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Letzte Änderung: 27.01.2012
Wie sich der Fluglärm rund um den neuen Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg
verteilen wird und wo er wann am stärksten auftritt, kann derzeit noch nicht sicher gesagt werden. Daher werden die Flugverläufe ein Jahr lang evaluiert und der dabei entstehende Lärm gemessen. Diese Evaluierung sowie weitere Vorschläge zur Lärmminderung hatte das Umweltbundesamt Anfang Januar dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) in seiner lärmfachlichen Bewertung unterbreitet. Ziel der Bewertung ist es, die Zahl der vom Fluglärm betroffenen Menschen in der Region Berlin Brandenburg möglichst gering zu halten.
Die Geers-Stiftung hat ein von der Presse vielzitiertes „Städtelärmranking“ zu den „lautesten Städten“ in Deutschland erstellt. Im Editorial für die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift „Lärmbekämpfung“ hat Uwe Brendle, Abteilungsleiter im UBA, die Ergebnisse bewertet und das Städteranking als nicht fundiert eingestuft. „Es ist … zu befürchten, dass die Studie der Geers-Stiftung, bei allen guten Absichten, für die Sache des Lärmschutzes mehr Schaden als Nutzen gebracht hat.“
Die im Jahr 2007 durchgeführte Lärmkartierung nach EG-Umgebungslärmrichtlinie zeigt, dass in vielen Städten und Gemeinden die Aufstellung eines Aktionsplanes für zu hoch belastete Gebiete notwendig ist. Die Studie „Lärmbilanz 2010“ stellt den Stand der Lärmaktionsplanung in Deutschland dar, analysiert die bisherigen Erfahrungen und gibt Empfehlungen. Beispielsweise sollten Kommunen weiterhin bei der Durchführung der Lärmaktionsplanung und der Umsetzung lärmmindernder Maßnahmen unterstützt werden.
Der Baulärm bei der Errichtung von Offshore-Windenergieanlagen in Nord- und Ostsee kann das Gehör von Meeressäugern irreversibel schädigen. Um zukünftig eine Verletzung der Tiere zu vermeiden, empfiehlt das UBA die Einhaltung von Lärmschutzwerten. Es sollte kontrolliert werden, dass es bei Rammarbeiten nicht lauter wird. Weiterhin sollte sichergestellt werden, dass sich keine Tiere in der Nähe der Rammstelle aufhalten.
Die EEA hat Ergebnisse der Lärmkartierung in Europa veröffentlicht. Erstmals zeigt sich ein objektives Bild der Lärmbelastung, das allein für ca. 56 Millionen Menschen, die in großen Ballungsräumen leben, einen Straßenverkehrslärmpegel von LDEN > 55 dB(A) ausweist. Damit sind ungefähr 53 % der Stadtbevölkerung von Lärm betroffen. Die EU- Mitgliedsstaaten müssen diese Belastung nun mittels Lärmaktionsplanung verringern.
Schon seit 2002 können Bürgerinnen und Bürger, die sich durch Lärm belästigt fühlen, dies in der Online-Lärmumfrage des UBA per Mausklick anzeigen. Die neue Auswertung der Umfrage bestätigt, dass Straßen- und Flugverkehr die übelsten Krachmacher sind, gefolgt von der Nachbarschaft. Sehr lästig ist es auch, wenn die Fenster wegen des Lärms geschlossen werden müssen.
Der von der Europäischen Umweltagentur (EEA) veröffentlichte Leitfaden zur Beurteilung von Gesundheitseffekten durch Lärm soll die zuständigen Behörden bei der Aufstellung von Lärmaktionsplänen unterstützen. Bei diesen Planungen auf der Basis der europäischen Umgebungslärmrichtlinie sind gesundheitliche Auswirkungen durch Lärmbelastungen zu berücksichtigen.
Motorradfahren macht Spaß – aber der damit verbundene Lärm stört leider oft die Anwohnerinnen und Anwohner. Wo genau
liegt der Konflikt, wie kann er gelöst werden, wer muss handeln? Diese Fragen diskutierten Teilnehmer des Verbraucherforums „Motorradlärm“ am 26. April 2010. Die Dokumentation der Veranstaltung ist nun mit allen Vorträgen verfügbar.
Neben dem Motorengeräusch sind bei Autos die Reifen die wichtigste Schallquelle. Während beim Anfahren der Motor dominiert, überwiegen bei konstanter Fahrt ab 30 km/h die Reifengeräusche. Lärmarm fährt, wer Sprit sparend schaltet. Möglichst früh hochschalten und niedertourig fahren helfen, Spritverbrauch und Geräuschpegel zu senken. Wer noch mehr tun will, kann sich nach lärmarmen Reifen mit wenig Rollwiderstand umsehen, z.B. bei der Stiftung Warentest.
Schienenverkehrslärm wird durch Anwohnerinnen und Anwohner weniger belästigend wahrgenommen als Straßenverkehrslärm, so die Annahme der Verkehrslärmschutzverordnung. Sind diese Festlegungen aus den 1980er Jahren noch aktuell oder haben die zwischenzeitlichen Entwicklungen auf dem Gebiet des Schienenverkehrs in Deutschland zu einer Änderung geführt? In einer Studie im Auftrag des UBA wurden auf der Grundlage einer umfangreichen Literaturrecherche die aktuellen Erkenntnisse zusammengestellt und bewertet.
Lärmbelastungen haben vielfältige Auswirkungen auf unser tägliches Leben. Anhand von Dosis-Wirkungsrelationen können diese Wirkungen abgeschätzt und beurteilt werden. In einem Forschungsbericht im Auftrag des Umweltbundesamtes wurden vorliegende Dosis-Wirkungsbeziehungen hinsichtlich Belästigungen, Schlafstörungen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Kosten-Nutzen-Funktionen zusammengetragen und vergleichend bewertet.
Rollgeräusche tragen wesentlich zum Geräuschverhalten von Kraftfahrzeugen bei. Welchen Einfluss Reifen bei der Typprüfung von Kfz haben, welche Spielräume sich für Fahrzeughersteller ergeben und wie diese in den gesetzlichen Regelungen behandelt werden, beleuchtet ein Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes.
Das Reifen-Fahrbahngeräusch ist ab Geschwindigkeiten von ca. 30 bis 40 km/h die dominierende Geräuschquelle im Straßenverkehr. Neben lärmarmen Reifen helfen lärmmindernde Fahrbahnbeläge die Lärmbelastung zu reduzieren. In den letzten 20 Jahren wurden viele Fahrbahnbeläge neu entwickelt oder stark verbessert - jedoch ist nicht jeder Fahrbahnbelag für jede Straße geeignet.
Der Alltag gibt den Kindern permanent etwas auf die Ohren. Untersuchungen des UBA zeigen: Jedes achte Kind weist eine auffällige Minderung der Hörfähigkeit, jedes sechste wohnt an stark befahrenen Haupt- und Nebenstraßen. Kinder aus Familien mit niedrigem Sozialstatus sind insgesamt stärker betroffen. Als häufige Lärmquellen identifiziert die aktuelle Studie Verkehr und Freizeitaktivitäten.
Die Europäische Akademie für städtische Umwelt hat im Rahmen des vom UBA mit Mitteln des Bundesumweltministeriums geförderten Projekts „Silent City” ein Handbuch zur Lärmaktionsplanung erstellt. Dieses Handbuch hilft Kommunen, die Umgebungslärmrichtlinie effektiv umzusetzen.
Lärm und Luftschadstoffe verursachen im Flugverkehr Kosten, die verursachergerecht angelastet werden sollen. Welche Instrumente es dazu gibt oder ob der Flugverkehr die Kosten selbst trägt, haben die UBA-Konferenzteilnehmer/innen diskutiert. Im Anschluss an die Veranstaltung bat das UBA drei Teilnehmer zu Wort, daraus entstand ein Podcast.
Entsprechend dem Ziel der Umgebungslärmrichtlinie sollen die Kommunen in Lärmaktionsplänen Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung festlegen. Dabei ist die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil. Im Rahmen des UBA-geförderten Projekts „Leuchttürme zur Umgebungslärmrichtlinie“ trägt die Grüne Liga gute Beispiele zu verschiedenen Aspekten der Lärmaktionsplanung zusammen. Diese in Faltblättern dokumentierten Beispiele zeigen den Kommunen und der interessierten Öffentlichkeit u.a. Wege zur erfolgreichen Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen auf.
Die WHO und die EEA haben sich verstärkt mit den Wirkungen von Lärm beschäftigt. Ergebnis dessen sind Empfehlungen für Richtwerte sowie für Verfahren zur Quantifizierung von Risiken durch Umweltlärm. Eine Übersicht zu den Grundsatzdokumenten finden Sie im UMID-Sonderheft „Quantifizierung des Einflusses von Lärm auf Lebensqualität und Gesundheit”.
Das Regionalbüro für Europa der WHO hat den Bericht "Burden of Disease from Environmental Noise – Quantification of Healthy Life Years Lost in Europe" veröffentlicht, der die Erkenntnisse über die Zusammenhänge zwischen Umweltlärm und speziellen gesundheitlichen Wirkungen, wie kardiovaskuläre Krankheiten, Schlafstörungen, kognitive Leistungseinschränkungen und Tinnitus (Ohrgeräusche), zusammenfasst.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Die Umgebungslärmrichtlinie sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger bereits bei der Erarbeitung von Lärmminderungsmaßnahmen und bei der Festsetzung schützenswerter ruhiger Gebiete angemessen zu beteiligen sind. Im Rahmen eines UBA-geförderten Projekts „Mach's leiser – Mitwirken bei der Lärmaktionsplanung in Leipzig“ des Ökolöwen sollen neue Verfahren der Bürgerbeteiligung an einem konkreten Projektgebiet erprobt werden.
Straßenverkehr ist in Ballungsräumen der größte Lärmverursacher. Aber gerade hier gibt es auch die höchsten Potenziale, den Lärmpegel zu senken. Bei der aufgrund der EU-Umgebungslärmrichtlinie durchzuführenden Lärmaktionsplanung kommt es besonders auf die Nutzung von Synergieeffekten unterschiedlicher Verkehrs- und Umweltschutzkonzepte an. In einer Studie im Auftrag des UBA wurden die Minderungspotenziale am Beispiel des Ballungsraums Hamburg quantifiziert.
Besonders vom Frühjahr bis zum Herbst fällt Arbeit im Garten an, die durch die Benutzung motorisierter Gartengeräte Lärm verursacht. Um den Erholungswert in Gärten zu erhalten, hat das Umweltbundesamt allgemeine Verhaltensregeln zur Lärmvermeidung zusammengestellt. Es wird darüber hinaus anschaulich erklärt, woran man lärmarme Gartengeräte beim Kauf erkennt und welche gesetzlichen Grundlagen bestehen.
Die im Auftrag des UBA am Flughafen Köln/Bonn durchgeführte Studie bestätigt aufs Neue: Wer in der Nacht Fluglärm ausgesetzt ist, hat ein erhöhtes Risiko, Herz- und Kreislauf- oder psychische Krankheiten zu bekommen. „Wir sollten im Sinne einer nachhaltigen Mobilität kritisch darüber nachdenken, welche Nachtflüge wirklich notwendig sind“, sagte dazu UBA-Präsident Jochen Flasbarth.
Jede/r fünfte Europäerin/Europäer ist regelmäßig nächtlichem Lärm ausgesetzt, der krank machen kann. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des WHO-Regionalbüros für Europa. Der Lärm einer verkehrsreichen Straße kann auf Dauer Schlafstörungen, psychische Störungen, ja sogar frühzeitige Morbidität und Mortalität zur Folge haben. Nachgewiesen sind auch durch Fluglärm verursachte Herz-Kreislaufprobleme.
Deshalb empfiehlt die WHO als neuen Richtwert ("Night Noise Guidelines"), dass die Bevölkerung nachts außen vor den Wohnungen als Jahresmittelwert keinem höheren Schalldruckpegel (Lnacht) als 40 dB(A) ausgesetzt sein sollte. Das entspricht etwa dem Schallpegel einer ruhigen Wohngebietsstraße. Wenn dieses Ziel kurzfristig nicht zu erreichen ist, wird als Interimswert 55 dB(A) als Obergrenze empfohlen. Die WHO fordert Regierungen und Kommunen auf, etwas gegen Lärm zu tun, denn Lärm kann zu sozialem Gefälle in den Wohnquartieren beitragen und unerwünschte Folgekosten bei den Krankenkassen verursachen.
Für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Luftfahrzeugen werden auf Flugplätzen Triebwerksprobeläufe durchgeführt, die die Nachbarschaft mit Lärm belasten. Als Grundlage für eine zukünftige Beurteilung wurde in einer Studie im Auftrag des UBA ein Vorschlag für eine einheitliche Methodik zur Ermittlung dieser Geräuschemissionen erarbeit.
Für die Menschen in Deutschland ist Lärm eine der am stärksten empfundenen Umweltbeeinträchtigungen. Das geht aus einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage an etwa 2000 Erwachsenen zum „Umweltbewusstsein in Deutschland 2008” hervor.
Personen, die erhöhtem Nachtfluglärm ausgesetzt sind, haben häufiger höhere Blutdruckwerte als Menschen in ruhigeren Wohngebieten. Dies hat eine internationale Studie unter Beteiligung des UBA ergeben. Schon ein Anstieg des nächtlichen Fluglärmpegels um 10 dB(A) im Schallpegelbereich zwischen 30-60 dB(A) erhöht das Risiko für Bluthochdruck bei Frauen und Männern um rund 14 Prozent.
Lärm- und Schadstoffemissionen müssen auch im Schienenverkehr verringert werden. Das emissionsabhängige Trassenpreissystem setzt ökonomische Anreize für Eisenbahnverkehrsunternehmen, statt der alten, lauten Güterwaggons emissionsärmere Fahrzeuge einzusetzen. Das im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellte Rechtsgutachten zeigt, dass emissionsabhängige Trassenpreise in Deutschland rechtlich möglich sind und in welcher Form sie erhoben werden können.
Fluglärm führt dazu, dass die Betroffenen häufiger den Arzt aufsuchen und die Ärzte diesen mehr Medikamente verschreiben. Dies ist das Ergebnis einer epidemiologischen Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes. Im Umfeld eines deutschen Flughafens mit Nachtflugbetrieb wurden Daten von mehr als 800.000 Personen – dies sind mehr als 40 Prozent der Gesamtbevölkerung der betroffenen Region – analysiert.
Obwohl
die Lärm-Grenzwerte in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach verschärft
wurden, sind viele Pkw heute noch so laut wie vor 25 Jahren. Ein Praxistest
im Auftrag des Umweltbundesamtes ergab, dass die Hersteller nur beim Antriebsgeräusch
von Pkw und Lkw im vergangenen Vierteljahrhundert deutliche Fortschritte
erzielt haben. Dagegen machen Reifen heute kaum weniger Lärm auf der
Fahrbahn als früher.
Eine Verringerung des Fluglärms lässt sich durch Landeentgelte
erreichen, die von der Geräuschemission der Flugzeuge abhängen.
Eine Studie des Öko-Instituts
im Auftrag des Umweltbundesamtes macht konkrete Vorschläge für ein
wirksames lärmabhängiges Landeentgeltsystem, das zukünftig berücksichtigt
werden sollte.
Eine erhebliche Verringerung des Fluglärms lässt sich durch eine Verschärfung der Lärmgrenzwerte von zivilen Strahlenflugzeugen erreichen. Eine Studie des Öko-Instituts im Auftrag des Umweltbundesamtes macht vor dem Hintergrund der zu erwartenden technischen Entwicklungen bzgl. ziviler Strahlentriebwerke konkrete Vorschläge für die Fortschreibung der internationalen Lärmgrenzwerte.