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Beurteilungswerte der HBM-Kommission

Urin- und Blutprobe in verschlossenen, beschrifteten Gefäßen mit Ankreuz-Formular für die Laboruntersuchung
Urin- und Blutprobe mit Formular für die Laboruntersuchung
Quelle: angellodeco / Fotolia.com

Die Kommission Human-Biomonitoring leitet für Stoffe im menschlichen Körper zwei Arten von Beurteilungswerten ab: 1. Referenzwerte aus einer Reihe von Messwerten einer Stichprobe einer definierten Bevölkerungsgruppe nach vorgegebenem statistischen Verfahren und 2. toxikologisch begründete HBM-Werte.

Definitionen

Der Referenzwert für einen chemischen Stoff in einem Körpermedium (zum Beispiel Blut, Urin) ist ein Wert, der aus einer Reihe von Messwerten einer Stichprobe aus einer definierten Bevölkerungsgruppe von der Kommission Human-Biomonitoring nach einem vorgegebenen statistischen Verfahren abgeleitet wird (Hoopmann et al., 2023; https://doi.org/10.1016/j.ijheh.2023.114236).

Nach Möglichkeit werden die Referenzwerte an einer geeigneten Referenzpopulation, wie der des Umwelt-Surveys, ermittelt. Sie ermöglichen unter anderem die Beschreibung des Ist-Zustandes (sogenannte Hintergrundbelastung) bei einer bestimmten Bevölkerungsgruppe mit oder ohne erkennbare spezifische Belastung zum Zeitpunkt der Untersuchung, die Feststellung einer besonderen Belastung von Einzelpersonen oder Personengruppen mit Stoffen, die Überprüfung von Qualitätszielen für die menschliche Belastung unter präventivmedizinischen Aspekten und die Verwendung als Beurteilungsmaßstab bei epidemiologischen Untersuchungen von Populationen mit besonderer Umweltbelastung ohne die Notwendigkeit, zusätzliche umfangreiche Vergleichskollektive zu untersuchen. Die Kommission weist ausdrücklich darauf hin, dass die Referenzwerte rein statistisch definierte Werte sind, denen per se keine gesundheitliche Bedeutung zukommt.

Die Human-Biomonitoring-(HBM-) Werte (HBM-I und -II) werden dagegen auf der Grundlage von toxikologischen und epidemiologischen Untersuchungen abgeleitet. Ursprünglich stützte sich die Ableitung von toxikologisch begründeten HBM-Werten auf Studien, in denen ein Zusammenhang zwischen der Konzentration eines Stoffes oder seiner Metaboliten in menschlichen Körperflüssigkeiten und dem Auftreten adverser Wirkungen nachgewiesen wurde. Für zahlreiche Substanzen fehlen jedoch geeignete Studien zu relevanten biologischen Wirkungen am Menschen. Vor diesem Hintergrund hat sich die Kommission entschieden, zur Ableitung von HBM-Werten auch bereits toxikologisch begründete tolerable Aufnahmemengen oder geeignete toxikologische Endpunkte aus Tierversuchen mit heranzuziehen. Wohl wissend, dass bei diesen Ableitungen und Abschätzungen mit Unsicherheiten zu rechnen ist, sieht die Kommission in diesem Ansatz die Chance, dringend benötigte HBM-Werte für Stoffe verfügbar machen zu können, für die es noch keine ausrei-chenden Wirkungsuntersuchungen im umweltrelevanten Niedrigdosisbereich gibt (Grundsatzpapier zur Ableitung von HBM-Werten, https://doi.org/10.1007/s00103-013-1867-2).

Der HBM-I-Wert entspricht der Konzentration eines Stoffes in einem Körpermedium bis zu der nach dem aktuellen Stand der Bewertung durch die Kommission Human-Biomonitoring und bei Einzelstoffbetrachtung nicht mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zu rechnen ist. Eine Überschreitung des HBM-I-Wertes sollte Anlass sein, den Befund durch weitere Messungen zu kontrollieren. Bei Bestätigung des Messwertes sollte die Ursache für die Erhöhung ermittelt und die Belastungsquelle, soweit unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit sinnvoll, reduziert oder eliminiert werden. Der HBM-I-Wert ist somit als Prüf- oder Kontrollwert anzusehen. Der HBM-II-Wert entspricht der Konzentration eines Stoffes in einem Körperme-dium, ab dem nach dem Stand der derzeitigen Bewertung durch die Kommission Human-Biomonitoring eine als relevant anzusehende gesundheitliche Beeinträchtigung möglich ist, so dass dringender Handlungsbedarf zur Reduktion der Belastung besteht und eine umweltmedizinische Betreuung (Beratung) zu veranlassen ist. Der HBM-II-Wert ist somit als Interventions- und Maßnahmenwert anzusehen. Bei Messwerten zwischen dem HBM-I- und HBM-II-Wert kann eine gesundheitliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden.

Vorsorglich weist die Kommission darauf hin, dass die HBM-Werte kein Niveau angeben, bis zu dem "aufgefüllt" werden kann. Für eine sachgerechte Anwendung der HBM-Werte auf individueller Ebene sind ferner u.a. Anamnese, Symptomatik und zeitliche Zusammenhänge zu berücksichtigen.

Galerie: HBM-Werte und Beurteilungsstufen

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