Sie sind hier: Startseite > Wasser, Trinkwasser und Gewässerschutz - Aktuelles > Gewässerschutz > Wasserrecht > Europäische Regelungen > Richtlinien für den Hochwasserschutz
Letzte Änderung: 10.08.2010
Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (2007/60/EG PDF / 58 KB); [ABl. L 288 vom 6.11.2007, S. 24-34]
26.11.2007
Umsetzung soll im Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts erfolgen. Termin für die Umsetzung ist der 25.11.2009.
Art. 175 Abs. 1 EGV
Mit dieser Richtlinie sollen hochwasserbedingte Risiken, insbesondere an Flussläufen und in Küstengebieten, verringert und bewältigt werden. Vorgesehen sind eine Bewertung von Hochwasserrisiken in gefährdeten Flusseinzugsgebieten, die Anfertigung von Hochwasserrisikokarten für alle Gebiete, in denen ein signifikantes Hochwasserrisiko besteht, und die Erstellung von Plänen für das Hochwasserrisikomanagement im Rahmen einer umfassenden Zusammenarbeit und Beteiligung der Mitgliedstaaten.
Es sind von der Richtlinie alle Arten von Hochwasser betroffen, beispielsweise Hochwasser in Flüssen und an Küstengebieten der EU. Ebenfalls Rechnung getragen wird Risiken wie Hochwasser in Städten oder in Kanalisationssystemen.
Mitteilung der Kommission vom 12. Juli 2004, Hochwasserrisikomanagement - Vermeidungs-, Schutz- und Minderungsmaßnahmen [ KOM(2004) 472 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
Angesichts der Risiken für die menschliche Gesundheit, die Vermögenswerte und die Umwelt analysiert die Kommission die bisherigen Maßnahmen und schlägt ein Aktionsprogramm zu Hochwasservermeidung, Hochwasserschutz und Hochwasserminderung vor.