Letzte Änderung: 10.08.2010
Auch wenn es nicht allgemein im Bewusstsein ist: Die Kommunen spielen eine zentrale Rolle beim Hochwasserschutz. Dort wirken sich Hochwasserschäden aus, werden Menschen und Sachgüter gefährdet oder geschädigt und dort können Maßnahmen gegen das Hochwasser ergriffen werden. Denn: Die gesamte Fläche der Bundesrepublik, einschließlich der Wasserflächen, der Naturparke und der landwirtschaftlichen Flächen liegt jeweils auf Gemeindegebiet. Trotzdem ist die Problemsicht und das Problembewusstsein extrem unterschiedlich und die Kenntnisse über die Handlungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten sind abhängig vom Grad der Betroffenheit. Zu den Grundsätzen der Raumordnung, die die Regional- und Landesplanung ausfüllen sollen, gehört die Festlegung des Raumordnungsgesetzes (§ 2, Abs. 2, Nr. 8, Satz 7 ROG): "Für den vorbeugenden Hochwasserschutz ist an der Küste und im Binnenland zu sorgen, im Binnenland vor allem durch Sicherung oder Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen und überschwemmungsgefährdeten Bereichen."
Das Bundesministerium für Umwelt, das Umweltbundesamt und die kommunalen Spitzenverbände haben es sich zur Aufgabe gemacht, den Prozess auf der Gemeindeebene und die interkommunale Zusammenarbeit in den Flusseinzugsgebieten zu fördern. Im September 2002 wurden im 5-Punkte-Programm der Bundesregierung die Arbeitsschritte zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes festgelegt. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter den Fachseiten Gewässerschutz des Umweltbundesamtes und auf den neuen Seiten zum Hochwasserschutz des Bundesminsteriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).
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