Letzte Änderung: 26.04.2012
Das Forum für die internationale Kooperation im Bereich der grenzüberschreitenden Luftverschmutzung ist die Genfer Luftreinhaltekonvention von 1979 (Convention on Long-Range Transboundary Air Pollution). Die beteiligten Staaten haben darin folgende Vereinbarungen getroffen:
Damit gibt das Übereinkommen einen Rahmen für politische Verhandlungen zur Bekämpfung der Luftverschmutzung für die Staaten Europas, die Nachfolgestaaten der UdSSR, die USA, Kanada sowie die Europäische Gemeinschaft (Ratifizierungsstand 9.06.04).
In der Zwischenzeit wurde das Übereinkommen durch acht Protokolle konkretisiert und in spezifische Pflichten für die Mitgliedsstaaten überführt. Das 1. Schwefelprotokoll, das Stickstoffprotokoll, das VOC-Protokoll, das 2. Schwefelprotokoll und das Multikomponenten-Protokoll (das diese Protokolle ablösen wird) sind auf die Verminderung der Emissionen von Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxide (NOX), flüchtige organische Verbindungen (NMVOC) und Ammoniak (NH3) gerichtet. Diese Schadstoffe verursachen in wechselnden Kombinationen sauren Regen sowie Gewässer- und Bodenversauerung, Eutrophierung durch Stickstoffeintrag und Sommersmog durch bodennahes Ozon. Daneben gibt es die stoff- und produktbezogenen Protokolle über Schwermetalle (HM) und persistente organische Verbindungen (POP).
Eine Sonderstellung nimmt das EMEP-Protokoll (European Monitoring and Evaluation Programme) ein. Es regelt die Finanzierung für das europaweite Überwachungsnetz und entsprechender Auswertungen. Grenzüberschreitende Luftverschmutzung wird unter EMEP in einem Netzwerk von über hundert Stationen in 25 Staaten gemessen. Auf der Basis der von den Staaten zur Verfügung gestellten Emissionsdaten stellt EMEP Informationen über den Transport und die Transformation aller relevanten Emissionen in der Atmosphäre sowie deren Konzentrationen und Depositionen zur Verfügung. EMEP ermittelt auch den grenzüberschreitenden Transport der Schadstoffe als Schadstoffimport und Exportbilanzen.
Über die Einhaltung des Genfer Luftreinhalteabkommen und der Protokolle haben die Mitgliedstaaten dem für das Abkommen zuständigen Genfer UN/ECE-Sekretariat in regelmäßigen Abständen zu berichten. Die Berichte werden von einem international besetzten Prüfungsausschuss sehr genau untersucht und bewertet. Die Nichteinhaltung von Anforderungen führt zu unangenehmen Konsequenzen für die Vertragsverletzer.