Letzte Änderung: 11.05.2012
Emissionen aus der Landwirtschaft verursachen Umweltschäden. Die landwirtschaftliche Tierhaltung ist dabei vor allem für Ammoniak der Hauptemittent.
Zur Verringerung der Emissionen hat die Europäische Kommission im Jahr 2001 die sog. NEC-Richtlinie (National Emission Ceilings RL 2001/81/EG) verabschiedet. Mit dieser Richtlinie wurden nationale Obergrenzen (Höchstmengen) für Emissionen bestimmter Luftschadstoffe festgelegt, zu erreichen bis zum Jahr 2010. Die deutschen Ammoniak-Emissionen, an denen die Landwirtschaft mit ca. 90 % beteiligt ist, sollen demnach auf 550 kt/a gesenkt werden (im Jahr 2003 lagen sie noch bei 601 kt).

Prozentuale Verteilung der Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft (Quelle: aid-Heft 1454/2003)

Prozentuale Verteilung der Ammoniak-Emissionen aus der Tierhaltung in den verschiedenen Aktivitätsbereichen (Quelle: aid-Heft 1453/2003)
Die Bundesregierung hat ein Programm mit konkreten Maßnahmen zur weiteren Verminderung wichtiger Luftschadstoffe vorgelegt. Mit diesem Programm soll die Einhaltung der in der NEC-Richtlinie festgelegten nationalen Emissionshöchstmengen bis 2010 erreicht werden. Die Begrenzung der Emissionen Luftschadstoffe ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg, die kritischen Eintragsraten (Critical Loads) für Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon in Europa einzuhalten oder zu unterschreiten.
Das Programm finden Sie unter:
Den besonderen Bedingungen der Emissionsminderung in der Landwirtschaft, vor allem auch bedingt durch die Anforderungen einer tiergerechten Haltung, wird in dem Maßnahmenprogamm der Bundesregierung „Senkung der Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft“ (Ammoniak-Minderungsprogramm) Rechnung getragen. Dieses ist in der genannten Veröffentlichung (Texte 37/02) enthalten.
Ferner verweisen wir auf die gemeinsam mit dem KTBL und dem BMELV erstellte
und im aid veröffentlichte Publikation „Ammoniak-Emissionen in
der Landwirtschaft mindern – gute fachliche Praxis“ (aid 1454/2003)
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