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Ammoniak-Emissionen aus der Tierhaltung

Letzte Änderung: 11.05.2012

Emissionen aus der Landwirtschaft verursachen Umweltschäden. Die landwirtschaftliche Tierhaltung ist dabei vor allem für Ammoniak der Hauptemittent.

Zur Verringerung der Emissionen hat die Europäische Kommission im Jahr 2001 die sog. NEC-Richtlinie (National Emission Ceilings RL 2001/81/EG) verabschiedet. Mit dieser Richtlinie wurden nationale Obergrenzen (Höchstmengen) für Emissionen bestimmter Luftschadstoffe festgelegt, zu erreichen bis zum Jahr 2010. Die deutschen Ammoniak-Emissionen, an denen die Landwirtschaft mit ca. 90 % beteiligt ist, sollen demnach auf 550 kt/a gesenkt werden (im Jahr 2003 lagen sie noch bei 601 kt).

In der Grafik wird die prozentuale Verteilung der Emissionen aller Ammoniak emittierenden Bereiche der Landwirtschaft dargestellt. Den größten Anteil an der Gesamtemission haben mit 49 % die Rinder, an zweiter Stelle stehen mit 22 % die Schweine, es folgt die Mineraldüngeranwendung mit 18 %. Die anderen Tierarten (Geflügel mit 7 %, Pferde mit 3 % und Schafe mit 1 % Anteil an den Gesamtemissionen) spielen eher eine untergeordnete Rolle.

Prozentuale Verteilung der Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft (Quelle: aid-Heft 1454/2003)

Die Grafik beschreibt die prozentuale Verteilung der Ammoniakemissionen auf die einzelnen Bereiche der Tierhaltung. Die Wirtschaftsdüngerausbringung hat mit einen Anteil von 39 % an den Gesamtemissionen aus der Tierhaltung die größte Bedeutung. Fast gleichbedeutend sind die Emission aus dem Stall mit 37 %. Auch die Wirtschaftsdüngerlagerung hat mit 20 % noch einen beträchtlichen Anteil an den Gesamtemissionen aus dem Bereich Tierhaltung. Die Weide spielt dagegen mit nur 4 % Ammoniakemission kaum eine Rolle.

Prozentuale Verteilung der Ammoniak-Emissionen aus der Tierhaltung in den verschiedenen Aktivitätsbereichen (Quelle: aid-Heft 1453/2003)

Umschlag des Berichts Luftreinhaltung 2010 Nationales Programm zur Einhaltung von Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe nach der Richtlinie 2001/81/EG (NEC-RL) Die Bundesregierung hat ein Programm mit konkreten Maßnahmen zur weiteren Verminderung wichtiger Luftschadstoffe vorgelegt. Mit diesem Programm soll die Einhaltung der in der NEC-Richtlinie festgelegten nationalen Emissionshöchstmengen bis 2010 erreicht werden. Die Begrenzung der Emissionen Luftschadstoffe ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg, die kritischen Eintragsraten (Critical Loads) für Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon in Europa einzuhalten oder zu unterschreiten.

Das Programm finden Sie unter:

Den besonderen Bedingungen der Emissionsminderung in der Landwirtschaft, vor allem auch bedingt durch die Anforderungen einer tiergerechten Haltung, wird in dem Maßnahmenprogamm der Bundesregierung „Senkung der Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft“ (Ammoniak-Minderungsprogramm) Rechnung getragen. Dieses ist in der genannten Veröffentlichung (Texte 37/02) enthalten.

Umschlag der Publikation „Ammoniak-Emissionen in der Landwirtschaft mindern – gute fachliche Praxis“ (aid 1454/2003)Ferner verweisen wir auf die gemeinsam mit dem KTBL und dem BMELV erstellte und im aid veröffentlichte Publikation „Ammoniak-Emissionen in der Landwirtschaft mindern – gute fachliche Praxis“ (aid 1454/2003) .

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