Letzte Änderung: 29.12.2011

Messfläche mit Instrumenten und
Profilgrube - Foto: LUBW

Profil eines reliktischen Tschernosems
in Sachsen-Anhalt - Foto: UBA/Marahrens
Boden ist die Schnittstelle zwischen den Umweltmedien Gestein, Wasser, Luft und lebenden Organismen. Deswegen ist die dauerhafte Beobachtung des Bodenzustandes ein wichtiges Instrument zur Beurteilung des Umweltzustandes in Deutschland.
Ziel der Boden-Dauerbeobachtung ist es, den aktuellen Zustand der Böden zu erfassen, ihre Veränderungen langfristig zu überwachen und Entwicklungstendenzen abzubilden.
Damit unterscheidet sich die Bodendauerbeobachtung wesentlich von der rein bodenkundlichen Landesaufnahme und Kartierung, die den Ausgangszustand und die Eigenschaften der Böden hinsichtlich der natürlichen Stoffausstattung erfasst.
Wesentliche Funktionen der Boden-Dauerbeobachtung:
In den alten Bundesländern wurde 1986 begonnen, Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF) einzurichten und zu unterhalten. In den neuen Bundesländern begann die Einrichtung Anfang der neunziger Jahre. Zu diesem Zeitpunkt waren das Bundesbodenschutzgesetz und die Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung jedoch noch nicht in Kraft getreten. Die Einrichtung und der Betrieb der mittlerweile 800 Bodendauerbeobachtungs-Flächen erfolgten daher nach länderspezifischen Programmen mit jeweils eigenen Anforderungen.
Um eine Vereinheitlichung im Hinblick auf eine bundesweite Auswertung der Daten zu erreichen, hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz 1991 ein Konzept zur Einrichtung der Bodendauerbeobachtung erstellt. Dieses Konzept wurde Ende der 90-iger Jahre aktualisiert und mit den Bundesländern eine Vereinheitlichung des Betriebes der Bodendauerbeobachtungs-Flächen festgelegt. Die harmonisierte Empfehlung enthält Vorgaben zur Merkmals- und Prozessdokumentation und ermöglicht auf der Basis von Wiederholungsuntersuchungen die frühzeitige Ermittlung von Bodenveränderungen.
Der Datenaustausch, -zugriff und -schutz der Daten, die in Länderhoheit erhoben werden ist in einer von der Umweltministerkonferenz verabschiedeten Verwaltungsvereinbarung über den Datenaustausch im Umweltbereich geregelt. Der Datenaustausch zwischen Bund und Ländern ist erforderlich um räumlich differenzierte Aussagen über den Zustand und das Ausmaß schädlicher Bodenveränderungen zu ermitteln und zu koordinieren.
Neben den aufgeführten Zielen des Programms dient der Datenaustausch vor allem:
In Abhängigkeit vom Untersuchungsumfang werden 2 Typen von Bodendauerbeobachtungs-Flächen unterschieden: