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Letzte Änderung: 25.01.2012
Regionale und globale Meeresschutzübereinkommen erreichten
bisher große Erfolge im Meeresschutz. Nationalstaaten allein
können keinen erfolgreichen Meeresschutz sicherstellen. Erst die Koordinierung und Bündelung der Maßnahmen auf regionaler, europäischer und globaler Ebene ermöglichen es, den notwendigen Schutz der Meeresökosysteme sicherzustellen.
Deutschland arbeitet zum Schutz seiner Meeresgewässer unter anderem in folgenden regionalen Schutzkooperationen mit:
Daneben existiert weltweite Zusammenarbeit für den Meeresschutz, etwa
Die Europäische Kommission stellte auf der 6. Umweltaktionsprogramms im Herbst 2005 eine „Thematische Strategie für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt” vor. Diese Meeresstrategie stellt einen ersten und wichtigen Schritt zur Entwicklung eines neuen Schutzkonzeptes dar, das dazu dient, die Wirkungen der die Belastungen hervorrufenden Sektoren – wie Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr und Industrie – nicht mehr getrennt, sondern integrativ übergreifend zu betrachten und mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen deutliche Verbesserungen der Meeresumwelt zu erreichen.
Die EU-Kommission veröffentlichte im Sommer 2006 das Grünbuch und im Oktober 2007 das Blaubuch einschließlich Aktionsplan zur zukünftigen europäischen Meerespolitik als Bestandteil der EU-Politik zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung. Dies ist in Anbetracht immer noch bestehender Belastungen und neuer Herausforderungen als Folge des verstärkten wirtschaftlichen Drucks auf die Meeresökosysteme die richtige Antwort.
Die EG-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, die seit dem 15. Juli 2008 europäisches Recht ist, hat zum Ziel, durch einen integrativen Politikansatz eine nachhaltige Nutzung der europäischen Meere zu fördern, die Meeresökosysteme zu schützen und zu erhalten und so bis zum Jahr 2020 einen guten Meereszustand zu erreichen. Die Mitgliedstaaten sind gehalten, für ihre Meeresgewässer nationale Aktionspläne zu entwickeln, um die Umweltziele und das Gesamtziel des guten Meereszustands mit geeigneten Maßnahmenprogrammen zu erreichen.
Alle Richtlinien finden Sie hier:
Der Baltic Sea Action Plan (BSAP) gilt als erster Realisierungsschritt der EG-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.