Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und das Umweltbundesamt (UBA) bewerten die eingereichten Projekte – mit Unterstützung des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und co2online – anhand der „Kriterien zur guten Praxis der Anpassung an den Klimawandel“.
• Wirksamkeit: Zeigt die Anpassungsmaßnahme Erfolg bzw. ist sie erfolgversprechend hinsichtlich des Umgangs mit den Folgen des Klimawandels?
• Finanzielle Tragbarkeit: Weist die Maßnahme ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis auf?
• Nachhaltigkeit: Trägt die Maßnahme zu einer dauerhaften umwelt-, sozial- und zukunftsgerechten Entwicklung der Gesellschaft bei?
• Positive Nebeneffekte: Generiert die Maßnahme weitere positive Effekte neben ihrem primären Zweck der Klimaanpassung bezüglich Umwelt und Gesellschaft?
• Flexibilität: Kann die Maßnahme an veränderte Rahmenbedingungen angepasst, weiterentwickelt oder gegebenenfalls sogar rückgängig gemacht werden? Ist eine Modifizierung mit verhältnismäßig geringen Kosten möglich?
• Robustheit: Kann die Maßnahme mit Unsicherheiten hinsichtlich der zukünftigen Klimaänderung umgehen? Wirkt sich die Maßnahme auch unter verschiedenen Klimaszenarien positiv aus?