Lebenszykluskosten

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Taschenrechner
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Mit Hilfe der Lebenszykluskostenrechnung (englisch: „Life Cycle Costing“, LCC) lassen sich Produkte unter Berücksichtigung aller relevanten Kosten auf ihre Wirtschaftlichkeit hin vergleichen. Umweltfreundliche Produkte erweisen sich dabei in vielen Fällen – selbst bei höheren Anschaffungskosten – als die wirtschaftlichste Variante.

Häufig ist beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen das preisgünstigste Angebot nicht auch das wirtschaftlichste. So können preiswerte Produkte im Vergleich zu teureren Alternativen höhere Folgekosten verursachen. Diese ergeben sich beispielsweise aus dem Verbrauch an Hilfsstoffen oder Energie während der Nutzungsphase, den Installations- und Wartungskosten sowie den Kosten am Ende der Nutzungsdauer (insbesondere Abholungs-, Entsorgungs- und Recyclingkosten). Auch die Kosten, die im Rahmen der Herstellung oder durch externe Effekte der Umweltbelastung entstehen und mit der ausgeschriebenen Leistung während des Lebenszyklus in Verbindung stehen, gehören dazu. Die Lebenszykluskostenrechnung bezieht diese Faktoren bei der Berechnung der tatsächlichen Kosten für ein Produkt mit ein. Vor diesem Hintergrund kann diese Methode auch zur Förderung umweltfreundlicher Produkte genutzt werden und damit zu einer Entlastung der Umwelt beitragen.

Die Berücksichtigung der Lebenszykluskosten im Vergabeverfahren ist vergaberechtlich zulässig. Das betrifft alle Vergaben ober- und unterhalb der EU-Schwellenwerte im Rahmen der Angebotswertung (§ 59 VgV, § 43 Abs. 4 UVgO, § 16 Abs. 8 VOL/A).

Zum Teil sind Lebenszykluskosten aber auch verbindlich einzubeziehen: Sind energieverbrauchsrelevante Produkte Gegenstand einer Ausschreibung oberhalb der EU-Schwellenwerte, ist die Energieeffizienz als Zuschlagskriterium angemessen zu berücksichtigen (§ 67 Abs. 5 VgV). Dies kann neben der Energieverbrauchskennzeichnung insbesondere über die Berücksichtigung der Lebenszykluskosten erfolgen. In geeigneten Fällen sind von den Bietern ohnehin eine Analyse minimierter Lebenszykluskosten oder die Ergebnisse einer vergleichbaren Methode zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit einzufordern (§ 67 Abs. 3 Ziff. 2 VgV).

Für Bundesdienststellen gelten seit 1. Januar 2022 noch weitere verpflichtende Vorgaben. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV ⁠Klima⁠) sieht vor, dass von Bundesdienststellen bei der Beschaffung oberhalb und unterhalb (Auftragswert > € 10.000) der EU-Schwellenwerte bereits vor Einleitung des Verfahrens zur Vergabe eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach § 7 Abs. 2 BHO durchzuführen ist. In deren Rahmen hat die beschaffende Stelle des Bundes den Energieverbrauch während des gesamten Lebenszyklus der Leistung (Herstellung, Nutzung, Recycling und Entsorgung) und den Aspekt der energieeffizientesten Systemlösung zu prüfen sowie, soweit mit vertretbarem Aufwand möglich, eine ⁠Prognose⁠ der verursachten Treibhausgasemissionen während des gesamten Lebenszyklus einzubeziehen. Neben der Prüfpflicht enthält § 2 Abs. 2 AVV Klima eine ausdrückliche Bevorzugungspflicht: „Dabei ist […] solchen […] Leistungen der Vorzug zu geben, mit denen das Ziel der Minderung von Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus der Leistung zu den geringsten Kosten erreicht werden kann.“ In § 4 Abs. 4 regelt die AVV Klima, dass der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu ergehen hat, für dessen Berechnung die Lebenszykluskosten der Leistung zu berücksichtigen sind.

Tools und weitere Arbeitshilfen

Für die Berechnung von Lebenszykluskosten existieren inzwischen verschiedene Werkzeuge (Tools):

  • Mit dem allgemeinen Excel-Tool des Umweltbundesamtes können bis zu fünf verschiedene Beschaffungsvarianten bewertet werden. Es berücksichtigt alle wesentlichen Kostenkategorien, wie Anschaffungs-, Betriebs- und Entsorgungskosten. Das Tool wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes durch das Öko-Institut e.V. entwickelt.
  • Ein produktgruppenspezifisches Excel-Tool des Umweltbundesamtes wurde im Auftrag des Amtes vom Öko-Institut e.V. erstellt und von der Berliner Energieagentur weiterentwicklet. Es unterstützt bei der Berechnung der Lebenszykluskosten von
    • Computern,
    • Multifunktionsgeräten,
    • Monitoren,
    • Rechenzentren,
    • Bodenbelägen,
    • Kühlschränken,
    • Geschirrspülmaschinen und
    • Gartengeräten.
  • Die Berechnungshilfen der Berliner Energieagentur für Fahrzeuge, Haushaltsgeräte und IT sind ohne umfassende Vorkenntnisse nutzbar. Dies ermöglicht einen schnellen Einstieg in die Berechnung der Lebenszykluskosten.
  • Mit dem Tool Umweltverträgliche Mobilität für die öffentliche Hand hat das ifeu ein Werkzeug entwickelt, mit dem Beschaffungsstellen unterstützt werden, für Pkw-Beschaffungen die Variante mit den niedrigsten Treibhausgasemissionen zu identifizieren. Dabei findet die Betrachtung über die verschiedenen Antriebsarten hinweg statt.

Der seit September 2016 auf der Internetseite des Kompetenzzentrums innovative Beschaffung zur Verfügung stehende Lebenszykluskosten-Tool-Picker unterstützt bei der bedarfsgerechten Auswahl eines Lebenszykluskostenberechnungs-Tools.

Eine praxisnahe Einführung in die Berechnung der Lebenszykluskosten und deren Nutzung im Beschaffungsprozess enthält das Schulungsskript Umweltfreundliche Beschaffung, Teil 2.

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