Technologien zur Lärmminderung sind bereits seit Jahrzehnten bekannt und erprobt, sie müssen aber stets auf das entsprechende Produkt angewandt werden. Da Lärmminderung noch nicht bei allen Produkten als Verkaufsargument gilt, wollen wir mit anspruchsvollen Zielen im Rahmen des „Blauen Engels“ die Entwicklung von Technologien zur Lärmminderung für spezielle Produktgruppen fördern. Wir möchten damit einen Wettbewerb für die beste verfügbare Lärmminderungstechnik zwischen den Herstellern entsprechender lärmrelevanter Produkte schaffen. Der Blaue Engel ist somit ein wichtiges Instrument zur Unterstützung unserer Ziele zur Vermeidung und Verminderung des Lärms.
In den Vergabegrundlagen für lärmrelevante Produktgruppen (Baumaschinen, Garten- und Landschaftspflegegeräte, Kommunalfahrzeuge, Busse, Altglassammelbehälter, Autoreifen, Haushaltsgeräte, Geräte für Informations- und Kommunikationstechnik) gibt es folgende Anforderungen:
• Geräuschmessung bei definierten Betriebsbedingungen entsprechend internationaler Normen
• Angabe des garantierten A-bewerteten Schallleistungspegels in dB(A)
• Prüfwerte für maximale Schallleistungspegel
• Prüfwerte abhängig von anderen Produktparametern (Leistung, Geschwindigkeit, etc.)