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Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema „Licht”

Letzte Änderung: 11.03.2010

Die folgenden Fragen und Antworten bieten einführende Informationen zum Thema Beleuchtung und Energiesparlampen. Sie sind größtenteils ein Auszug aus der Veröffentlichung „Beleuchtungstechnik mit geringerer Umweltbelastung PDF / 1,05 MB”, in der Sie ausführlichere und weiterführende Informationen finden.

Begriffe und Bezeichnungen Birne, Lampe oder Leuchte?
Umgangssprache und Fachsprache klaffen bei diesen Bezeichnungen auseinander. Das Bild zeigt den Sprachgebrauch der Fachsprache.
Birne - Lampe - Leuchte; Quelle: Umweltbundesamt
Sind Halogenlampen auch Glühlampen? Was sind herkömmliche Glühlampen?
Die Glühlampen teilt man in herkömmliche und in Halogenglühlampen. Bei beiden wird ein elektrischer Leiter durch elektrischen Strom aufgeheizt und dadurch zum Leuchten angeregt: die Glühwendel. Der Unterschied zwischen beiden Glühlampenarten liegt vor allem darin, daß bei Halogenlampen das Halogen Brom oder Iod dem Schutzgas zugegeben ist, das die Wolfram-Glühwendel umgibt. Das Halogen verbindet sich im Betrieb mit verdampftem Wolfram, so daß dieses sich nicht so leicht auf der Kolbeninnenseite absetzt; die Kolbenschwärzung ist deutlich geringer als bei herkömmlichen Glühlampen.

Was sind Standardglühlampen?
Standardglühlampe - Quelle: Christoph Mordziol, DessauStandardglühlampen sind die wichtigste Gruppe der herkömmlichen Glühlampen. Sie sind  in vielen Privathaushalten anzutreffen. Standardglühlampen haben einen E27-Sockel und einen klaren Kolben der Form A (Birnenform) in Standardgröße, wie ihn das nebenstehende Bild zeigt. Dieser ist mit einem Stickstoff-Argon-Gemisch als Schutzgas gefüllt. Die Lebensdauer beträgt rund 1'000 Stunden.

Zu den sonstigen herkömmlichen Glühlampen zählen Lampen mit anderem Sockel (beispielsweise E14), anderer Kolbenform (beispielsweise Kerzenform), anderer Kolbenfärbungen oder  ‑beschichtung (beispielsweise mit durchsichtigem blauen Kolben für die Umfeldbeleuchtung beim Fernsehen), anderer Kolbenfüllung (beispielsweise Kryptonlampen), anderer Lebensdauer (beispielsweise 7.500 Stunden) oder mit Lichtbündelung (beispielsweise Reflektorlampen).

Was ist eine Energiesparlampe?
Der Gebrauch der Bezeichnung „Energiesparlampe” ist derzeit nicht reglementiert. Vielfach wird sie für Lampen einer bestimmten Technik verwendet: Kompaktleuchtstofflampen (KLL) mit eingebautem Vorschaltgerät. Teilweise tragen auch bestimmte Halogenlampen und LED-Lampen diese Bezeichnung. Die EG-Verordnung zu Haushaltslampen sieht vor, daß ab dem 1. September 2010 nur noch solche Lampen als „Energiesparlampen” oder ähnlich bezeichnet werden dürfen, die eine bestimmte Stromeffizienz erreichen – entsprechend einer Minderung ihrer Elektroleistung (Watt) um mindestens 75 v.H. gegenüber einer Standardglühlampe gleicher Lichtleistung. Dies schließt dann alle Halogenglühlampen und bei den Kompaktleuchtstofflampen sowie LED-Lampen die weniger effizienten aus. Die Bedeutung der heute nicht eindeutigen Bezeichnung „Energiesparlampe” wird sich damit wandeln. Deshalb verwenden wir die Bezeichnung Energiesparlampe nicht pauschal. Sofern es um Kompaktleuchtstofflampen mit eingebautem Vorschaltgerät geht, verwenden wir die Abkürzung KLL.
Gibt es auch Halogen- und LED-Energiesparlampen?

Glühlampe - Quelle: Christoph Mordziol, DessauWelche Lampe als „Energiesparlampe” bezeichnet werden darf, ist derzeit nicht geregelt. Damit sind die Hersteller frei, ab welcher Einsparung sie eine Lampe als Energiesparlampe bezeichnen. Gegenüber einer Standardglühlampe sparen bereits Glühlampen mit Kryptonfüllung etwas an Strom: bis zu 5 v.H. Bestimmte, in der Werbung als Energiesparlampen bezeichnete Halogenglühlampen in Form einer Standardglühlampe erlauben Minderungen in Höhe von 20…25 v.H. Die üblicherweise als Energiesparlampen angebotenen Kompaktleuchtstofflampen mit eingebautem Vorschaltgerät ermöglichen, je nach Ausführung, Einsparungen von 60…85 v.H.
Die neue EG-Verordnung für Haushaltslampen setzt für die Verwendung der Bezeichnung „Energiesparlampe” ab dem 1. September 2010 eine Grenze: Voraussetzung ist, daß die Lampe eine bestimmte Stromeffizienz erreicht. Umgerechnet entspricht dies einer Minderung der Elektroleistung (Watt) um mindestens 75 v.H. gegenüber einer Standardglühlampe. Dies schließt dann Halogenglühlampen aus, aber auch einen Teil der  Kompaktleuchtstofflampen, also auch einen Teil der Lampen, die heute als Energiesparlampen bezeichnet werden.

Wie sind die Effizienzanforderungen bei den beiden EG-Verordnungen festgelegt?

In der Verordnung zu Haushaltslampen werden Höchstwerte für die Elektroleistung (Watt) für einzelne Lichtleistungen (Lumen) vorgegeben.

In der Verordnung zu Nichthaushaltsbeleuchtung wird zwar sinngemäß ähnlich, aber unglücklicherweise in den Bewertungsgrößen anders verfahren: Hier werden Mindestwerte für die Lichtausbeute vorgegeben. Dies sind mindestens zu erreichende Werte der Lichtleistung (Lumen) pro notwendiger Elektroleistung (Watt) für einzelne Kategorien der Wattagen.

Energiesparpolitik Warum wird denn „am Licht” gespart? Gibt es nicht größere Stromsparmöglichkeiten an anderer Stelle?
Es gibt viele Möglichkeiten, Strom zu sparen. In den Privathaushalten gibt es nennenswerte Einsparmöglichkeiten. Gewiß: Es gibt andere Verbrauchsbereiche, wie die Industrie, die mehr Strom verbrauchen. Und es gibt andere Stromanwendungen als die Beleuchtung, die deutlich größere Minderungen ermöglichen, beispielsweise Elektromotoren. Aber keine dieser Möglichkeiten reicht allein aus, um die durch Stromnutzung verursachten energiebedingten Umweltbelastungen ausreichend zu verringern. Deshalb müssen alle Verbrauchsbereiche wie Industrie, Privathaushalte, Handel usf. einen Beitrag leisten. Und alle nennenswerten Stromsparmöglichkeiten müssen genutzt werden: Beleuchtung, Elektromotoren, Stromheizungen usf.
Außerdem: Der Ersatz von Glühlampen durch stromsparende Lampen ist einfach und bringt in jedem Haushalt deutliche Einsparungen für Geldbeutel und Umwelt.
Die EG-Verordnung zu sogenannten Haushaltslampen Warum gibt es die Verordnung?
Die Verordnung ist eine Regelung der EG. Sie gehört zu einem Bündel an Maßnahmen, die neben Lampen beispielsweise auch Heizungen, Elektromotoren, Fernsehgeräte und Kühlschränke betreffen. Ziel ist es, den Energieverbrauch der Geräte spürbar zu senken. Die Kosten für die Gerätekäufer werden bei der Festlegung der Maßnahmen berücksichtigt.
Ab wann gilt die Verordnung?
Die Verordnung trat am 13. April 2009 in Kraft . Ihre Anforderungen werden nicht alle gleichzeitig wirksam, sondern über der Zeit gestuft. Die ersten gelten ab dem 1. September 2009.
Betrifft die Verordnung nur Haushaltslampen?
Die Verordnung zielt auf Lampen in Privathaushalten. Es gibt aber viele Lampentypen, die nicht nur in Privathaushalten, sondern auch an derer Stelle, zum Beispiel in Büros zu finden sind. Eine scharfe Trennung ist nicht möglich. Daher gilt die Verordnung zwar für Lampentypen, die üblicherweise in Haushalten zu finden sind wie herkömmliche Glühlampen, Halogenglühlampen, Kompaktleuchtstofflampen und LED-Lampen. Sie gilt aber unabhängig davon, ob eine dieser Lampen für den Einsatz in Privathaushalten oder an anderer Stelle verkauft wird oder nicht.
Welche Lampenarten sind von der Verordnung betroffen?
Die Verordnung betrifft alle Lampenarten, die die Privathaushalte üblicherweise einsetzen, das heißt im wesentlichen folgende Lampenarten: herkömmliche Glühlampen, Halogenglühlampen und Kompaktleuchtstofflampen mit eingebautem Vorschaltgerät – umgangssprachlich oft als Energiesparlampen bezeichnet.

betroffen:

Glühlampe; Christoph Mordziol, Dessau

 Halogen-Glühlampe; Christoph Mordziol, Dessau

 Kompaktleuchtstofflampe Vorschaltgerät eingebaut (sog. Energiespar-Lampe); Christoph Mordziol, Dessau

herkömmliche Glühlampe, hier als Standardglühlampe

Halogen-Glühlampe

Kompaktleuchtstofflampe, Vorschaltgerät eingebaut (sog. Energiespar-Lampe)


Die Verordnung betrifft nicht Kompaktleuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät und stabförmige Leuchtstofflampen. Diese werden zwar teilweise auch in Privathaushalten eingesetzt –beispielsweise stabförmige Leuchtstofflampen in Garagen und Werkräumen –, für sie gibt es aber eine andere Verordnung.

nicht betroffen:

Kompaktleuchtstofflampe Vorschaltgerät nicht eingebaut; Christoph Mordziol, Dessau

stabförmige Leuchtstofflampe; Christoph Mordziol, Dessau

Kompaktleuchtstofflampe, Vorschaltgerät nicht eingebaut

stabförmige Leuchtstofflampen

Nicht alle einzelnen Lampen der hier als betroffen aufgeführten Lampenarten fallen unter die Regelung. Ob eine einzelne Lampe ausgenommen ist, hängt vor allem von Ihrer Vermarktung und von ihren Eigenschaften ab.

Werden Glühlampen verboten?
Nein. Die Verordnung verbietet keine bestimmten Lampenarten. Sie setzt Anforderungen an die Effizienz und die Gebrauchstauglichkeit von Lampen. Da die üblichen Glühlampen diese Anforderungen nicht erfüllen können, müssen sie – von Ausnahmen abgesehen – nach und nach vom Markt weichen.
Stimmt es, daß die EG ihre Bürger zwingen will, nur noch Kompaktleuchtstofflampen zu verwenden?
Nein, die Verordnung schreibt weder den Kauf noch den Einsatz bestimmter Lampen vor. Auch indirekt zwingt sie nicht zu Kauf oder Einsatz von Lampen nur einer Technik. Die Anforderungen sind zwar so scharf, daß von den betroffenen herkömmlichen Glühlampen alle und von den Halogenglühlampen die meisten – nach und nach – vom Markt weichen müssen. Doch müssen auch bei den Kompaktleuchtstofflampen und den LED-Lampen die weniger effizienten Ausführungen weichen. Weiterbestehen werden bei den Halogen-, LED- und Kompaktleuchtstofflampen die jeweils effizienteren Ausführungen.
Muß ich meine Glühlampen zuhause wegwerfen?
Nein, alle Lampen, die Sie gekauft haben, können Sie weiterhin verwenden. Die Verordnung regelt nur das, was in den Handel gebracht werden darf.
Welche Glühlampen dürfen ab 1. September 2009 nicht mehr in den Handel kommen?

Die Verordnung gilt für Lampen mit einer bestimmten Lichtleistung (60…12'000 Lumen). Beispielsweise sind dies bei den Standardglühlampen solche mit einer Elektroleistung ab ~ 10 Watt. Damit betrifft die Verordnung die meisten der in den Haushalten eingesetzten Lampen.
Die Verordnung unterscheidet zwischen Klar- und Mattglaslampen. als Klarglaslampen gelten im wesentlichen Lampen, deren Hülle durchsichtig ist und deren Glühfaden, Leuchtdiode oder Gasentladungsröhre deutlich sichtbar ist. Mattglaslampen sind die sonstigen Lampen sowie – unabhängig von der Ausführung – alle Kompaktleuchtstofflampen.
Die Anforderungen an die Effizienz sind als Höchstwerte für die Elektroleistung (Watt) für einzelne Lichtleistungen (Lumen) formuliert.
Die Höchstwerte, die ab dem 1. September 2009 für Mattglaslampen gelten werden, sind sehr niedrig. Herkömmliche Glühlampen und Halogenglühlampen überschreiten sie; bei gleicher Lichtleistung brauchen sie deutlich mehr Elektroleistung als andere Lampentypen. Alle Mattglas-Glühlampen müssen deshalb vom Markt weichen. Auch bei den LED- und den Kompaktleuchtstofflampen wird ein Teil weichen müssen.

Bei Klarglaslampen sind die Höchstwerte nicht ganz so niedrig und über der Zeit gestuft. Die in Privathaushalten üblicherweise eingesetzten herkömmlichen Glühlampen sowie ein Großteil der Halogenglühlampen werden stufenweise vom Markt weichen.

Erste Stufe ist die Zeit ab dem 1. September 2009. Die Lampen, die dann nicht mehr in den Handel gebracht werden dürfen, kann man wie folgt erkennen:
a) Glühlampen besonders niedriger Effizienz: Bei den Lampen, die eine Energieeffizienzklasse A…G tragen, solche mit der Klasse F oder G;
b) Standardglühlampen: Solche mit einer Elektroleistung > 75 Watt;
c) Sonstige Lampen wie beispielsweise Kryptonlampen, Kerzenlampen und Lampen mit getöntem Kolben: Fragen Sie Ihren Händler.

Welche Glühlampen dürfen ab 1. September 2010 und später nicht mehr in den Handel kommen?
Die Stufungen erfolgen nach der Lichtleistung (in der Fachsprache auch Lichtstrom genannt; Einheit: Lumen) und nach der Effizienz, nicht nach der Elektroleistung (Watt). Lampen einer bestimmten Wattage weichen dadurch nicht in einer, sondern in mehreren Stufen vom Markt. Deshalb kann man die Stufungen nur sehr eingeschränkt anhand der Wattage beschreiben.

Das folgende Bild zeigt die Stufung vereinfacht für die wichtigsten Lampengruppen. Nur zur ersten Orientierung sind die Lampen hier nach Watt geordnet.

Für Standardglühlampen ist die Stufung wie folgt: Nicht mehr in den Handel kommen dürfen
- ab 1. September 2009 Standardglühlampen > 75 Watt;
- ab 1. September 2010 Standardglühlampen > 60 Watt;
- ab 1. September 2011 Standardglühlampen > 40 Watt;
- ab 1. September 2012 Standardglühlampen > 10 Watt.



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Das Aus für Glühlampen - Zeitplan
Die EG-Verordnung zu sogenannten Nicht-Haushaltslampen Ab wann gilt die Verordnung?
Die Verordnung ist im April 2009 in Kraft getreten. Ihre Anforderungen werden nicht alle gleichzeitig wirksam, sondern über der Zeit gestuft. Die ersten gelten ab Mitte April 2010.
Welche Lampenarten sind von der Verordnung betroffen?
Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät sowie Hochdruckentladungslampen.
Welche Hochdruck-Quecksilberdampflampen sind von der Verordnung betroffen?
Betroffen sind von dieser Verordnung Hochdruck-Quecksilberdampflampen, die einen Sockel vom Typ E37, E40 oder PGZ12 haben. Die Verordnung umfaßt eine Reihe von Ausnahmen, die für die in der Straßenbeleuchtung eingesetzten Hochdruck-Quecksilberdampflampen im Normalfall aber nicht zutreffen dürften.
Werden Hochdruck-Quecksilberdampflampen verboten?
Nein. Die Verordnung verbietet keine bestimmen Lampentechniken, sondern setzt Anforderungen an Lampen, die für einen Teil der Hochdruck-Quecksilberdampflampen dazu führen, daß diese vom Markt weichen müssen.
  • Siehe auch die Antworten zu den beiden folgenden Fragen.
Ab Wann werden Hochdruck-Quecksilberdampflampen vom Markt weichen müssen?
Alle von der Verordnung betroffen Hochdruckentladungslampen müssen 6 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung, also Mitte April 2015, Effizienzanforderungen erfüllten, die so streng sind, daß Hochdruck-Quecksilberdampflampen, dann nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen.
  • Die einzuhaltenden Effizienzanforderungen sind in der Verordnung auf Seite 22 in Tafel 9 wiedergegeben (der Text der Verordnung – ergänzt um ein Inhaltsverzeichnis – kann hier PDF / 308 KB heruntergeladen werden).
Müssen Hochdruck-Quecksilberdampflampen, die bereits im Einsatz sind, wieder ausgeschraubt werden?
Nein. Die Verordnung betrifft nicht die Produkte der Beleuchtungstechnik, die benutzt werden, sondern nur solche, die in Verkehr gebracht werden. Hochdruck-Quecksilberdampflampen verbrauchen allerdings deutlich mehr Strom als andere Hochdruckentladungslampen, um gleichviel Licht zu erzeugen. Nutzen Sie doch bereits jetzt eine stromeffizientere Beleuchtungstechnik. Je eher Sie die Stromkosten in Ihr Kalkül einbeziehen, desto schneller entlasten Sie Ihre Haushaltskasse.
Gibt es für die Kommunen eine Pflicht zur Umrüstung?
Nein. Die Anforderungen der Verordnung betreffen Produkte, die inverkehr gebracht werden, nicht solche, die beispielsweise in den Kommunen bereits eingesetzt werden.
Wird die Richtlinie 2000/55/EG zu Vorschaltgeräten weiterhin gelten?
Ja, aber nur begrenzt. Ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung zur Nichthaushaltsbeleuchtung, also Mitte April 2010, wird die Richtlinie 2000/55/EG Richtlinie 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Energieeffizienzanforderungen an Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen aufgehoben. Dann gelten für Vorschaltgeräte nur noch die in der EG-Verordnung zur Nichthaushaltsbeleuchtung festgelegten Anforderungen.
Zu den Gebrauchseigenschaften von Lampen Brauchen Kompaktleuchtstofflampen beim Einschalten mehr Strom als während einer Stunde im Betrieb?
Nein. Beim Einschalten benötigt eine Kompaktleuchtstofflampe (KLL) nicht mehr Strom als im sonstigen Betrieb. So zeigte sich beispielsweise bei keiner der von Stiftung Warentest zuletzt geprüften 28 KLL Die Sparprofis, Stiftung Warentest, test 3/2008, Seite 64ff. und b) Sie brennt und brennt und ..., Stiftung Warentest, test 1/2009, Seite 74f.. infolge des Einschaltens ein größerer Stromverbrauch. Zwar gibt es in den ersten Millisekunden des Startvorganges bei einigen Produkten eine Spitze, doch ist diese so kurz, daß sie keinen merklich erhöhten Stromverbrauch verursacht.
Kompaktleuchtstofflampen geben deutlich weniger Wärme an die Raumluft ab als Glühlampen. Wenn ich sie einsetze, muß ich dann nicht im Winter mehr heizen?
Im Sommer heizen Kompaktleuchtstofflampen (KLL) den Raum weniger auf als Glühlampen. Klimatisierungsanlagen  müssen weniger arbeiten und verbrauchen dadurch weniger Strom.

Im Winter tragen sie weniger zur Beheizung bei als Glühlampen. Diesen Unterschied gleicht die Heizungsanlage aus. In einem normalen Wohnhaus ist dieser Unterschied aber so gering, daß er zu vernachlässigen ist. Er spielt nur in Passivhäusern eine nennenswerte Rolle. In einem normalen Wohnhaus ist ein größerer Beitrag der Lampen zur Beheizung nicht sinnvoll, denn die elektrische Beheizung führt zu einer dreifachen Vergeudung und Belastung:

1.  Durch die Umwandlungsverluste der Kraftwerke wird deutlich mehr Primärenergie verbraucht als bei einer Beheizung beispielsweise mit Heizöl oder Gas.

2.  Dem entsprechend wird mehr CO2 ausgestoßen.

3.  Das Heizen wird teurer, denn 1 Kilowattstunde Heizwärme aus Gas oder Öl kostet 7…10 ct, aus Strom aber etwa 20 ct.

Zur Entsorgung von Lampen Wohin mit kaputten Lampen?
Herkömmliche Glühlampen gehören in den Restmüll.

Kompaktleuchtstofflampen und stabförmige Leuchtstofflampen enthalten Quecksilber. Deshalb gehören diese Lampen, wenn sie ausgedient haben, nicht in den Hausmüll oder gar den Glascontainer, sondern sind bei einer geeigneten Sammelstelle für Altgeräte abzugeben. Nur dann kann Quecksilber getrennt erfaßt und das Lampenglas verwertet werden. Die Rückgabe ist für Sie als Privatperson kostenlos. Wo sich die für Sie nächste Sammelstelle befindet, erfahren Sie von der Abfallberatung Ihrer Kommune. Einen Teil der Sammelstellen finden Sie auch unter http://www.lichtzeichen.de. Manche Händler nehmen Altlampen an und entsorgen sie. Fragen Sie doch bei Ihrem Elektrohändler nach.

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Gehört das in die Tonne? - © 2008 – Lightcycle

Quecksilber in Kompaktleuchtstofflampen („Energiesparlampen”) – Eine Gefahr für Gesundheit und Umwelt? Können Kompaktleuchtstofflampen die Gesundheit gefährden, wenn Sie zerbrechen?
Nach der RoHS-Richtlinie PDF / 96 KB, in Deutschland umgesetzt über das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), gilt in der EG für Kompaktleuchtstofflampen eine Höchstmenge von 5 mg Quecksilber je Lampe. Dieser Grenzwert wird in Kürze weiter gesenkt werden. Bei hochwertigen Kompaktleuchtstofflampen werdenwird teilweise wesentlich weniger als 1,5 mg Quecksilber eingesetzt, Spitzenreitern genügen 1,23 Milligramm. Zum Vergleich: Quecksilber-Fieberthermometer enthalten rund 1'000 Milligramm. In einem Teil der neueren Lampen werden auch Quecksilberlegierungen (Amalgam) eingesetzt. Nach dem Ausschalten der Lampe soll das Quecksilber wieder gebunden werden, so daß es im Falle eines Bruches bei diesen Lampen nicht als Dampf entweichen kann. Zudem gibt es auch Lampentypen mit einem zweiten Hüllkolben aus Kunststoff, der das Innere im Falle eines Bruches schützt. Aufgrund der sehr geringen Menge an Quecksilber, das aus Kompaktleuchtstofflampen bei Glasbruch freigesetzt werden kann, sind keine Gesundheitsschäden zu erwarten. Kurzfristig kann es nach einem Bruch einer Kompaktleuchtstofflampe in Innenräumen zu einer deutlichen Luftbelastung durch Quecksilber kommen. Dies ist von Faktoren abhängig, die in Einzelfällen sehr unterschiedlich sein können (zum Beispiel Lüftung des Raumes, verwendeter Lampentyp, Bruch einer an- oder einer ausgeschalteten Lampe). Aus Vorsorgegründen empfiehlt das Umweltbundesamt daher, im Falle eines Lampenbruches umsichtig vorzugehen und den Schaden möglichst fachgerecht zu beheben, siehe Abschnitt: „Was ist zu tun, wenn eine Kompaktleuchtstofflampe zerbricht?“. Auf diese Weise kann der Kontakt mit Quecksilber so gering wie möglich gehalten werden.

Um dem Risiko eines Glasbruches bei Kompaktleuchtstofflampen vorzubeugen, sollten sie beim Transport, bei der Lagerung und beim Auswechseln der Lampe sorgsam vorgehen. Bereits beim Einkauf sollten Sie bedenken, ob Sie die Lampe in Fassungen oder Bereichen einsetzen, in denen sie ungeschützt leicht durch unachtsame Bewegungen oder zum Beispiel durch Ballspiele von Kindern zerbrechen können. In diesen Fällen sind eher Kompaktleuchtstofflampen geeignet, die mit einer zweiten Hülle aus bruchsicherem Verbundglas oder Kunststoff ausgestattet sind. Da Säuglinge und kleine Kinder gegenüber Quecksilber besonders empfindlich sind, sollten in Räumen, in denen sich kleine Kinder aufhalten (z.B. Kinderzimmer, Kindertagesstätte, etc.) vorsorglich nur Kompaktleuchtstofflampen mit einer zusätzlichen Bruchsicherung eingesetzt werden.
Was ist zu tun, wenn eine Kompaktleuchtstofflampe zerbricht?
FFalls eine Kompaktleuchtstofflampe (umgangssprachlich Energiesparlampe) zerbricht, kann Quecksilber in die Raumluft abgegeben werden. Aufgrund der sehr geringen Menge an Quecksilber, das aus einer Kompaktleuchtstofflampe bei Glasbruch freigesetzt werden kann, sind keine Gesundheitsschäden zu erwarten. Quecksilber als Element an sich ist aber gesundheitsschädlich (siehe „Können Kompaktleuchtstofflampen die Gesundheit gefährden, wenn sie zerbrechen?“).zerbrochen ist, sollte man es wie früher beim zerbrochenen Fieberthermometer handhaben: Kehren Sie die Bruchstücke vorsichtig mit einem Blatt Papier auf. Tragen Sie dabei Handschuhe. Packen Sie alle Bruchstücke in eine luftdichte Plastiktüte oder ein Einmachglas. Gut verschließen – und dann zur Sammelstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde. Lüften Sie das betroffene Zimmer vorsorglich für mindestens 20 bis 30 Minuten gut durch. Und: Benutzen Sie keinen Staubsauger, damit das leicht flüchtige Quecksilber nicht in der Raumluft verteilt wird.
Um den Kontakt mit Quecksilber so gering wie möglich zu halten, sollten folgende Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden:
Quecksilber ist ein Metall, das schon bei Raumtemperatur verdampft. Deshalb gilt grundsätzlich, daß möglichst alle Reinigungs- und Aufräumarbeiten bei geöffneten Fenstern erfolgen sollten. Da der Quecksilbergehalt der Raumluft direkt nach dem Zerbrechen der Kompaktleuchtstofflampe am höchsten ist, sollten zunächst die anwesenden Personen den Raum für einige Minuten verlassen, während gelüftet wird (gegebenenfalls Heizung oder Klimaanlage abschalten). Dadurch reduziert sich die Luftbelastung erheblich.
Um eine weitere Verbreitung des aus der Kompaktleuchtstofflampe freigesetzten Quecksilbers zu verhindern, sollten Sie auf die Benutzung eines Staubsaugers bei der Entfernung der Glasbruchstücke verzichten. Verwenden Sie stattdessen lieber Karton oder steifes Papier, um die Bruchstücke zusammenzukehren. Tragen Sie dabei Einmalhandschuhe. Alle Bruchstücke und die verwendeten Reinigungsutensilien sollten Sie in einem Einmachglas o.ä. sammeln und als Sondermüll entsorgen.

Für weiterführende Reinigungsempfehlungen siehe: „Einzelschritte bei dem Bruch einer Kompaktleuchtstofflampe
Mit dem Glühlampenausstieg werden mehr Kompaktleuchtstofflampen in Umlauf kommen. Gelangt dadurch nicht mehr Quecksilber in die Umwelt?
Über den Ersatz von Glühlampen durch Kompaktleuchtstofflampen (KLL) gelangt keinesfalls mehr Quecksilber in die Umwelt. Da eine KLL deutlich weniger Strom verbraucht als eine vergleichbare Standardglühlampe, wird bei der Stromerzeugung auch weniger Quecksilber ausgestoßen, was den Einsatz des Quecksilbers in der Lampe aufwiegt (siehe auch die ausführliche Antwort zu der Frage „Wie sieht die Quecksilberbilanz von Kompaktleuchtstofflampen unter Berücksichtigung des gesamten Lebensweges aus?”).
Übrigens: Im Jahre 2007 hatten die KLL einen Anteil von 0,5 % am gesamten Quecksilberverbrauch in der EG. Den größten Anteil hatte die Chlor-Alkali-Chemie, gefolgt von Zahnamalgam, von dem rund 100 Tonnen verbraucht wurden.

Quecksilberverbrauch in der EG im Jahre 2007
Bildquellen: Amalgam: Wikipedia; KLL: Christoph Mordziol, Dessau

Auch wenn die KLL nur einen kleinen Anteil am Quecksilberverbrauch haben, ist es wichtig, hier – wie bei allen anderen Quecksilberquellen – die Mengen zu verringern. Deshalb wird derzeit über strengere EG-Grenzwerte diskutiert.
Wie sieht die Quecksilberbilanz von Kompaktleuchtstofflampen unter Berücksichtigung des gesamten Lebensweges aus?
Quecksilber kann bei Kompaktleuchtstofflampen aus zwei Gründen in die Umwelt gelangen:

1. Die Stromerzeugung trägt zum Quecksilberausstoß bei. Die Abgasreinigungsanlagen scheiden nicht alles aus der Kohle stammendes Quecksilber ab, so daß ein Teil über den Schornstein in die Umwelt gelangt. Die Verbrennung von Kohle ist eine Hauptquelle für die Freisetzungen von Quecksilber.

2. Kompaktleuchtstofflampen (KLL) enthalten in geringen Mengen Quecksilber, damit sie ihre Funktion erfüllen können. Bei Fertigung und Entsorgung kann Quecksilber in die Umwelt gelangen.

Quecksilber aus der Stromerzeugung

KLL brauchen deutlich weniger Elektroleistung als Glühlampen: je nach Ausführung 6085 % weniger als eine Standardglühlampe. Dadurch gelangt auch deutlich weniger Quecksilber aus der Stromerzeugung in die Umwelt.

Quecksilber aus den Lampen

Bei der Fertigung von KLL wird Quecksilber entweder als Flüssigkeit oder als Amalgam den Lampen zugegeben. Bei Flüssigdosierung kann Quecksilber in die Umwelt gelangen. Bei Verwendung von Amalgam ist das Quecksilber hingegen gebunden. Zudem kann es genauer dosiert werden, womit geringere Mengen erforderlich sind. Für den Quecksilbergehalt der KLL gilt EG-weit ein einheitlicher Grenzwert von 5 Milligramm (mg). Die Lampen haben oft geringere Werte, teilweise schon unter 1,5 mg. KLL und andere Leuchtstofflampen gehören, wenn sie ausgedient haben, nicht in den Hausmüll oder gar den Glascontainer, sondern sind bei einer geeigneten Sammelstelle für Altgeräte abzugeben. Siehe hierzu die Frage Wohin mit kaputten Lampen?. Die bei den kommunalen Sammelstellen und auch bei dem Einzelhandel getrennt erfaßten Lampen werden speziellen Aufbereitungsanlagen zugeführt. Hier wird das Quecksilber durch verschiedene Behandlungsschritte abgeschieden. KLL, die dennoch in den Restmüll gegeben werden, gelangen in Abfallverbrennungsanlagen. Hier gewährleisten aufwendige Abgasreinigungseinrichtungen die Abscheidung von Schadstoffen wie auch Quecksilber. Das folgende Bild zeigt die möglichen Quecksilberstoffströme von Standardglühlampen und KLL im Vergleich.

Quecksilberstoffströme von Standardglühlampen und KLL im Vergleich

Bilanz

Vergleicht man Kompaktleuchtstofflampen mit anderen Lampen in Bezug auf die Quecksilberbelastung der Umwelt, muß man die Summe bilden aus

a) dem Quecksilber, das bei der Stromerzeugung freiwird und

b) dem Quecksilber aus der Lampe, das in die Umwelt gelangt.

Bisher fehlen verläßliche Zahlen über den Anteil der gesammelten Altlampen, den Anteil der in den Restmüll und damit in Verbrennungsanlagen gelangenden Lampen und vor allem für den Anteil des Quecksilbers, das nicht auf diesem Wege wieder erfaßt wird. Deshalb ist es derzeit nicht möglich, eine verläßliche Bilanz zu erstellen.

Bisherige Studien betrachten (deshalb) die Summe aus Quecksilber aus der Stromerzeugung und Quecksilber in den Lampen. Diese Betrachtungsweise geht zulasten der KLL, da indirekt angenommen wird, daß alles Quecksilber aus den Lampen in die Umwelt gelangt, obwohl dies bei weitem nicht der Fall ist. Dennoch fällt nach diesen Studien die Quecksilberbilanz, bezogen auf die gleiche Menge gelieferten Lichtes, bei den derzeitigen Rückgabemengen zugunsten der KLL aus oder es kommt zumindest zu keinem Mehrausstoß. Das heißt: Bei der KLL ist die Summe aus dem Quecksilber in der Lampe und dem Quecksilberausstoß bei der Stromerzeugung geringer oder gleich groß wie der Quecksilberausstoß bei der Stromerzeugung für eine vergleichbare Standardglühlampe.

Das folgende Bild zeigt die Ergebnisse einer Studie, die die Grundlage für die EG-Verordnung zu Haushaltslampen bildete. Verglichen wurden Lampen, die als durchschnittlich für die EG angesehen werden können: links Balken für zwei Glühlampen (mit 54 Watt, was einem theoretischen Mittelwert für die EG entspricht), rechts ein Balken für KLL. Die dunklen Teile der Balken stehen für den Quecksilberausstoß der Kraftwerke. Der Quecksilbergehalt der Lampe ist als farblicher Übergang dargestellt, da unsicher ist, wieviel von diesem Quecksilber in die Umwelt gelangt.


Quecksilberbilanz

Ergebnis: Selbst wenn von den Lampen, die nicht von einer Sammelstelle erfaßt werden, alles Quecksilber in die Umwelt gelänge, wäre die Bilanz für die KLL noch positiv.

Um wie viel besser die KLL gegenüber der Glühlampe bei einer solchen Bilanz abschneidet, hängt maßgeblich von der Lebensdauer, vom tatsächlichen Gehalt an Quecksilber, von der Erfassung und der Recyclingquote der KLL, vom Stand der Abgasreinigungstechnik im Kraftwerkspark sowie vom Anteil der Kohlekraftwerke an der Stromerzeugung ab.

Als Nutzer haben Sie es in der Hand, wo Ihre ausgediente KLL landet. Zu Sammelstellen finden Sie Informationen in der Antwort auf die Frage „Wohin mit kaputten Lampen?”.
Wie ist die Rückgabequote für Kompaktleuchtstofflampen in Deutschland?
Erfasst wird nur die Gesamtmenge aller zurückgegebenen Gasentladungslampen; die Teilmenge der Kompaktleuchtstofflampen ist deshalb nicht bekannt. Die Erfassung von Gasentladungslampen aus Privathaushalten und Gewerbe nimmt kontinuierlich zu.

Damit mehr Kompaktleuchtstofflampen aus den Privathaushalten erfaßt werden, muß die Zahl der Rückgabestellen deutlich höher werden, zum Beispiel indem der Einzelhandel noch mehr freiwillige Rückgabeangebote schafft.
Wie werden Energiesparlampen in Deutschland rezykliert?
Gasentladungslampen werden von den öffentlich-rechtlichen Entsorgern aus Privathaushalten gesammelt sowie von den Herstellern unmittelbar zurückgenommen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Entsprechend der EU-Altgeräterichtlinie (in Deutschland umgesetzt über das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)) gilt für Gasentladungslampen eine Wiederverwendungs- und Recyclingquote von mindestens 80 Prozent des Gewichtes der Lampen. Dieses Ziel wurde im Jahre 2007 auf Grundlage der von den Herstellern gemeldeten Daten mit insgesamt 95,4 Prozent erfüllt. Aus der Behandlung der Altlampen können sortenreine Fraktionen für die Verwendung in hochwertigen Verwertungsverfahren gewonnen werden: Glas, Metalle, Kunststoffe, Leuchtstoffe und Quecksilber.

 

 

 

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