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Letzte Änderung: 29.10.2009
Umweltschadensgesetz (USchadG) und seine Relevanz in der Praxis diskutierten Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachrichtungen auf Einladung des Umweltbundesamtes. Neben der Umsetzung der zugrunde liegenden Richtlinie 2004/35/EG in Deutschland und Österreich beleuchteten sie, wie Versicherungswirtschaft, Unternehmen und Sachverständige auf das USchadG reagierten und welche Wirkungen es auf die Umwelt und die Arbeit der Behörden hat
Zur Durchführung der SUP hat das UBA einen Leitfaden veröffentlicht, der zu einem bundeseinheitlichen und rechtssicheren Vollzug des UVPG beiträgt. Er kommentiert die Rechtsvorschriften des UVPG und gibt weiterführende Empfehlungen zum Verfahrensablauf und zu den Prüfinhalten der SUP.
Eine im Auftrag des Umweltbundesamtes anhand von 105 Zulassungsverfahren durchgeführte Studie „Evaluation des UVP-Gesetzes des Bundes“ weist den materiellen Nutzen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eindeutig nach. Damit wird das Vorurteil, die UVP habe keinen tatsächlichen Nutzen für die Umwelt („Die UVP kostet nur und bringt nichts.“), klar widerlegt.
Seit der Handelsperiode 2008-2012 müssen Anlagenbetreiber einen Teil ihrer Emissionsberechtigungen entgeltlich erwerben.
Die Veräußerung dieser Emissionsberechtigungen wirft verfassungsrechtliche und gemeinschaftsrechtliche Fragen auf. Um diese Fragen zu klären, hat das Umweltbundesamt ein Gutachten in Auftrag gegeben, das Sie jetzt beim Erich Schmidt Verlag bestellen können.
Ab sofort haben Sie Zugriff auf die erweiterten Themenseiten „Umweltrecht“. Dort finden Sie auch Antwort auf die Frage, wie Sie Ihr Recht auf Umweltinformationen bei Behörden durchsetzen. Nach dem Umweltinformationsgesetz können Sie sich nämlich bei allen öffentlichen Stellen über den Zustand der Umwelt informieren. Wie es um die Umwelt in Deutschland und Europa bestellt ist, erfahren Sie auch beim UBA: In den „Daten zur Umwelt“ – für Sie übrigens kostenlos.
Auf dem Symposium am 14.04.2008, veranstaltet durch das UBA und die Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg, waren sich Fachleute darüber einig, dass das Planungsrecht geeignet ist, den Flächenverbrauch zu reduzieren und zum Schutz des Klimas und der biologischen Vielfalt beizutragen. Neben vorgeschlagenen Rechtsänderungen ging ein Appell an die Planungsträger vor Ort, ihrer Verantwortung auch für globale Probleme gerecht zu werden und den Umweltschutz verstärkt zu beachten. Zu den Möglichkeiten des Planungsrechts präsentierte das UBA ein neues Gutachten.
Produktion und Konsum von Gütern nehmen die natürlichen Ressourcen zu stark in Anspruch. Ein im Auftrag des Umweltbundesamtes erstelltes Gutachten zeigt auch, dass die Regelungen des Umweltrechts derzeit nicht ausreichen, eine nachhaltige Ressourcennutzung zu erreichen. Deshalb ist eine deutlich nachhaltigere Ressourcennutzung erklärtes umweltpolitisches Ziel der Bundesregierung. Das Gutachten weist Wege zur Optimierung des bestehenden rechtlichen Instrumentariums und schlägt neue rechtliche Instrumente vor.
Lärm- und Schadstoffemissionen müssen auch im Schienenverkehr verringert werden. Das emissionsabhängige Trassenpreissystem setzt ökonomische Anreize für Eisenbahnverkehrsunternehmen, statt der alten, lauten Güterwaggons emissionsärmere Fahrzeuge einzusetzen. Das im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellte Rechtsgutachten zeigt, dass emissionsabhängige Trassenpreise in Deutschland rechtlich möglich sind und in welcher Form sie erhoben werden können.
Globale Umweltgüter, wie der Luftraum und die Meere kann jeder nutzen – nahezu unbegrenzt und kostenfrei. Die Umweltbelastungen nehmen wegen des wachsenden Flug- und Schiffverkehrs stark zu. Um dem entgegenzusteuern, sollten Nutzungsentgelte eingeführt werden. Denkbar sind etwa Abgaben auf Flugtickets und Hafengebühren. Wie lassen sich diese Nutzungsentgelte im Rahmen der rechtlichen Vorgaben auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene gestalten? Die vom UBA in Auftrag gegebene Studie „Rechtliche Ausgestaltung von Nutzungsentgelten für globale Umweltgüter“ präsentiert konkrete Vorschläge.
Multilaterale Umweltabkommen (MEAs) sind wichtig für den internationalen
Umweltschutz. Was aber, wenn die Staaten das internationale Recht nicht
einhalten? Klassische Streitschlichtung vor internationalen Gerichten ist
eine Lösung. Zunehmend versuchen die Staaten aber, Umsetzungsprobleme
nicht durch Gerichte, sondern selbst in nicht-konfrontativen Verfahren
zu lösen: Helfen sollen so genannte Erfüllungskontrollmechanismen,
die viel früher ansetzen als gerichtliche Streitschlichtung und den
Staaten Hilfe zur Einhaltung geben. Viele Erfüllungsprobleme könnten
so bereits verhindert werden, bevor es zum Streit kommt. Praktische Erfahrungen
mit diesen neuen Mechanismen fasst das Buch „Ensuring Compliance
with Multilateral Environmental Agreements“ zusammen.
Im Gebäudebestand existieren enorme Möglichkeiten, den CO2-Ausstoß zu vermindern. Diese bleiben aber oft ungenutzt, da zu selten, und dann häufig nicht anspruchsvoll genug, energetisch saniert wird. Wie das Recht die Entwicklung zu energieeffizienteren Gebäuden unterstützen kann, zeigt die jetzt vom Umweltbundesamt veröffentlichte Studie „Rechtskonzepte zur Beseitigung des Staus energetischer Sanierungen im Gebäudebestand“.
Das 2008 veröffentlichte Gutachten des UBA zur WTO-rechtlichen Zulässigkeit des Grenzsteuerausgleichs ist jetzt auch auf Englisch erschienen. Klimaschutzinstrumente führen bei in der EU hergestellten Produkten zu Mehrkosten, die außerhalb der EU produzierte Waren nicht tragen müssen. Grenzausgleichsabgaben können diese Zusatzbelastungen ausgleichen und faire Wettbewerbsbedingungen schaffen. Ein solcher Grenzsteuerausgleich ist aus WTO-rechtlicher Sicht möglich.
Seit Dezember 2006 können vom UBA anerkannte Umweltvereinigungen gegen behördliche Zulassungen, zum Beispiel von Industrie- oder Müllverbrennungsanlagen, klagen. Gesetzliche Grundlage ist das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Im Juli 2009 wurde die 50. Umweltvereinigung vom UBA anerkannt. Eine gute Nachricht. Denn die Klagerechte verhindern Defizite bei der Anwendung des Umweltrechts, so Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des UBA.
Die Umwelt unterliegt deutlichen Veränderungen. Beispiele hierfür sind das Klima und die demographische Entwicklung. In einem internationalen Symposium am 11. April 2008 ist das Umweltbundesamt der Frage nachgegangen, wie die Umweltprüfungen, die bei der Aufstellung öffentlicher Pläne und der Genehmigung von Vorhaben durchzuführen sind, einem weiteren Wandel entgegenwirken bzw. dem absehbaren Wandel sinnvoll begegnen können.
Am 11.März hat das Bundeskabinett beschlossen, vier neue Umweltgesetze – vor allem für das Wasser- und Naturschutzrecht – in das parlamentarische Verfahren einzubringen. Das Umweltbundesamt begrüßt, dass damit zumindest Teile des UGB-Entwurfs des BMU auf den Weg gebracht werden. Die Integrierte Vorhabengenehmigung, eines der Kernstücke des UGB-Entwurfs, ist darin jedoch nicht enthalten. Die in diesem neuen Genehmigungsrecht liegenden Möglichkeiten, das Recht zu vereinfachen, bleiben so ungenutzt.
Umweltverbände können nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz behördliche Zulassungsentscheidungen dahingehend überprüfen lassen, ob Umweltschutzvorschriften verletzt worden sind (bspw. bei Entscheidungen zur Errichtung von Industrieanlagen, Tiermastbetrieben, Abfallverbrennungsanlagen). Um als Anwalt für den Umweltschutz auftreten zu können, benötigen die Verbände eine Anerkennung. Diese spricht das UBA in Dessau-Roßlau aus.
Am Beispiel der "Leitlinie zur hygienischen Beurteilung von Epoxidharzbeschichtungen im Kontakt mit Trinkwasser" wurde die rechtliche Bedeutung der Empfehlungen und Leitlinien des Umweltbundesamtes untersucht.
Wachsende Elektroschrott-Berge und der damit verbundene mögliche Eintrag von Schadstoffen in die Umwelt - die Europäische Union (EU) hat darauf reagiert. Sie hat zwei Richtlinien formuliert, die die EU-Länder anwenden müssen. Deutschland hat mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz diese EU-Richtlinien im deutschen Recht verankert: Es ist am 24. März 2005 in Kraft getreten.
In der Europäischen Union (EU) gibt es unterschiedliche Auffassungen, ob die Förderung der regionalen Produkte durch die Regierungen der Mitgliedstaaten den europäischen Binnenmarkt behindert. Die Studie des Umweltbundesamtes „Staatliche Unterstützung regionaler Produkte - Eine rechtliche Analyse“ zeigt nun: Es ist möglich, regionale Produkte zu fördern, ohne den freien Wettbewerb in Europa zu beeinträchtigen.