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Umweltrecht / Verbandsklage

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Letzte Änderung: 29.10.2009

Klimaschutz: Gebäudesanierungen durch günstige rechtliche Rahmenbedingungen vorantreiben

Spielzeughäuser auf Energiepass; Quelle: m.schuckart © fotolia.deIm Gebäudebestand existieren enorme Möglichkeiten, den CO2-Ausstoß zu vermindern. Diese bleiben aber oft ungenutzt, da zu selten, und dann häufig nicht anspruchsvoll genug, energetisch saniert wird. Wie das Recht die Entwicklung zu energieeffizienteren Gebäuden unterstützen kann, zeigt die jetzt vom Umweltbundesamt veröffentlichte Studie „Rechtskonzepte zur Beseitigung des Staus energetischer Sanierungen im Gebäudebestand“.

Neu auf Englisch: Grenzsteuerausgleich – Gestaltungsmöglichkeiten und WTO-Recht

Einband des Gutachtens: Border Tax Adjustments for Additional Costs Engendered by Internal and EU Environmental Protection Measures: Implementation Options and WTO Admissibility Das 2008 veröffentlichte Gutachten des UBA zur WTO-rechtlichen Zulässigkeit des Grenzsteuerausgleichs ist jetzt auch auf Englisch erschienen. Klimaschutzinstrumente führen bei in der EU hergestellten Produkten zu Mehrkosten, die außerhalb der EU produzierte Waren nicht tragen müssen. Grenzausgleichsabgaben können diese Zusatzbelastungen ausgleichen und faire Wettbewerbsbedingungen schaffen. Ein solcher Grenzsteuerausgleich ist aus WTO-rechtlicher Sicht möglich.

„Anwälte für die Umwelt“: Bereits 50 Umweltvereinigungen für die Verbandsklage anerkannt

Statue der Justitia, römische Göttin der Gerechtigkeit und des Rechtswesens; Quelle: bilderbox © www.fotolia.deSeit Dezember 2006 können vom UBA anerkannte Umweltvereinigungen gegen behördliche Zulassungen, zum Beispiel von Industrie- oder Müllverbrennungsanlagen, klagen. Gesetzliche Grundlage ist das Umwelt-Rechtsbehelfs­gesetz. Im Juli 2009 wurde die 50. Umweltvereinigung vom UBA anerkannt. Eine gute Nachricht. Denn die Klagerechte verhindern Defizite bei der Anwendung des Umweltrechts, so Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des UBA.

Umwelt im Wandel – Was können die Umweltprüfungen (UVP/SUP) leisten?

Hochwasser; Quelle: Martina Berg © www.fotolia.deDie Umwelt unterliegt deutlichen Veränderungen. Beispiele hierfür sind das Klima und die demographische Entwicklung. In einem internationalen Symposium am 11. April 2008 ist das Umweltbundesamt der Frage nachgegangen, wie die Umweltprüfungen, die bei der Aufstellung öffentlicher Pläne und der Genehmigung von Vorhaben durchzuführen sind, einem weiteren Wandel entgegenwirken bzw. dem absehbaren Wandel sinnvoll begegnen können.

Einzelgesetze statt Umweltgesetzbuch auf den Weg gebracht

Paragraphen-SymboleAm 11.März hat das Bundeskabinett beschlossen, vier neue Umweltgesetze – vor allem für das Wasser- und Naturschutzrecht – in das parlamentarische Verfahren einzubringen. Das Umweltbundesamt begrüßt, dass damit zumindest Teile des UGB-Entwurfs des BMU auf den Weg gebracht werden. Die Integrierte Vorhabengenehmigung, eines der Kernstücke des UGB-Entwurfs, ist darin jedoch nicht enthalten. Die in diesem neuen Genehmigungsrecht liegenden Möglichkeiten, das Recht zu vereinfachen, bleiben so ungenutzt.

Verbände als Anwalt für den Umweltschutz

Umweltverbände können nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz behördliche Zulassungsentscheidungen dahingehend überprüfen lassen, ob Umweltschutzvorschriften verletzt worden sind (bspw. bei Entscheidungen zur Errichtung von Industrieanlagen, Tiermastbetrieben, Abfallverbrennungsanlagen). Um als Anwalt für den Umweltschutz auftreten zu können, benötigen die Verbände eine Anerkennung. Diese spricht das UBA in Dessau-Roßlau aus.

Rechtsgutachten zu Empfehlungen und Leitlinien des UBA

Einband des Gutachtens Leitlinie zur hygienischen Beurteilung von Epoxidharzbeschichtungen im Kontakt mit TrinkwasserAm Beispiel der "Leitlinie zur hygienischen Beurteilung von Epoxidharzbeschichtungen im Kontakt mit Trinkwasser" wurde die rechtliche Bedeutung der Empfehlungen und Leitlinien des Umweltbundesamtes untersucht.

Elektro- und Elektronikgerätegesetz

ElektronikschrottWachsende Elektroschrott-Berge und der damit verbundene mögliche Eintrag von Schadstoffen in die Umwelt - die Europäische Union (EU) hat darauf reagiert. Sie hat zwei Richtlinien formuliert, die die EU-Länder anwenden müssen. Deutschland hat mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz diese EU-Richtlinien im deutschen Recht verankert: Es ist am 24. März 2005 in Kraft getreten.

EU-Mitgliedstaaten dürfen sich für regionale Produkte stark machen

In der Europäischen Union (EU) gibt es unterschiedliche Auffassungen, ob die Förderung der regionalen Produkte durch die Regierungen der Mitgliedstaaten den europäischen Binnenmarkt behindert. Die Studie des Umweltbundesamtes „Staatliche Unterstützung regionaler Produkte - Eine rechtliche Analyse“ zeigt nun: Es ist möglich, regionale Produkte zu fördern, ohne den freien Wettbewerb in Europa zu beeinträchtigen.

 

 

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