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Letzte Änderung: 23.05.2013
Forschungstätigkeiten Deutschlands in der Antarktis bedürfen der Genehmigung des UBA. Dabei sind Umweltschutz und Forschungsfreiheit in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Die relevanten rechtlichen Regelungen hat das UBA durch drei voneinander unabhängige Gutachten analysieren lassen. Ergebnis: Dem UBA kommt bei der Genehmigungsentscheidung ein Beurteilungsspielraum zu, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist. Die Gutachten stellen genauer dar, wie das nationale Recht den verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Vorgaben Rechnung tragen muss.
Umweltbeihilfen fördern gezielt Umweltschutzmaßnahmen dort, wo marktwirtschaftliche Regelungsmechanismen nicht greifen. Die vom UBA beauftragte Studie hat die im EU-Beihilferecht zentrale Anforderung der „umweltbedingten Mehrkosten“ untersucht. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass eine Abkehr vom Prinzip der „umweltbedingten Mehrkosten“ rechtlich zulässig ist und unterbreitet konkrete Vorschläge für Alternativen und Vereinfachungen beim Prinzip der umweltbedingten Mehrkosten
Viele für unsere Wirtschaft wichtige Rohstoffe, wie Metalle oder Mineralien, werden immer knapper, teurer und ihr Abbau schwieriger und für die Umwelt schädlicher. Gute Gründe, sparsam mit ihnen umzugehen. Im deutschen Recht fehlt es jedoch an einer durchgängigen Ausrichtung an den Zielen des Ressourcenschutzes, an verbindlichen Vorgaben und an Instrumenten zu deren Umsetzung. Das UBA hat nun ein Konzept für ein nationales Ressourcenschutzrecht entwickeln lassen. Es sieht ein Bundesressourcenschutzgesetz als zentrales Grundlagengesetz sowie eine Vielzahl spezieller Regelungen in Fachgesetzen vor.
Ob Car-Sharing oder Tauschring - immer mehr Menschen wollen nachhaltig konsumieren. Recht und Gesetze können dafür ein Hindernis sein, aber sie können auch fördern. Ein Rechtsgutachten des UBA hat den Einfluss des Rechts auf die Nutzung von Produkten untersucht. Möglich ist, Produkte (Glühbirne oder Heizpilze) zu verbieten. Die Mitnutzung von Produkten zu erleichtern oder das Kaufrecht nachhaltiger auszugestalten – das verspricht bessere Effekte.
Das Rechtsgutachten prüft und beurteilt die rechtlichen Grundlagen sowie formellen und inhaltlichen Anforderungen bei der Benehmensbeteiligung des UBA zur Festlegung von Flugrouten nach §32 LuftVG. Das Gutachten behandelt nicht nur die im aktuellen Verfahren der Flugroutenfestlegung am Flughafen BER aufgeworfenen rechtlichen Fragestellungen, sondern thematisiert auch grundlegende Fragen des Verhältnisses der Routenfestlegung zur Planfeststellung.
Die Auseinandersetzungen um die Zulassungen von Großvorhaben, wie „Stuttgart 21“ und den Netzausbau, zeigen, dass die Zulassungsverfahren verbessert werden müssen. Die Frage, welchen Beitrag das Recht dazu leisten kann, erörterten Expertinnen und Experten aus Rechtswissenschaft und Praxis bei einem Workshop von IKEM und UBA . Schwerpunkt: bessere Berücksichtigung der Umweltbelange.
Seit dem 15. Dezember 2006 gilt das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Behördlich anerkannte Umweltverbände können seitdem vor Gericht klagen, wenn Umweltvorschriften nicht eingehalten werden. Zum Beispiel bei der Zulassung einer Industrieanlage. Das UBA als bundesweite Anerkennungsbehörde hat bisher 80 Vereinigungen die Anerkennung ausgesprochen. 2012 sollen die Klagerechte noch erweitert werden. Grund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung können sich die Umweltverbände zur Begründung ihrer Klagerechte unmittelbar auf das EU-Recht berufen.
Eine im Auftrag des Umweltbundesamtes anhand von 105 Zulassungsverfahren durchgeführte Studie „Evaluation des UVP-Gesetzes des Bundes” weist den materiellen Nutzen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eindeutig nach. Damit wird das Vorurteil, die UVP habe keinen tatsächlichen Nutzen für die Umwelt („Die UVP kostet nur und bringt nichts.”), klar widerlegt.
Der globale Klimawandel ist längst auch in Deutschland real. Wie das Umwelt- und Planungsrecht darauf reagieren muss, beantwortet eine Studie des Umweltbundesamtes. Sie zeigt u. a., dass einige Rechtsgebiete, wie das Gewässerschutzrecht, schon auf einem guten Weg sind. Andere, wie das Raum- und Fachplanungsrecht, müssen noch angepasst werden, damit bei der Zulassung von Infrastrukturprojekten die Folgen des Klimawandels, wie eine Zunahme von Extremwetterereignissen, stärker berücksichtigt werden.
Mit Gebäudesanierung kann ein erhebliches CO2-Einsparpotental erschlossen werden. Die energetische Gebäudesanierung ist wichtig, um auch nach der Entscheidung zur beschleunigten Energiewende die Klimaschutzziele Deutschlands und Europas erreichen zu können. Wie das Recht die Entwicklung zu energieeffizienteren Gebäuden unterstützen kann, zeigt die vom Umweltbundesamt veröffentlichte Studie „Rechtskonzepte zur Beseitigung des Staus energetischer Sanierungen im Gebäudebestand”. Das Umweltbundesamt setzt die Forschung zu rechtlichen Klimaschutzinstrumenten im Gebäudebereich fort.