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Umweltrecht / Verbandsklage

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Letzte Änderung: 07.02.2012

Klagerecht für Umweltverbände: Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz wird 5 – und soll erweitert werden

Justitia-Statue; Quelle: bilderbox © fotolia.deSeit dem 15. Dezember 2006 gilt das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Behördlich anerkannte Umweltverbände können seitdem vor Gericht klagen, wenn Umweltvorschriften nicht eingehalten werden. Zum Beispiel bei der Zulassung einer Industrieanlage. Das UBA als bundesweite Anerkennungsbehörde hat bisher 80 Vereinigungen die Anerkennung ausgesprochen. 2012 sollen die Klagerechte noch erweitert werden. Grund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung können sich die Umweltverbände zur Begründung ihrer Klagerechte unmittelbar auf das EU-Recht berufen. 

Klimawandel: Auch das Recht muss sich anpassen

von Hochwasser überschwemmte Siedlung; Foto: Martina Topf © fotolia.deDer globale Klimawandel ist längst auch in Deutschland real. Wie das Umwelt- und Planungsrecht darauf reagieren muss, beantwortet eine neue UBA-Studie. Sie zeigt: Einige Rechtsgebiete, wie das Gewässerschutzrecht, sind schon auf einem guten Weg. Andere, wie das Raum- und Fachplanungsrecht, müssen noch angepasst werden, damit bei der Zulassung von Infrastrukturprojekten die Folgen des Klimawandels, wie eine Zunahme von Extremwetterereignissen, stärker berücksichtigt werden.

Umweltflucht und Völkerrecht

Somalische Familie flieht mit Eselskarren vor Überschwemmungen; Quelle: © UNHCR/B. BannonWeltweit bedrohen gravierende Umweltveränderungen Menschen und zwingen diese zur Migration. Ihre Zahl wird vor allem wegen des Klimawandels in Zukunft steigen. Wie das Völkerrecht mit dem Phänomen „Umweltflucht“ und den betroffenen Menschen derzeit umgeht und welche Verbesserungsmöglichkeiten es gibt, zeigt die im Auftrag des UBA erarbeitete Studie „Rechtsstellung und rechtliche Behandlung von Umweltflüchtlingen“.

Klimaschutz: Gebäudesanierungen durch günstige rechtliche Rahmenbedingungen vorantreiben

Spielzeughäuser auf Energiepass; Quelle: m.schuckart © fotolia.deIm Gebäudebestand existieren enorme Möglichkeiten, den CO2-Ausstoß zu vermindern. Diese bleiben aber oft ungenutzt, da zu selten, und dann häufig nicht anspruchsvoll genug, energetisch saniert wird. Wie das Recht die Entwicklung zu energieeffizienteren Gebäuden unterstützen kann, zeigt die jetzt vom Umweltbundesamt veröffentlichte Studie „Rechtskonzepte zur Beseitigung des Staus energetischer Sanierungen im Gebäudebestand”.

 

 

 

 

 

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