Umweltfreundliche Beschaffung - Einführung und Umsetzung
Umweltfreundliche Beschaffung lässt sich nur dann anhaltend und wirksam umsetzen, wenn sie in der Institution organisatorisch verankert ist.
Umweltfreundliche Beschaffung lässt sich nur dann anhaltend und wirksam umsetzen, wenn sie in der Institution organisatorisch verankert ist.
Eine eindeutige Entscheidung umweltfreundlich zu beschaffen, steht immer an erster Stelle. Das kann zum Beispiel ein Bekenntnis der Landesregierung, der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters einer Kommune oder auch der für die Beschaffung zuständigen Stelle sein. Optimal ist das Bekenntnis von oberster Stelle. Damit ist die Rückendeckung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleistet und alle ziehen gemeinsam an einem Strang. Dieses Bekenntnis sollte verwaltungsintern, zum Beispiel in einer Beschaffungsrichtlinie, einem Runderlass oder einer Verwaltungsvorschrift, festgehalten werden. Vorgaben zur umweltfreundlichen Beschaffung lassen sich oft auch in bestehende Vorschriften integrieren.
Für konkrete Kriterien kann auf unsere Ausschreibungshilfen und auf Umweltlabel wie dem Blauen Engel verwiesen werden. Die aktuellen Kriterien der Label bzw. ein Verweis auf die Vergabekriterien der Label können dann jeweils in die Leistungsbeschreibung integriert werden.
Wie beim Start vieler verwaltungsinterner Projekte ist es empfehlenswert, eine Arbeitsgruppe aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedener Verwaltungseinheiten zu bilden. Damit wird eine Abstimmung und ein Austausch zwischen Beschaffenden, Verantwortlichen für Klimaschutz- und Energiefragen (zum Beispiel Energiebeauftragte, Abteilungen für Bau und Umwelt) und den Bedarfsträgerinnen und Bedarfsträgern erreicht. In der Arbeitsgruppe können Ziele für die Beschaffung, Verantwortlichkeiten und Berichtspflichten festgelegt werden, zum Beispiel in Form eines internen Aktionsplanes.
Als Einstieg empfiehlt es sich, zunächst nur eine Auswahl von Produktgruppen in den Fokus zu nehmen. Das können Produktgruppen sein, bei denen die Umweltauswirkungen klar ersichtlich sind oder für die es ein breites Angebot von umweltgerechten Alternativen am Markt gibt (zum Beispiel Recyclingpapiere). Nach dem Sammeln erster Erfahrungen wird die Produktpalette dann stetig ausgeweitet. Bei Beschaffungsentscheidungen sollte immer vorab geprüft werden, ob die Beschaffung vermeidbar ist (zum Beispiel wenn eine Reparatur möglich ist). Denn eine nicht getätigte Beschaffung ist nicht nur die umweltfreundlichste, sondern schont auch den Haushalt der Institution.
Es sollte auch überlegt werden, ob es zentrale Beschaffungsstellen gibt, bei denen der Bedarf gedeckt werden kann. Falls es solche Einrichtungen nicht gibt, kann geprüft werden, ob eine Zentralisierung des Einkaufs möglich ist. Durch größere Einkaufsmengen lassen sich häufig günstigere Preise erzielen und durch das kumulierte Wissen Umweltvorgaben leichter umsetzen.
Unabhängig von der Bildung einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe kann auch die Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Institutionen hilfreich sein. Informationsveranstaltungen, Netzwerktreffen und Online-Foren wie das Deutsche Vergabenetzwerk oder das Verwaltungs- und Beschaffernetzwerk bieten die Möglichkeit, von den Erfahrungen anderer zu profitieren.
Auch die Schulung der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist wichtig. Bei der Entwicklung von Schulungskonzepten und Schulungsmaterialien können die online verfügbaren Materialien des Umweltbundesamtes genutzt werden. Alternativ gibt es auch Schulungsangebote zur umweltfreundlichen Beschaffung.
Hilfreich ist es zudem, wenn eine Ansprechpartnerin oder ein Ansprechpartner für konkrete Fragen zur Verfügung steht. Lässt sich eine Frage intern nicht klären, können Sie sich an die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung beim Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums wenden. Die Vorzüge der umweltfreundlichen Beschaffung lassen sich durch eine Evaluation verdeutlichen. Hierfür können beispielsweise vermiedene CO2-Emissionen und reduzierte Energiekosten dargestellt werden.
Als erfahrene Einrichtung ist auch die Kommunikation nach außen sinnvoll. Das steigert nicht nur das Image Ihrer Institution, sondern trägt dazu bei, dass der Gedanke weitergetragen wird und andere zum Nachahmen angeregt werden. Damit leisten Sie noch einen zusätzlichen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz.
Vielleicht haben Sie ja schon Erfahrungen gesammelt? Dann lassen Sie uns teilhaben und schildern Sie uns Ihr „Gutes Praxisbeispiel“.
Die Berliner Verwaltungsvorschrift „Beschaffung und Umwelt – VwVBU" verpflichtet seit dem 1. Januar 2013 alle öffentlichen Beschaffungsstellen des Landes Berlin, bei der Beschaffung ökologische Kriterien und die Lebenszykluskosten zu berücksichtigen.
Die Bremische Bürgerschaft hat bereits Ende 2009 ein an sozial-ökologischen Kriterien orientiertes Vergabegesetz verabschiedet (zuletzt geändert 2023).
In Hamburg ist die umweltverträgliche Beschaffung in § 3 b Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) normiert. Eine Konkretisierung und Hilfestellung wird durch den „Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung der Freien und Hansestadt Hamburg“ (Umweltleitfaden) gegeben.
Hamburg: Umweltverträgliche Beschaffung Hamburg: Leitfaden Umweltverträgliche Beschaffung
Die Geschäftsordnung der Stadt Leipzig zur Vergabe von Leistungen legt fest, dass bei der Vergabe von Leistungen nachhaltige, soziale, strategische und innovative Aspekte berücksichtigt werden. Bei Vergaben mit Umweltrelevanz sollen die Hinweise und Empfehlungen des Umweltbundesamtes und der Kompetenzstelle frü nachhaltige Beschaffung berücksichtigt werden. Vorzugsweise sind Produkte zu beschaffen, die die Kriterien des Blauen Engel einhalten.
Geschäftsordnung der Stadt Leipzig zur Vergabe von Leistungen (2022) Satzungen der Stadt Leipzig
Dialog Global: Nachhaltig einkaufen in Rathaus (Praxisleitfaden Nr. 45)