Licht

EU-Vorgaben sorgen dafür, dass Lampen herkömmlicher Lichterzeugungstechnik weitgehend vom Markt genommen werden und dass die Verbraucher mehr Informationen erhalten.

Inhaltsverzeichnis

 

Pläne der EU-Kommission

Derzeit greifen vor allem drei EU-Regelungen in den Markt an Beleuchtungsprodukten ein:

  • Die Verordnung 2019/2020/EU zur umweltgerechten Gestaltung von Beleuchtungsprodukten, die vor allem Anforderungen an die Stromeffizienz von Lichtquellen und Betriebsgeräten stellt,
  • die Verordnung 2019/2015/EU zur Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen (Klasse A bis G) und
  • die Richtlinie 2011/65/EU zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, die quecksilberhaltige Lampen nur noch sehr eingeschränkt auf den Markt lässt.

Bei den beiden erstgenannten Verordnungen sollte der Überarbeitungsbedarf bis Ende 2024 geprüft werden. Dies ist bisher noch nicht erfolgt. Nach neuerem Stand ist mit der Verabschiedung neuer Regelungen erst für 2029 zu rechnen.

Schaubild stellt grafisch den Unterschied zwischen einer Glühlampe, einer Leuchte und einer essbaren Birne da, um die Begriffe zu erläutern.
Birne, Lampe, Leuchte?

Die Glühlampe ist keine Glühbirne. Umgangs- und Fachsprache gehen bei diversen Bezeichnungen getrennte Wege. Die Abbildung zeigt den in der Fachsprache üblichen Gebrauch.

Quelle: Public Garden
 

Beleuchtung in Privathaushalten

In den vergangenen 20 Jahren hat sich das Angebot an Leuchtmitteln stark gewandelt. Verursacht wurde dies durch die Weiterentwicklung der Technik und durch Ordnungsrecht, wobei sich beides auch gegenseitig beeinflusst hat:

  • In der Technikentwicklung war es zunächst das Aufkommen der Kompaktleuchtstofflampen (KLL), umgangssprachlich Energiesparlampen genannt, und später der Leuchtdiodentechnik (LED),
  • Beim Ordnungsrecht war es zunächst die EG-Verordnung 244/2009, die vor allem für den Glühlampenausstieg sorgte, und später sorgten zwei Regelungen für das Ende der Kompaktleuchtstofflampen.

Heute beherrschen LED-Lampen den Markt.

Einkaufshilfe:

Aufgrund der EU-Verordnung 2019/2015 müssen Anbieter von Beleuchtungsprodukten Daten zu Lichtquellen in eine zentrale Produkt-Datenbank der EU (EPREL) eingeben. Dies betrifft eine Vielzahl an Produkteigenschaften, unter anderem Lampensockel, Helligkeit (Nutzlichtstrom in Lumen [lm]; ggfs. Spitzenlichtstärke in Candela [cd]), Leistungsaufnahme in Watt, Farbwiedergabeindex Ra und Lichtfarbe (ähnliche Farbtemperatur in ⁠Kelvin⁠ [K]). Die Datenbank enthält über 500.000 Lichtquellen, die dort über die Schaltfläche "Erweitert" nach Kriterien wie Lichtstrom, Sockelart oder Farbtemperatur gefiltert werden können. 

Grafik zeigt Tpps zu Angaben auf der Verpackung von Lampen
Lampeneinkaufsratgeber
Quelle: Public Garden

Auf der Verpackung und an anderer Stelle muss der Energieaufkleber zu finden sein; siehe das Bild unten. Darauf ist ein Kästchencode (QR-Code) zu finden. Liest man diesen, zum Beispiel im Geschäft, ein, gelangt man zu einer Anzeige des Produktdatenblattes der Lichtquelle.

Energieaufkleber für Lampen in der Fassung von 2019
Energieverbrauchskennzeichnung für Lichtquellen

Aktuelle Energieverbrauchskennzeichnung für Lichtquellen (Lampen, Module und Leuchten mit festeingebautem Leuchtmittel) in der Fassung von 2019

Quelle: Umweltbundesamt
 

Entsorgung von Lampen

Alte Leuchtstofflampen (Gasentladungslampen), LED-Lampen und auch Leuchten sind Elektrogeräte und müssen getrennt von anderen Abfällen gesammelt werden, da sie unter anderem Quecksilber enthalten können und andere wertvolle Rohstoffe enthalten.

Altlampen und Leuchten können kostenlos an kommunalen Sammelstellen, z. B. auf dem Wertstoffhof, oder im Handel, zum Beispiel bei großen Elektromärkten, Baumärkten und größeren Supermärkten und Lebensmitteldiscountern, abgegeben werden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Umwelttipp über die Entsorgung von Elektrogeräten.

Für Gasentladungslampen und LED-Lampen haben einige Hersteller zudem ein bundesweites Rücknahmesystem gegründet: die Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH. Über dieses System können Altlampen aus privaten Haushalten und aus gewerblichen Quellen auch an mehr als 9.000 Sammel- und Rücknahmestellen in den Kommunen, im Handel und im Elektro-Handwerk abgegeben werden – Sammelstelle in Ihrer Nähe finden.

Sammelbehälter für Lampen sind in vielen der oben genannten Geschäfte zu finden, meist im Eingangs-/Ausgangsbereich bzw. im Bereich der Einpacktische.

Ausgediente und kaputte Gasentladungslampen, so auch Kompaktleuchtstofflampen, dürfen keinesfalls über Postversand zu einer Rücknahmestelle des Onlinehandels bzw. zur Entsorgung versendet werden, da diese Quecksilber enthalten und die Gefahr einer Beschädigung der Lampe und Quecksilber-Kontamination besteht.

LED-Lampen, Leuchtstofflampen, Kompat-Leuchtstofflampen, Energiesparlampen, HID-Lampen und Speziallampen sind gesondert zu entsorgen. Sie gehören nicht in den Hausmüll.
Diese Lampen sind gesondert zu entsorgen
Quelle: Public Garden