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Chemikalienpolitik und Schadstoffe, REACH

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Letzte Änderung: 23.01.2012

Umwelthormone in Kunststoffen: Studie entwickelt geeignete Testmethoden

Multiwellplatte mit Testgefäßen, in denen in-vitro verschiedene Wasserproben auf Umwelthormone untersucht werden; Quelle: © Martin Wagner, Goethe Universität Frankfurt / MainKunststoffe sind eine bisher unterschätzte Quelle für den Eintrag hormonähnlicher Substanzen in die Umwelt. Umwelthormone können zum Beispiel die Fortpflanzungsfähigkeit von Fischen stark beeinflussen. Eine Studie im Auftrag des UBA zeigt, wie solche Substanzen erkannt und charakterisiert werden können. Testmethoden, die ohne den Einsatz von Wirbeltieren auskommen, wurden auf den Prüfstand gestellt, optimiert oder neu entwickelt.

REACH: Leitfaden zum Scaling hilft bei der sicheren Verwendung von Stoffen

Lupe auf einem Taschenrechner © laurent hamels – fotolia.comUnter der EU-Chemikalienverordnung REACH müssen die Bedingungen für die sichere Verwendung von Stoffen von Herstellern, Importeuren und Formulierern an ihre Kunden weitergegeben und von diesen eingehalten werden. Scaling kann helfen zu prüfen, ob eine Anwendung von den Vorgaben abgedeckt ist. Dieses Gutachten, die dazugehörigen Excel-Vorlagen und ein Leitfaden unterstützen Registranten und Formulierer bei der Entwicklung von Scaling-Hilfen und nachgeschaltete Anwender bei der Durchführung des Scalings.

Leitlinien zur Berücksichtigung von multiplen Stoffeinträgen in die Umwelt für die Expositionsschätzung unter REACH

Abfluss mit Chemiekalie; Quelle: WoGi © fotolia.comEine einzelne Chemikalie kann in verschiedenen Produkten enthalten und für verschiedene Anwendungen im Einsatz sein und von mehreren Herstellern und Importeuren auf den Markt gebracht werden. Die Emissionen der einzelnen Verwendungen können sich in der Umwelt addieren und insgesamt ein unannehmbares Risiko darstellen. Die Berücksichtigung aggregierter Stoffeinträge bei der Expositionsbewertung unter REACH wurde untersucht und es werden Vorschläge für die Umsetzung gegeben.

REACH-Leitfaden als Hilfe für Kunststoffrecycler

Auch für Kunststoffrecycling-Betriebe gilt das europäische Chemikalienrecht REACH. Danach müssen Hersteller, Importeure und Anwender von Chemikalien deren Sicherheit beurteilen und eingesetzte Stoffe bei der europäischen Chemikalienagentur ECHA in Helsinki registrieren. Gerade bei Recyclingstoffen ist das oft schwierig, da deren Zusammensetzung variiert oder gar nicht bekannt ist. Das gemeinsam mit der Kunststoff- und Automobilindustrie durchgeführte Forschungsvorhaben beinhaltet eine systematische Bestandsaufnahme der aus der REACH-Verordnung resultierenden Anforderungen an die im Abfallrecycling tätigen Akteure sowie eine Übertragung auf die konkrete Situation im Kunststoffrecycling. Kunststoffverwertern werden Wege zur sachgerechten Ermittlung von Stoffinformationen aufgezeigt und Hinweise zur Dokumentation und zur Weitergabe an Kunden gegeben.

Gefährliche Säure in Löschmitteln verschwindet

Schaumlöscher der Feuerwehr; Matze © fotolia.deAb 28. Juni 2011 dürfen in der gesamten Europäischen Union keine Feuerlöschschäume mit Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) mehr verwendet werden. Feuerwehren und Unternehmen müssen die Lagerbestände jetzt fachgerecht entsorgen, am besten in Abstimmung mit den zuständigen Umweltbehörden. Aufgrund der extremen Langlebigkeit hat sich die Säure mittlerweile überall hin ausgebreitet, auch bis zur Arktis. Besonders besorgniserregend ist, dass sie sich im menschlichen Blut und in Muttermilch wiederfindet. 

Umweltrisikobewertung für Stoffe: Bioakkumulation in Fischen berechnen oder messen?

Das Potential von Substanzen, sich in Organismen anzureichern (Bioakkumulation), wird häufig anhand des Biokonzentrationsfaktors bewertet. Diese Faktoren werden in Studien gemessen, es wurden aber auch Formeln zu deren Berechnung entwickelt. Eine Literaturstudie im Auftrag des UBA beschäftigt sich damit, inwieweit berechnete Faktoren ein Ersatz für gemessene Faktoren sein können. Auch die Übertragbarkeit zwischen verschiedenen Isomeren wird diskutiert.

Schadstoffe in Produkten und ihre Regulierung

Bilder von Handys, Monitoren, Laptops und anderen Geräten; Quelle: Andrey © fotolia.deIn Verbraucherprodukten werden immer wieder Chemikalien nachgewiesen, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Welche Schadstoffe das im Einzelnen sind und welche rechtlichen Regelungen es zurzeit gibt, ließ das UBA für Spielzeuge, Elektro- und Elektronikgeräte sowie Boden- und Wandbeläge untersuchen. Für einige Stoffe fehlen noch Regulierungen. Doch oft sind Produkte belastet, weil bereits geltende Vorschriften nicht eingehalten werden.

Emissionen von Industriechemikalien in die Umwelt realistisch bewerten

Abwasser fließt durch einen Kanal in ein Gewässer; Foto: Bambuh © fotolia.deIm Rahmen der Stoffsicherheitsbeurteilung unter REACH sind für gefährliche Stoffe die Emissionen in die Umwelt abzuschätzen und eine Risikobeschreibung für die Verwendung durchzuführen. Für diese Abschätzung können Standardwerte der ECHA verwendet werden. Da diese jedoch jeweils eine breite Palette von Verwendungen zusammenfassen, haben einige Fachverbände spezifische Emissionsfaktoren für ihre Branche abgeleitet. Ein vom UBA beauftragtes Gutachten stellt Kritikpunkte am Ableitungsprozess und Verbesserungsvorschläge zur Dokumentation und Kommunikation vor.

Tierarzneimittel in Gülle: Informationen zur Bewertung des Verhaltens in der Umwelt

Güllewagen bringt Gülle auf einem Feld aus; Foto: Silvia Berkner, UmweltbundesamtTierarzneimittel gelangen vor allem über das Ausbringen von Gülle in die Umwelt. Was mit den Wirkstoffen in der Gülle passiert, wo sie von der Bodenoberfläche der Felder aus hingelangen und was sie dort bewirken, muss noch besser erforscht werden. In einem vom UBA beauftragten Gutachten wurden deshalb Informationen zu Eigenschaften und Lagerungsbedingungen von Gülle gesammelt. Das Ziel ist, realistische Leitfäden zu entwickeln, um das Verhalten von Tierarzneimitteln und Bioziden in der Umwelt zu bewerten.

Neue EU-einheitliche Symbole auf Verpackungen warnen vor gefährlichen Stoffen

Gefahrenpiktogramm „Umwelt“ nach der GHS-VerordnungAb 1. Dezember 2010 müssen für die Gesundheit oder Umwelt gefährliche Stoffe nach EU-einheitlichen Regeln eingestuft und gekennzeichnet werden. Bei Stoffgemischen, darunter viele für Verbraucher relevante Produkte wie beispielsweise ätzende Reinigungsmittel, ist dies ab dem 1. Juni 2015 der Fall. Grundlage dafür ist die europäische CLP-Verordnung. Sie setzt die Idee eines auf UN-Ebene entwickelten „Globally Harmonised System” (GHS) zur weltweit einheitlichen Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in Europa um. Die neuen Symbole sollen dafür sorgen, dass Menschen auf der ganzen Welt schnell erkennen, welche Gefahren von einem Produkt ausgehen. So können Umwelt- und Gesundheitsschäden besser vermieden werden. Stoffe und Stoffgemische, die vor dem jeweiligen Stichtag verpackt wurden, dürfen jedoch noch 2 Jahre über den Stichtag hinaus ohne die neue Kennzeichnung verkauft werden.

Bettwanzen sind kein Reinlichkeitsproblem

Bettwanzen; © UmweltbundesamtIn letzter Zeit gibt es immer wieder Meldungen über das bei uns beinahe vergessene Problem „Bettwanzen“. Mit dem Gepäck bei Auslandsreisen oder beim Kauf von Gebrauchtwaren holt man sich diese blutsaugenden Parasiten ins eigene Bett. Immerhin spielen sie für die Übertragung von Krankheiten keine Rolle. Die Bekämpfung ist nicht einfach und sollte professionellen  Schädlingsbekämpfern überlassen werden. 

Leitfaden für Abbauuntersuchungen von chemischen Stoffen in Gülle

Traktor mit Güllewagen auf einem Feld; Quelle: Thaut Images © fotolia.deZur Bewertung möglicher Umweltrisiken, die von Tierarzneimitteln und in Tierställen verwendeten Bioziden ausgehen, sind Untersuchungen zum Abbauverhalten in Gülle erforderlich. Während für solche Untersuchungen im Boden oder im Wasser/Sediment-System OECD-Richtlinien vorliegen, gab es für Gülle bisher keine Grundlage. Deshalb wurde ein Leitfaden für die Durchführung solcher Untersuchungen erarbeitet.

Dioxine und dl-PCB in der Umwelt – Ergebnisse eines Fachgesprächs im April 2009

Schafe weiden in einer Flussaue, im Hintergrund Industrieanlage; Quelle: oliver-marc steffen © fotolia.deAls Folge der Diskussion um Dioxin- und dl-PCB-Funde in der Umwelt hatte das BMU zu einem Fachgespräch am 7. April 2009 eingeladen. Ziele der Veranstaltung waren eine Bestandsaufnahme der Belastungen von Böden, die sich auch auf die Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit auswirken, sowie die Koordinierung des weiteren Vorgehens von Bund und Ländern. In diesem Bericht werden die Stellungnahmen der Länder dargestellt und ausgewertet.

Wäschewaschen: Energiesparen contra Hygiene?

Frau holt saubere Wäsche aus einer Waschmaschine; Quelle: kai-creativ © www.fotolia.deIst Kochwäsche nötig, um nicht durch Keime in der Kleidung krank zu werden? In einem Privathaushalt mit gesunden Personen ist ein 30 Grad-Waschgang ausreichend. Die eingesparten Energiekosten kommen Umwelt und Hauhaltskasse zu Gute.

REACH einfach erklärt - „Online-Lehrgang” zur Europäischen Chemikalienpolitik

REACHWas ist REACH und was geht mich das an? Diese und andere Fragen lassen sich mit dem E-Learning Tool eREACH beantworten. Mit diesem Online-Lehrgang können Unternehmen  erlernen, wie  REACH funktioniert und vor allem ihre eigene Rolle unter REACH erkennen und die sich daraus ergebenden Pflichten ableiten.
Das e-Learningangebot zu REACH – eREACH – ist auch als CD-Version erhältlich. Die CDs  können unter Angabe der Versandadresse hier angefordert werden:

Auswirkungen von REACH auf Verwertung und Recycling

Die neue europäische Chemikalienverordnung REACH enthält eine Reihe von Schnittstellen zum Abfallrecht. Nach einer allgemeinen Einführung gibt ein Bericht des UBA eine Übersicht über mögliche Auswirkungen der REACH-VO auf verschiedene Abfallströme wie z.B. Papier, Glas, Kompost, Kraftwerksnebenprodukte, Rückstände der Metallindustrie, Batterien etc.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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