Duftstoffe

eine orange Duftkerze, ein Aromafläschchen mit Holzstäbchen zur Raumluft-Beduftung, eine halbe Orange, ein Lavendelsträußchen und Zimtstangenzum Vergrößern anklicken
Nicht alle Menschen vertragen Duftstoffe. Manche dieser Chemikalien können z. B. Allergien auslösen.
Quelle: Africa Studio / Fotolia.com

Täglich sind wir von einer Vielzahl von Düften umgeben, die wir selbst erzeugen oder aus unserer Umwelt aufnehmen. Manche sind angenehm, manche störend. Meist bestehen Düfte aus verschiedenen Duftstoffen. Welche nachteiligen gesundheitlichen Wirkungen können Duftstoffe beim Menschen erzeugen? Was sollten wir bei der Verwendung von Duftstoffen beachten?

Risiko Unverträglichkeitsreaktionen

Viele Menschen sind ständig von Duftstoffen umgeben. Sie können natürlichen Ursprungs sein, also z. B. aus Pflanzenteilen gewonnen werden, oder auch industriell künstlich hergestellt werden. Diese Chemikalien sind nicht nur Bestandteil von Parfüm und anderen Kosmetikprodukten, sondern beispielsweise auch in Wasch- und Reinigungsmitteln, Raumsprays, Duftkerzen und Ölen für Duftlampen enthalten. Selbst Mülleimer- oder Staubsaugerparfüm werden verkauft. Manche Kaufhäuser, Modeläden und Büros werden über die Klimaanlage oder mit anderen technischen Geräten gezielt "beduftet". Diese Allgegenwart von Duftstoffen kann, besonders für empfindliche Personen, ein Problem sein.

Über die Wirkungen von Duftstoffen auf Gesundheit und Umwelt ist bisher vergleichsweise wenig bekannt. So weiß man, dass manche Duftstoffe – ähnlich wie Nickel im Schmuck – Kontaktallergien oder andere Unverträglichkeiten auslösen können. Menschen, die ungewollt Düften ausgesetzt sind, können zudem – ähnlich wie bei Lärm – Stressreaktionen entwickeln. Personen mit umweltbezogenen Gesundheitsstörungen leiden subjektiv oft stark unter Duftstoffen. Bestimmte Duftstoffe, besonders einige Moschusverbindungen, sind in der Umwelt nur schwer abbaubar; sie reichern sich mit der Zeit in Umwelt, Tier und Mensch an.

Duftstoffe können über die Atmung in den Organismus gelangen und sich über die Blutbahn im gesamten Körper verteilen. Bei einigen wird davon ausgegangen, dass sie auch über die Haut aufgenommen werden können. Als Kontaktallergene können sie bei Kontakt mit der Haut zu einer Entzündung (Ekzem) führen. Der Frage, ob Duftstoffe auch beim Einatmen allergische Symptome hervorrufen können, ist in einer Studie des Umweltbundesamtes nachgegangen worden: Demnach stellen Kontaktallergene, die inhaliert werden können, auch bei Allergikern keine Gefährdung dar, allergische Symptome nach Einatmen zu entwickeln. Es scheint allerdings sehr seltene Ausnahmen zu geben, insbesondere bei extrem hohen Konzentrationen.

Eine andere für das Umweltbundesamt durchgeführte Studie ergab, dass es mindestens eine halbe Million Duftstoff-Allergiker in Deutschland gibt. Das wissenschaftliche Beratungskomitee der Europäischen Union (SCCNFP) hat 26 Duftstoffe als besonders häufig Allergie auslösend eingestuft. Diese Stoffe sind nach der Kosmetikverordnung auf dem kosmetischen Produkt anzugeben, falls sie festgelegte Konzentrationen überschreiten. Dazu gehören unter anderem Citral, Farnesol und Linalool. Oft bleiben die Hersteller von Kosmetik-Erzeugnissen aber unterhalb der deklarationspflichtigen Konzentration oder ersetzen diese Substanzen durch andere, die sie nicht ausweisen müssen, die aber möglicherweise ebenfalls Allergien auslösen können.

Wasch- und Reinigungsmittel fallen seit 2005 unter die EU-Detergenzienverordnung 648/2004 EG. Danach sind den Erzeugnissen beigefügte Duftstoffe als solche kenntlich zu machen. Bei den 26 als besonders häufig Allergie auslösend eingestuften Duftstoffen sind ab einer Konzentration von 0,01 Prozent die Namen anzugeben.

Die Inhaltsstoffe vieler anderer Produkte, zum Beispiel zur Raumbeduftung, müssen die Hersteller überhaupt nicht aufführen, falls die Inhaltsstoffe nicht unter die Gefahrstoffverordnung fallen.

Importierte duftstoffhaltige Waren aus Staaten außerhalb der EU unterliegen bei der Produktion den Bestimmungen des Herkunftslandes, wo die gesundheitlichen und ökologischen Anforderungen oft geringer sind. Eine nachträgliche Untersuchung dieser Waren ist schwierig.

Die aktuell geltenden Regelungen gestatten nur eine lückenhafte Beurteilung der Risiken der Duftstoffe. Das EU-Chemikalienrecht REACH wird die Situation voraussichtlich nicht grundlegend ändern, da es – bis auf wenige Ausnahmen – nur für Mengen über einer Tonne im Jahr pro Hersteller gilt, die meisten Duftstoffe aber in geringeren Mengen auf den Markt kommen.

Lüften ist besser als „beduften“

Das Umweltbundesamt empfiehlt, zurückhaltend mit Duftlampen, Räucherstäbchen und Ähnlichem umzugehen. Gleiches gilt für „Wellness“- oder „Aromatherapie“-Produkte, die sich inhalieren lassen. Schlechte Innenraumluft sollten Sie nicht mit Duftstoffen überdecken. Besser ist, die Quellen unangenehmen Geruchs zu beseitigen, die Wohnung regelmäßig zu lüften und zu reinigen.

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