Siebenschläfer

Siebenschläfer in einem Kirschbaumzum Vergrößern anklicken
Siebenschläfer
Quelle: Harald Lange / Fotolia.com

Inhaltsverzeichnis

 

Aussehen und Vorkommen

Die Siebenschläfer gehören zur Ordnung der Nagetiere, Unterordnung Hörnchenverwandte, und hier wie auch die Haselmaus zur Familie der Bilche, auch Schlafmäuse genannt. Siebenschläfer sehen den Eichhörnchen ähnlich, sind aber kleiner als diese. Sie haben einen langen buschigen Schwanz, einen weißen Bauch und große schwarze Augen. Die Kopf-Rumpflänge beträgt 13 bis 18 cm, hinzu kommt eine Schwanzlänge von 11 bis 15 cm. Das Gewicht bewegt sich zwischen 80 und 160 g. Siebenschläfer findet man in Kontinentaleuropa bis zum Kaukasus, in Deutschland meist nur südlich der Mittelgebirge. Sie leben in Laub- und Mischwäldern, Parks und Obst- oder Weingärten. Sie sind nachtaktiv, leben in Gruppen und fallen oft durch ihren Lärm auf. Mit ihren speziellen Fußballen können sie Bäume und Wände ohne Schwierigkeiten hochklettern.

Siebenschläfer ernähren sich hauptsächlich vegetarisch von Eicheln, Bucheckern, Blätter, Samen und Rinde von Bäumen, Früchten, Pilzen, Nüssen und Kastanien. Hin und wieder fressen sie auch Insekten sowie Vogeleier und Jungvögel. Natürliche Feinde sind z.B. Marder, aber auch Hauskatzen, sowie größere nachtaktive Raubvögel wie Uhu und andere Eulen.

Einmal im Jahr bekommen sie nach einer Tragzeit von 30-32 Tagen ca. 4-6 Junge.

Der Winterschlaf der Siebenschläfer dauert meist länger als 7 Monate, nämlich von etwa Mitte September bis Ende Mai. Sie verstecken sich für den Winterschlag gern in Baumlöchern, aber auch in Nistkästen, in leer stehenden Häusern und Schuppen oder auf Dachböden. 

 

Schadpotential

Bekannt sind Schäden durch Verzehr von Trauben und anderem Obst, in Schonungen durch Abnagen von Baumrinde. In Wohnungen können elektrische Leitungen, Möbel und Lebensmittel angenagt werden. Siebenschläfer verschmutzen ihre Umgebung mit Kot und Urin und stören hauptsächlich durch Lärm in bewohnten Häusern.

 

Vorbeugen, Abwehren und Bekämpfen

Siebenschläfer sind keine gefährdete Art. Sie sind aber eine besonders geschützte Art nach Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) dürfen nicht bekämpft und gefangen werden. Für Ausnahmen muss man sich an die zuständigen Behörden für Naturschutz und Landschaftspflege wenden. 

Um zu verhindern, dass sich Siebeschläfer für ihren Winterschlaf auf dem Dachboden einnisten, sollten alle Zugangsmöglichkeiten abgedichtet werden.

Artikel:
Drucken
Schlagworte:
 Biozid-Portal  biozidfreie Alternativen