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Allgemeine Informationen
Insektizide und Akarizide (gegen Milben) sind Schädlingsbekämpfungsmittel. Auf Grund ihrer Zweckbestimmung, Organismen zu töten, ist ihre Anwendung hinsichtlich ihrer Wirkung auf Mensch und Umwelt nicht uneingeschränkt unbedenklich. Auf die Anwendung von Insektiziden und Akariziden im häuslichen Umfeld sollte daher so weit wie möglich verzichtet werden. Fehlanwendungen stellen vermeidbare Gesundheits-und Umweltrisiken dar und können außerdem zu einer verstärkten Resistenzbildung gegenüber Wirkstoffen bei den Zielorganismen führen. Für eine erfolgreiche Bekämpfung ist ein hohes Maß an Erfahrung und Fachwissen erforderlich. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, dass Betroffene das Gesundheitsamt oder einen professionellen Schädlingsbekämpfer einschalten, sobald sie wahrnehmen, dass sie nicht in der Lage sind, den Schädlingsbefall eigenständig zu tilgen. Eine Bekämpfung wird dann mit professionellen Schädlingsbekämpfungsmitteln nach dem neuesten Stand der Technik durchgeführt. Die Anwendung dieser Produkte erfolgt in den verschiedensten Bereichen, wie z. B. im Innen- und im Außenbereich von Tierhaltungen und menschlichen Ansiedlungen sowie in bewohnten und unbewohnten Gebäuden.
Zielorganismen
Insektizide und Akarizide werden zur Bekämpfung von Gliederfüßlern angewandt, zu denen Insekten, Tausendfüßler, Krebstiere und Spinnentiere zählen. Die Zielorganismen lassen sich in Gesundheits- und Hygieneschädlinge wie z. B. Schaben, Wanzen, Flöhe, Taubenzecken, Pharaoameisen, Fliegen und Mücken sowie Vorrats- und Materialschädlinge wie z. B. Dörrobst- und Kleidermotten, Teppich-, Speck- oder Brotkäfer unterscheiden. Daneben werden auch Lästlinge wie Ameisen und Silberfischchen bekämpft, von denen keine unmittelbare Gesundheitsgefahr für den Menschen ausgeht. Holz schädigende Insekten werden unter der Produktgruppe Holzschutzmittel besprochen.
Vorbeugende Maßnahmen
Die Einhaltung von einfachen Hygiene-Grundsätzen wie das regelmäßige Säubern von Wohn- und Essbereichen, das Entfernen von Müll und Nahrungsmittelresten sowie die Aufbewahrung von Lebens- und Futtermitteln in verschlossenen Behältern ist bei der Vermeidung von Schädlingsbefall von entscheidender Bedeutung.
Innerhalb von Gebäuden können Fluginsekten erfolgreich durch das Anbringen von Gazefenstern vor dem Eindringen gehindert werden. Auch die sog. Moskitonetze, die über dem Bett angebracht werden, halten fliegende Insekten fern.
Andere Lästlinge und Schädlinge können durch verschiedene bauliche Maßnahmen ferngehalten werden (z. B. glatte Wände und Fußböden ohne Risse und Fugen, dicht schließende Türfüllungen, Mobiliar mit Wand und Bodenfreiheit, fugendicht verschlossene Rohrdurchbrüche). Bauliche Mängel, die zu Feuchtigkeit und Schimmelbildung führen, begünstigen den Befall mit Silberfischchen, Staubläusen, Hausstaubmilben und ähnlichem.
Einige Farben, wie z. B. gelb und grün locken Gliedertiere an. Diese Farben sollten nicht für z. B. Kinderwagen verwendet werden.
Schutz vor Kleidermotten bietet das Reinigen der Kleidung, bevor sie in den Schrank gehängt wird. Pelze und Wollsachen sollten in regelmäßigen Abständen draußen ausgeschüttelt, Teppiche geklopft werden. Grundsätzlich sollte ein Kleiderschrank immer so verschlossen sein, dass Motten gar nicht erst einfliegen können. Zur Abschreckung kann das Platzieren von Lavendelsträußchen oder Zedernholzstücken im Kleiderschrank ausprobiert werden.
Viele Insekten, wie z. B. Stechmücken, sind zur Fortpflanzung auf Wasseroberflächen angewiesen. Neben Seen und Flussufern finden ihre Larven auch in Gartenteichen, Regentonnen und anderen wassergefüllten Vertiefungen eine Lebensgrundlage. Durch Beseitigung dieser frei zugänglichen Wassersammlungen kann die Mückenbelastung deutlich vermindert werden.
Zur Vorbeugung von Mückenstichen können sog. Repellentien, die auf die Haut und Kleidung aufgetragen werden, verwendet werden.
Alternative Maßnahmen
Liegt ein Schädlingsbefall von z. B. Flöhen, Bettwanzen, Ameisen oder auch Silberfischchen vor, muss zunächst der Befallsherd ermittelt und ausgeschaltet werden. Es ist sicherlich ratsam, sichtbare und unmittelbar zugängliche Tiere zunächst manuell durch Staubsaugen zu entfernen. Auf diese Weise kann eine Populationsgröße entscheidend dezimiert werden. Die Staubsaugertüte muss anschließend sorgfältig verschlossen und aus der Wohnung entfernt werden, so dass die Tiere nicht erneut einwandern können, bzw. in andere Wohnungen übergehen. Allerdings können auf diese Weise nicht alle Stadien der Schädlinge erreicht werden, so dass in der Regel weitere Maßnahmen, wie z. B. eine professionelle Schädlingsbekämpfung, erforderlich sind.
Fliegende Insekten meiden Luftbewegung. In geschlossenen Räumen kann daher beispielsweise in der Nacht ein Ventilator angeschaltet werden, so dass z. B. Mücken nicht fliegen und damit auch nicht stechen (Mindestwindgeschwindigkeit: 1 m/s).
Pheromonfallen, die die Tiere mit Hilfe von Sexualduftstoffen anlocken und diese dann gefangen werden, werden insbesondere gegen Kleidermotten und Lebensmittelmotten eingesetzt. Diese Fallen zählen auch zu den Biozidprodukten, besitzen aber ein geringeres Risikopotential für Mensch und Umwelt. Bei Einsatz von Pheromonfallen ist zu beachten, dass sie meist gruppen- bzw. sogar artspezifisch wirken. Das bedeutet, dass eine Pheromonfalle gegen Kleidermotten z. B. keine Lebensmittelmotten anlockt. In vielen Fällen dienen Fallen mit Lockstoffen jedoch nur zum Monitoring und nicht zur Bekämpfung der Zielorganismen.
Bei Einsatz von UV-Lampen wird die anlockende Wirkung des ultravioletten Lichtes genutzt. Insekten halten dieses Licht für Tageslicht und damit für freien Flugraum. In unmittelbarer Umgebung der Lichtquelle ist ein Hochspannungsgitter oder eine beleimte Fläche angebracht, ein Kontakt mit diesen Oberflächen ist für die Insekten tödlich. Die Anwendung von UV-Lampen und anderen elektrischen Insektenvernichtern im Freien ist nach §44 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit §4 Bundesartenschutzverordnung verboten, da wahllos alle Insekten, insbesondere auch harmlose Nachtfalter, angelockt und getötet werden.
Kleidermotten können durch Lagerung der befallenen Kleidung in der Tiefkühltruhe für 2-3 Tage oder das Waschen in der Waschmaschine abgetötet werden. Auch hier muss nach der Ursache des Befalls sowie nach dem Befallsherd gesucht werden. Oftmals treten die Tiere noch in weiteren Kleidungsstücken, die im selben Schrank hängen, auf. Daher sollte die gesamte Kleidung, aber auch Teppiche mit einem Wollanteil von 40 % und mehr nach Mottenfraß abgesucht werden.
In zugänglichen Bereichen können bestimmte Schädlinge mit Heißluft bekämpft werden. Für eine derartige Bekämpfungsmaßnahme muss ein professioneller Schädlingsbekämpfer beauftragt werden, der die notwendigen, leistungsstarken Geräte zur Verfügung stellen kann. Es muss unbedingt gewährleistet sein, dass Schädlinge nicht abwandern können und alle Bereiche ausreichend lange die erforderliche Temperatur erreichen. Diese Strategie stellt eine äußerst aufwändige und schwierige Bekämpfungsmaßnahme dar.
Zu anderen im Handel angebotenen physikalischen Verfahren zur Bekämpfung von Insekten wie Ultraschall, Mikrowellen, pulsierenden Magnetfeldern oder ähnlichem ist anzumerken, dass sie keiner Prüfung oder Zulassung unterliegen. Dementsprechend können keine amtlichen Empfehlungen zu solchen Geräten gegeben werden. Hier entscheidet der Verbraucher nach eigener Erfahrung oder Recherche, ob sein spezielles Schädlingsproblem mit einem solchen Gerät zu lösen ist oder nicht.
Produktuntergruppen
Insektizide und Akarizide werden in unterschiedlichen Darreichungsformen ausgebracht. Dabei handelt es sich um Spritz-, Sprüh- und Nebelmittel, Fraßköder, Klebestreifen, Pulver, Verdampfungs- und Verräucherungsmittel, Anstriche oder andere Flüssigprodukte.
Typische Wirkstoffe
Derzeitig werden hauptsächlich Pyrethroide, wie z. B. Permethrin, Cyfluthrin, Allethrin, Cypermethrin, Lambda-Cyhalothrin etc. sowie Pyrethrum eingesetzt. Aber auch neuere Wirkstoffe anderer chemischer Gruppen wie Imidacloprid und Fipronil sowie eine Reihe von Wachstumsregulatoren wie Methopren, Diflubenzuron, Pyriproxifen oder Carbamate (z.B. Bendiocarb) stehen im Vordergrund.
Es besteht zunehmend die Gefahr der Resistenzbildung bei den Schädlingen gegen die eingesetzten Wirkstoffe, insbesondere bei Fehlanwendungen. Das bedeutet, dass manche Schädlinge auf gewisse Wirkstoffe nicht mehr ansprechen und unter Umständen eine Bekämpfungsmaßnahme trotz wiederholter Anwendung wirkungslos bleibt. Besonders die Berichte von Resistenzen gegen Pyrethroide häufen sich. Bitte wenden Sie sich in diesem Falle an das Gesundheitsamt oder einen professionellen Schädlingsbekämpfer.
Wirkungsweise
Die meisten Wirkstoffe, die gegen Gliederfüßler eingesetzt werden, wirken als Nervengift. Andere hemmen die Häutung bzw. die Entwicklung und damit auch das Wachstum der Tiere.
Umweltrisiken
Die Umweltrisiken, die von der Verwendung ausgehen können, hängen wesentlich von den Eigenschaften der eingesetzten Wirkstoffe und deren konkreten Anwendungsbedingungen ab. Insektizide und Akarizide, die in Innenräumen verwendet werden, gelangen vorwiegend mit dem Putzwasser in das Abwasser und über kommunale Kläranlagen in Oberflächengewässer. Bei der Anwendung im Außenbereich können auch frei lebende Nichtzielorganismen, unter ihnen viele Nützlinge und geschützte Arten, sowie Bodenorganismen beeinträchtigt werden.
Gesundheitsrisiken
Die Gesundheitsrisiken für den Menschen hängen in erster Linie von der Art der Anwendung, den ausgebrachten Wirkstoffen und der Häufigkeit der Anwendung sowie der Nutzung der behandelten Räume ab. Grundsätzlich ist bei der Anwendung von Spritz-, Sprüh- und Nebelmitteln mit einer höheren Wirkstoffaufnahme zu rechnen als bei der Ausbringung von Ködergiften. Als besonders bedenklich anzusehen ist die Daueranwendung von Insektiziden durch eine kontinuierliche Freisetzung beispielsweise über sog. Elektroverdampfer. Eine Studie des Umweltbundesamtes zu Bioziden im Haushalt hat beispielsweise ergeben, dass insbesondere der Einsatz von Organophosphatinsektiziden in Innenräumen ein erhöhtes Gesundheitsrisiko darstellen kann.
Entsorgung
Leere Köderdosen, Sprühflaschen und Verpackungen, die Insektizid- bzw. Akarizidreste enthalten, sollten entsprechend der produktspezifischen Angaben auf der Verpackung entsorgt werden.
Gesetzliche Einschränkungen
Gemäß der Chemikalien-Verbotsordnung (ChemVerbotsV) dürfen Stoffe und Zubereitungen, die nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) als giftig oder sehr giftig einzustufen sind, nicht an Privatpersonen ohne Sachkundennachweis abgegeben oder durch Selbstbedienung (einschließlich Versandhandel) in den Verkehr gebracht werden.
Im Rahmen einer behördlich angeordneten Bekämpfungsmaßnahme dürfen nur geprüfte Schädlingsbekämpfungsmittel, die in der Bekanntmachung der geprüften und anerkannten Mittel und Verfahren zur Bekämpfung von tierischen Schädlingen nach § 18 IfSG aufgeführt sind, eingesetzt werden.
Informationen zu Labeln
Das RAL-Umweltzeichen (RAL UZ-34 Abwehr und Bekämpfung von Schädlingen in Innenräumen ohne giftige Wirkung) ist bereits an diverse biozidfreie Produkte zur Vermeidung bzw. Bekämpfung von Schädlingsbefall vergeben worden.