Was sind persistente organische Schadstoffe?
Persistente organische Schadstoffe – sog. POP (engl. Persistent Organic Pollutants) – sind organische Chemikalien, die sich durch ihre Langlebigkeit (Persistenz) auszeichnen, sich in Organismen und damit der Nahrungskette anreichern (Bioakkumulation und Biomagnifikation) und schädliche Wirkungen auf den Organismus von Mensch und Tier zeigen. Sie verfügen über ein Potential zum weiträumigen Transport, was dazu führt, dass man diese Stoffe auch in entlegenen Regionen, z.B. in der Antarktis, finden kann - auch wenn sie nur in Industrieländern eingesetzt werden. Da Herstellung, Verwendung und schädliche Wirkungen bei diesen Chemikalien sowohl zeitlich als auch räumlich sehr weit auseinanderliegen können, verlangt eine wirksame Begrenzung ihrer Schäden internationale Kooperation und Vereinbarungen.
Prinzipiell unterscheidet man zwei Gruppen: einerseits die zu kommerziellen Zwecken synthetisch hergestellten POP und andererseits die bei verschiedenen Verbrennungsprozessen unbeabsichtigt gebildeten POP („unintentionally produced POP“, uPOP).
POP sind Gegenstand des Stockholmer Übereinkommens zu POP und des POP-Protokolls unter der United Nations Economic Commission for Europe (UNECE) Convention on Long-Range Transboundary Air Pollution (CLRTAP). Beide völkerrechtliche Übereinkommen haben das übergreifende Ziel, Produktion, Verwendung und Freisetzung der Substanzen soweit wie möglich zu reduzieren bzw. zu beenden. Umgesetzt wird das Stockholmer Übereinkommen in Europa durch die Verordnung (EU) 2019/1021 vom 20. Juni 2019 (EU POP-Verordnung).
Am Anfang (2004) standen 12 Stoffe, das sogenannte „dreckige Dutzend (dirty dozen)“, auf der Liste des Stockholmer Übereinkommens. Dies waren überwiegend Pestizide (Aldrin, Chlordan, DDT, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Hexachlorobenzen, Mirex, Toxaphen), aber auch Industriechemikalien und Nebenprodukte (sog. uPOPs) (z. B. Hexachlorobenzen und polychlorierte Biphenyle (PCBs)) sowie Dioxine und Furane (PCDD/PCDF). Seither kamen weitere Stoffe hinzu. Unter den zuletzt in das Stockholmer Übereinkommen und die POP-Verordnung aufgenommenen Stoffen waren einige, die noch in recht hohen Mengen hergestellt werden und die nicht in allen Anwendungen sofort ersetzt werden konnten, so dass einige spezifische Ausnahmen (befristet) oder unbefristet akzeptierte Verwendungen für diese Stoffe gelten.