Bürgerinnen und Bürger können Elektroaltgeräte kostenfrei an kommunalen Sammelstellen sowie bei großen Handelsgeschäften, Onlinehändlern und neuerdings auch vielen Supermärkten und Lebensmitteldiscountern zurückgeben. Hersteller übernehmen die Entsorgung. Seit dem Jahr 2019 gilt eine Mindestsammelquote von 65 %. Diese Sammelquote wurde mit 31,7 % deutlich verfehlt. weiterlesen
ElektroG
Wie reagieren Politik, Wirtschaft und Gesellschaft?
Abfall | Ressourcen
Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Ziel des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) ist der Schutz von Umwelt und Gesundheit. Zusätzlich soll es helfen, natürliche Ressourcen zu schonen. Grundlegende Voraussetzung dafür ist es, Abfälle zu vermeiden und möglichst hochwertig sowie effizient zu verwerten. Das ElektroG verpflichtet u.a. die Hersteller, Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen. weiterlesen
Abfall | Ressourcen
Wohin mit kaputten Lampen?
Abfall | Ressourcen
Elektrogeräte: Mehr Rücknahmestellen und bessere Informationen
Ab dem 1. Januar 2022 gilt das geänderte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG): Neue Rücknahmestellen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, bessere Information für Verbraucher*innen und einheitliche Sammelstellenlogos sollen die Altgeräterückgabe weiter vereinfachen. Zum Beispiel müssen ab dem 1. Juli 2022 auch die meisten Lebensmitteldiscounter Altgeräte zurücknehmen. weiterlesen
News zum Thema Abfall | Ressourcen
Wohin mit dem Elektroschrott?
Egal ob Waschmaschine, Fernseher, Handy oder Fernbedienung – alle Elektroaltgeräte können Sie umweltschonend entsorgen und kostenlos an Ihrem Wertstoffhof abgeben. Auch der Handel nimmt alte Geräte kostenlos zurück. Denn das Recycling der Rohstoffe, die in den Geräten stecken, schont Umwelt und Klima. Der "International E-Waste Day" macht am 14. Oktober 2021 auf die richtige Entsorgung aufmerksam. weiterlesen
News zum Thema Abfall | Ressourcen
Änderung im ElektroG: Auch passive Elektrogeräte werden erfasst
Ab dem 1. Mai 2019 gelten auch sogenannte passive Endgeräte – also solche, die Strom lediglich durchleiten wie Steckdosen oder Lichtschalter – als Elektro- oder Elektronikgeräte im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Hersteller passiver Elektrogeräte müssen sich bis zum 1. Mai 2019 bei der „stiftung ear“ registrieren. weiterlesen
News zum Thema Abfall | Ressourcen
„Das ElektroG leistet einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz“
Ab dem 15. August 2018 fallen alle elektrischen und elektronischen Geräte unter das ElektroG, außer sie sind explizit ausgeschlossen. Das können zum Beispiel der Badezimmerschrank mit fest verbauter Beleuchtung oder die blinkenden Turnschuhe sein. Was Verbraucherinnen und Verbraucher wissen sollten, erklärt UBA-Expertin Isabel Wagner. weiterlesen
News zum Thema Abfall | Ressourcen und Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales
Elektro(nik)geräte: Herstellerpflichten EU-weit durchsetzen
Stellen aus fast 20 EU-Ländern, die in ihrem Land für Sanktionen zur „EU-Richtlinie zu Elektro- und Elektronikaltgeräten“ zuständig sind, haben sich zu einem Netzwerk zusammengeschlossen. Auf dem vom UBA initiierten Gründungstreffen am 7. und 8. September 2017 wurde beschlossen, Verstöße grenzüberschreitend agierender Gerätehersteller künftig durch engere Zusammenarbeit effektiver zu verfolgen. weiterlesen