Ob in Mousepads, Spielzeugen oder Badeschuhen - unabhängige Labore weisen in Verbraucherprodukten immer wieder Chemikalien nach, die zur Stoffgruppe der PAK gehören. Oft in Konzentrationen, die zum Beispiel für Autoreifen nicht zulässig sind. "Viele der nachgewiesenen PAK sind krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend", so Flasbarth. Doch nicht nur das, sie werden in der Umwelt kaum abgebaut und können sich in Organismen anreichern. Das Umweltbundesamt empfiehlt daher, die Umwelteinträge von Stoffen mit einer derartigen Kombination von Eigenschaften - Persistenz, Bioakkumulationspotenzial und Toxizität - durch gesetzliche Regelungen soweit wie möglich zu minimieren.
Angestoßen durch eine deutsche Initiative hat die EU-Kommission nun einen Vorschlag zur Verringerung von PAK vorgelegt - auf Grundlage der Chemikalienverordnung REACH. Dieser sieht für Verbraucherprodukte einheitliche Grenzwerte vor. Danach wären Produkte, die krebserregende PAK in einer Konzentration von mehr als 1 mg/kg enthalten, künftig verboten. Das beträfe nun auch diejenigen Produkte, die bisher nicht oder nicht ausreichend reguliert sind. Jochen Flasbarth: "Während die EU für Autoreifen bereits seit Jahren PAK-Grenzwerte vorschreibt, gelten für Produkte wie Kleidung, Griffe, Spielzeuge oder Kinderartikel bisher keine Grenzwerte. Deshalb begrüßt das Umweltbundesamt den EU-Vorschlag für mehr Umwelt- und Verbrauchersicherheit.“
Passend dazu erläutert das UBA in einem neuen Hintergrundpapier Quellen, Wirkungen und Risiken der PAK. Leser und Leserinnen erfahren darin, wie Sie diese Stoffe vermeiden können.
Das Fazit des Papiers: Die bisherigen Einzelregelungen reichen nicht aus, um die PAK-Emissionen in die Umwelt und Rückstände in Verbrauchsprodukten wirksam zu begrenzen. Deshalb ist eine europaweite rechtliche Regulierung dieser Stoffe nötig.