Das neue Verpackungsregister hatte am 1. Januar 2019 seine Arbeit aufgenommen. Seit dem 1. Januar 2019 besteht auch die Pflicht für Hersteller von Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, sich im Verpackungsregister zu registrieren. Dem sind bislang rund 170.000 Unternehmen nachgekommen. Trotz intensiver Informationsarbeit sind die Registrierungen und die Beteiligungsmengen aber noch nicht ausreichend. Manche Hersteller zahlen weiterhin keine oder zu wenig Entgelte für die Sammlung und Verwertung ihrer Verpackungen. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat wirksame Mechanismen eingerichtet, mit denen sie kontrolliert, welche Hersteller und Systeme ihren Pflichten nicht ausreichend nachkommen. „Damit ist die Basis für eine konsequente Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeiten durch die Länder geschaffen. Die Bundesländer müssen nun aktiv werden und diese Ordnungswidrigkeiten konsequent mit dem dafür nötigen Personal verfolgen.“, sagte Maria Krautzberger.
Aus Sicht des Umweltschutzes bestehen noch weitere wichtige Baustellen: An erster Stelle die Verpackungsvermeidung. Der Verpackungsverbrauch liegt in Deutschland auf dem historisch höchsten Stand und steigt weiter an. Für eine Trendumkehr sind vor allem Hersteller und Erstinverkehrbringer, wie der Online-Handel, gefragt. Verpackungen sollten auf das notwendige Maß beschränkt und mehr Mehrwegverpackungssysteme etabliert werden. Gerade bei Getränkeverpackungen sinkt der Mehrweganteil seit Jahren. Er betrug 2017 nur noch 42,2 Prozent. Weitere Potentiale zur Verpackungsvermeidung bieten beispielsweise Mehrweg-Versandverpackungen im Onlinehandel und Mehrweg-„To-Go“-Verpackungen, also für Essen und Trinken unterwegs.
Wo Mehrwegverpackungen keine Option sind, sollten die Verpackungen materialsparend und recyclingfreundlich konzipiert sein. Soweit möglich, sollten sie auch Rezyklate enthalten. Grundsätzlich könnten viele Nicht-Lebensmittelverpackungen aus Rezyklaten aus dem gelben Sack/der gelben Tonne hergestellt werden. Rezyklate werden bisher etwa in Verpackungen für Reinigungsmittel und Farben eingesetzt. Die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie schreibt nunmehr einen Rezyklateinsatz in PET-Einwegflaschen von 25 Prozent ab 2025 und 30 Prozent in allen Einwegflaschen aus Kunststoff ab 2030 vor.
Damit Hersteller ihre Verpackungen recyclingfähiger gestalten, müssen laut Verpackungsgesetz die dualen Systeme den Herstellern Anreize setzen. Zur Unterstützung haben die Zentrale Stelle Verpackungsregister und das UBA den Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit veröffentlicht. Dieser zeigt, wann eine Verpackung gut recyclingfähig ist. Hersteller und Handel nutzen den Mindeststandard bereits als wichtige Orientierung. Inwieweit die Anreizsetzung durch die dualen Systeme zu besser recyclingfähigen Verpackungen führt, wird das UBA fortlaufend evaluieren. Wenn die Wirksamkeit der Regelung nicht ausreichend sein sollte, wird das UBA Vorschläge zur Nachregulierung erarbeiten.
Das UBA rät den Herstellern schon heute, auf bestimmte Verpackungsformen, die die Verwertung stark erschweren, völlig zu verzichten. Dazu gehören etwa Etiketten, die die gesamte Verpackung ummanteln (sogenannte Full-sleeve-Etiketten) oder mit Ruß schwarz eingefärbte Kunststoffverpackungen – bei beiden können die Sortieranlagen das Material nicht richtig erkennen und es dann nicht richtig recyceln. Auch Verbraucher könnten beim Einkauf gezielt auf solche Verpackungen verzichten und auf andere Produkte ausweichen.