Lärm durch Bauarbeiten
Der durch gewerbliche Bauarbeiten verursachte Lärm wird als Baulärm bezeichnet. Lärm durch Bauarbeiten in der Wohnung, sofern die Arbeiten von einer Firma durchgeführt werden, fällt ebenfalls in diese Kategorie. Kein Baulärm ist dagegen der Lärm, der durch Bauarbeiten von Privatpersonen verursacht wird (Heimwerkertätigkeiten).
Ob bei dem Betrieb einer Baustelle schädliche Umwelteinwirkungen bei den Anwohnerinnen und Anwohnern entstehen, wird nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) beurteilt. Die AVV Baulärm enthält neben Immissionsrichtwerten das Verfahren zur Ermittlung des Beurteilungspegels.