EU plant Beschränkung der Verwendung von Mikroplastik ab 2022

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Body Lotion mit Mikroplastik – eine Gefahr für die Umwelt
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Mikroplastik wird in der Umwelt immer häufiger nachgewiesen. Grund ist die schlechte Abbaubarkeit der eingesetzten Kunststoffe. Langfristige Effekte auf Umweltorganismen können noch nicht abgeschätzt werden. Deshalb muss der Eintrag von Mikroplastik verringert werden. Die Europäische Chemikalienbehörde hat jetzt einen Vorschlag zur Beschränkung der Verwendung von Mikroplastik veröffentlicht.

Inhaltsverzeichnis

Kunststoffe gehören seit einigen Jahrzehnten zu den wirtschaftlich und technisch wichtigsten Materialien und werden in fast allen Bereichen des täglichen Lebens verwendet. Die jährliche Kunststoffproduktion allein in der EU erreicht 25 Millionen Tonnen pro Jahr (Quelle: „the problem with microplastics“; ECHA (2019)). Hergestellt werden nicht nur Erzeugnisse wie Kunststoffflaschen oder Kunststoffgehäuse für Haushaltsgeräte, sondern auch kleinste Partikel, die z.B. aufgrund ihrer abschabenden Wirkung in Polituren oder Körperpflegemitteln Anwendung finden.

 

Auswirkungen des Eintrags von Kunststoffen in die Umwelt

Die aus technischer Sicht hervorragenden Eigenschaften von Kunststoffen haben jedoch nicht nur positive Auswirkungen. Kunststoffe sind nachweislich sehr langlebig, wenn sie in die Umwelt freigesetzt werden, und können auch negative Auswirkungen auf Organismen haben. Regelmäßig wiederkehrende Bilder von verendeten Meerestieren, in deren Mägen Kunststofferzeugnisse gefunden werden, weil diese versehentlich für Nahrung gehalten werden, sind der Beweis. Ein weiteres, in der Forschung noch verhältnismäßig junges Problemfeld ist die Verschmutzung der Meere durch sogenannte Mikrokunststoffe. Diese werden manchen Produkten absichtlich zugesetzt oder entstehen in der Umwelt durch mechanische Zerkleinerung größerer Kunststoffteile, aber auch durch biologische und chemisch-physikalische Abbauprozesse. Die Wirkungen dieser Mikrokunststoffe auf Meeresorganismen werden zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gänzlich verstanden und sind Gegenstand einer Vielzahl von Forschungsvorhaben. Bereits jetzt werden in einzelnen Küstenregionen große Mengen von kleinen und kleinsten Kunststoffpartikeln gefunden und Auswirkungen auf die Meeresfauna sind nachgewiesen.

In der öffentlichen Diskussion weitgehend unberücksichtigt sind bisher die Einträge von Mikrokunststoffen in Binnengewässer und in den Boden. Diese resultieren vor allem aus Reifenabrieb, aber auch aus absichtlich zugesetzten Mikrokunststoffen in Produkten wie z.B. Kosmetika, Wasch- und Pflegemittel, Farben und Lacke, Baumaterialien oder Arzneimittel. Diese Mikrokunststoffe können vor allem über das Abwasser und Klärschlamm in die Umwelt gelangen und sich dort aufgrund ihrer Langlebigkeit anreichern. Die Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft (Düngemittel) führt zur Ausbringung eines Großteils der absichtlich zugesetzten Mikrokunststoffe in den Boden, wo sich die Partikel anreichern. Welche Auswirkungen sich daraus langfristig auf die Nahrungsnetze und letztlich auch auf den Menschen ergeben, ist bisher noch nicht absehbar und ebenfalls Gegenstand von Forschungsvorhaben.

 

Regulierung der Verwendung von Mikroplastik

Aus Gründen der Vorsorge und der Risikominimierung haben einige EU-Mitgliedsstaaten bereits auf nationaler Ebene Maßnahmen zur Regulierung der Verwendung von Mikrokunststoff getroffen.
Im Auftrag der EU-Kommission hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Vielfalt der Mikrokunststoffe untersucht, sowie die zunehmenden Trends ihrer Freisetzung in die Umwelt und deren Folgen. Die Bewertung der Gesundheits- und Umweltrisiken durch die ECHA hat zu einem EU-weiten Beschränkungsvorschlag für absichtlich zugesetzte Mikrokunststoffe geführt, der vor Kurzem veröffentlicht wurde. In den Regelungsbereich dieser geplanten Beschränkung fallen Kunststoffpartikel, die einen Durchmesser von ≤ 5 mm besitzen bzw. Kunststofffasern, die eine Länge von ≤ 15 mm besitzen. Diese sind von der Beschränkung betroffen, wenn sie Produkten für den gewerblichen oder den Verbraucherbereich zugesetzt werden.

Die Beschränkung würde ab Inkrafttreten über einen Zeitraum von 6 Jahren spezifische Produktgruppen, die Mikroplastik enthalten, schrittweise verbieten. Die ECHA geht davon aus, dass der Beschränkungsvorschlag bei Verabschiedung in seiner jetzigen Form die Belastung der Umwelt mit Mikrokunststoffen über einen Zeitraum von 20 Jahren um etwa 400 000 Tonnen verringern könnte. Die sozioökonomischen Auswirkungen auf die Industrie wurden in dem Vorschlag berücksichtigt.  Die geplante Beschränkung ist Teil der Anfang 2018 bekannt gegebenen EU-Kunststoffstrategie, die unter anderem darauf abzielt, Kunststoffabfälle zu reduzieren, Kunststoff-Recycling und biologisch abbaubare Kunststoffe zu fördern und die Freisetzung von Kunststoffen in die Umwelt zu reduzieren.

 

Weitere Schritte auf dem Weg zur Beschränkung

Als nächste Schritte auf dem Weg zur Umsetzung des Beschränkungsvorschlags prüfen die Ausschüsse für Risikobewertung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) die von der ECHA eingereichten Unterlagen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, im Rahmen von öffentlichen Konsultationen weitere Informationen zu Eigenschaften von Mikrokunststoffen, deren Alternativen und zu potenziellen Folgen der Beschränkung für einzelne Anwendergruppen einzureichen. Das Umweltbundesamt begrüßt grundsätzlich den Beschränkungsvorschlag und prüft derzeit die Einzelheiten des Vorschlags und des Berichts der ECHA. Das Ergebnis dieser Prüfung geht in die deutsche Stellungnahme zu dem Vorschlag ein.

Der Stand des Verfahrens kann auf der Web-Seite der ECHA eingesehen werden.

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Schlagworte:
 Chemikalien  REACH  Mikroplastik  Beschränkung  Chemikalienregulierung  Gewässerschutz