Allgemeine Informationen
Biozid-Produkte für die menschliche Hygiene sind insbesondere Hautdesinfektionsmittel, im Speziellen Desinfektionsmittel für den Friseurbereich, für Schutzhelme, Durchschreitbecken oder Erfrischungs- und Hygienetücher.
Des Weiteren gehören auch Desinfektionsmittel, antibakterielle Waschlotionen und Handwaschmittel, die im Haushalt eingesetzt werden, zu den Biozid-Produkten.
Auch antibakteriell ausgerüstete Gegenstände mit direktem Körperkontakt sind Biozid-Produkte. Beispiele sind antibakteriell ausgerüstete WC-Brillen, Telefonhörer, Matratzenschonbezüge, Hygienetücher und Abwaschschüsseln sowie mit Silberionen versetztes Polyacryl.
Wenn die Mittel hingegen überwiegend dazu bestimmt sind, Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu lindern oder zu beseitigen, also medizinisch-therapeutischen Zwecken dienen, sind sie den Arzneimitteln zuzuordnen. Ebenfalls sind die Kosmetika abzugrenzen. Zum Beispiel sind „Antibakterielle“ Zahncremes mit Triclosanzusatz den Kosmetika zuzuordnen.
Alternative Maßnahmen
Der Einsatz von Desinfektionsmitteln im medizinisch indizierten Bereich kann nicht in Frage gestellt werden. Nach übereinstimmender Einschätzung des Umweltbundesamtes, des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Robert Koch-Instituts allerdings, sind Desinfektionsmittel bzw. antibakterielle Reinigungsprodukte im Haushalt grundsätzlich überflüssig. Der Einsatz dieser Mittel belastet die Umwelt unnötig und birgt gesundheitliche Risiken. Die Reinigung mit herkömmlichen Mitteln reicht aus, um die Hygiene sicherzustellen.