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Vollzug 38. BImSchV: Anrechnung von Strom für Elektrofahrzeuge
Wer in Deutschland Kraftstoffe in Verkehr bringt, muss die Treibhausgasemissionen reduzieren, die bei der Nutzung entstehen. Auf diese Treibhausgasminderungsquote ist elektrischer Strom anrechenbar, der in Straßenfahrzeugen genutzt wurde. Das UBA bescheinigt zu diesem Zweck auf Antrag Strommengen sowie die daraus errechneten Treibhausgasemissionen. Hier finden Sie Informationen zur Antragstellung. weiterlesen