1993

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Der Maastricht-Vertrag begründet die EU und das umweltpolitisch wichtige Vorsorgeprinzip.
Quelle: jorisvo / Fotolia.com

1993 ist Geburtsjahr der Europäischen Union und des Vorsorgeprinzips. Europaweit werden der geregelte Katalysator für Pkw und das freiwillige „EU-Öko-Audit“ für Unternehmen eingeführt. In Deutschland nehmen das Bundesamt für Naturschutz sowie eine zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle ihre Arbeit auf. Die 22. BImSchV legt Luftschadstoff-Grenzwerte fest. Altglascontainer werden leiser.

Inhaltsverzeichnis

 

Maastricht-Vertrag begründet die Europäische Union und den Grundsatz des Vorsorgeprinzips

Der 1992 im niederländischen Maastricht beschlossene „Vertrag über die Europäische Union“ tritt am 1. November 1993 in Kraft. Mit ihm wird die Europäische Union (EU) als übergeordneter Verbund für die Europäischen Gemeinschaften, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres gegründet. Er enthält ebenso den zentralen umweltpolitischen Handlungsgrundsatz des Vorsorgeprinzips.

 

Der geregelte Katalysator wird EG-weit verbindlich

Alle Staaten der Europäischen Gemeinschaft sind von einer neuen Richtlinie 91/441/EWG betroffen. Die Pkw-Abgaswerte dürfen bestimmte Grenzwerte nicht übersteigen. Kein Otto-Motor kommt jetzt noch ohne geregelten Kat aus.

 

Die EMAS-Verordnung wird ins Leben gerufen

Mit der „Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung“,wird in Europa ein freiwilliges Instrument eingeführt, mit dem Unternehmen ihre Umweltbilanz verbessern können. Sich an ⁠EMAS⁠ (Eco Management and Audit Scheme), in Deutschland auch „EU-Öko-Audit“ genannt, beteiligende Unternehmen führen ein Umweltmanagement zur Verbesserung ihrer Umweltbilanz ein, berichten darüber in einer „EMAS-Umwelterklärung“ und dürfen nach erfolgreicher Registrierung das EMAS-Logo führen, um auf ihre Leistungen aufmerksam zu machen. Später wird EMAS von gewerblichen Unternehmen auf Organisationen allgemein ausgeweitet. 2001 ist das ⁠UBA⁠ die erste Behörde in Deutschland, die sich erfolgreich registrieren lässt.

EMAS-Logo auf der Fassade des UBA Dessau-Roßlau
Das EMAS-System der EU steht für effektives Umweltmanagement in Unternehmen und Institutionen.
Quelle: Corinne Meunier / UBA
 

Das Bundesamt für Naturschutz nimmt seine Arbeit auf

Das Bundesamt für Naturschutz (⁠BfN⁠) entstand 1993 aus der Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie sowie aus Artenschutz-Referaten des Bundesamtes für Ernährung und Forstwirtschaft und des Bundesamtes für Wirtschaft. Es hat seinen Hauptsitz in Bonn und ist Schwesterbehörde des ⁠UBA⁠, zuständig für den Naturschutz.

 

Die ZEMA nimmt ihre Arbeit auf

Die ⁠ZEMA⁠ (Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen) im ⁠UBA⁠ nimmt ihre Arbeit auf. Sie ist für alle meldepflichtigen Ereignisse zuständig, die in der Störfall-Verordnung geregelt sind. Die ZEMA teilt die Ereignisse je nach Gefahrenpotenzial in Störfälle oder Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs ein. Dahinter steckt System: Die genaue Erfassung und Auswertung dient als Basis für die Weiterentwicklung der Sicherheitstechnik.

 

Die 22. BImSchV legt Grenzwerte für Schadstoffe in der Luft fest

Die Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. ⁠BImSchV⁠) ergänzt seit dem 26. Oktober 1993 die Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und legt insbesondere fest, welche Luftqualitätsgrenzwerte, Zielwerte und Alarmschwellen eingehalten werden müssen, wie die Luftqualität zu überwachen ist, welche Schritte zur Verbesserung der Luftqualität einzuleiten sind und wie die Öffentlichkeit zu informieren ist. Die Einhaltung der nach den Novellen 2002 und 2004 teilweise sehr anspruchsvollen Grenzwerte, insbesondere für Feinstaub und Stickstoffdioxid, hat die Gesundheitsbelastung der Bevölkerung durch Luftschadstoffe erheblich reduziert.

 

Altglascontainer können noch leiser werden

Eine Studie im Auftrag des ⁠UBA⁠ zeigt: Altglascontainer können noch leiser werden, sogar noch leiser, als das Umweltzeichen für lärmarme Altglascontainer (RAL-ZU 21) fordert. Daraufhin werden die Anforderungen des Umweltzeichens verschärft. Empfohlen wird, in Wohngebieten nur noch Container mit einem gekennzeichneten Schallleistungspegel von weniger als 95 dB(A) aufzustellen.