2011

Die Landkarte zeigt Japan im Pazifischen Ozean und ein Warnsymbol für Radioaktivitätzum Vergrößern anklicken
Im japanischen Fukushima verursachte 2011 ein Tsunami die größte Nuklearkatastrophe seit Tschernobyl
Quelle: Henrie / Fotolia.com

2011 passiert im japanischen Fukushima die größte Atomkatastrophe seit Tschernobyl – und führt zum Umdenken der deutschen Regierung: Deutschland wird bis 2022 aus der Atomkraft aussteigen. Außerdem gibt es Deutschland in Sachen Trinkwasser mehr Schutz „auf den letzten Metern“ und vor Uran. Das UBA warnt vor Geo-Engineering: „Gott spielen für Klimaschutz“ birgt große Risiken für Mensch und Umwelt!

Inhaltsverzeichnis

 

Atomkatastrophe in Fukushima besiegelt Aus für deutsche Kernkraft

Am 11. März 2011 rollt nach einem Seebeben eine verheerende Tsunami-Welle über die japanische Pazifikküste. Neben Tod und Zerstörung verursacht sie die größte Nuklearkatastrophe seit Tschernobyl 1986 – und sorgt für ein Umdenken der deutschen Bundesregierung in der Energiepolitik.

Die Reaktorblöcke des japanischen Kernkraftwerks Fukushima werden von der Tsunami-Welle überschwemmt, der Strom für die Kühlung fällt aus. Da auch die Notstromversorgung zum größten Teil zerstört ist, kommt es zur Kernschmelze und in den darauffolgenden Tagen zu Explosionen und Bränden, die die Reaktorgebäude teils schwer beschädigen. Große Mengen radioaktiven Materials – etwa doppelt so viel wie bei der Nuklearkatastrophe in Tschernobyl 1986 – werden freigesetzt. Noch nach Jahren fließt radioaktiv verseuchtes Kühlwasser ins Meer. Die Gegend um das Atomkraftwerk ist auf Dauer unbewohnbar, Menschen sind verstrahlt oder stehen vor dem wirtschaftlichen Ruin.

Diese Katastrophe und die erfolglosen Bemühungen, die Folgen in den Griff zu bekommen, sorgen in Deutschland für ein Umdenken der amtierenden schwarz-gelben Bundesregierung. Noch 2010 hatte sie eine unter Rot-Grün mit den vier deutschen Kernkraftwerksbetreibern ausgehandelte Vereinbarung, deren Kernkraftwerke nach dem Erzeugen bestimmter Strommengen abzuschalten, aufgekündigt und eine Laufzeitverlängerung beschlossen. Jetzt, unter dem Eindruck, dass selbst hochentwickelte Industrieländer wie Japan die Risiken der Atomkraft nicht sicher beherrschen können, vollzieht Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Kehrtwende. Nur drei Tage nach der Nuklearkatastrophe werden die sieben ältesten Atomkraftwerke vorübergehend stillgelegt. Am 30. Juni 2011 beschließen Bundestag und Bundesrat mit deutlicher Mehrheit, sie nicht wieder in Betrieb zu nehmen, das Kernkraftwerk Krümmel sofort und alle übrigen deutschen Atomkraftwerke bis 2022 stilllegen zu lassen. Damit beugen sie sich auch der überwiegenden Meinung der deutschen Bevölkerung, die die Risiken der Atomkraft nicht länger tragen möchte und die Nuklearkatastrophe mit regem Zulauf zu Ökostromtarifen beantwortet. Mit dem beschlossenen Atomausstieg erhält die Energiewende hin zu Strom aus erneuerbaren Energien neuen Schwung. Denn der Atomstrom muss schrittweise ersetzt werden. Dass dies bereits bis zum Jahr 2017 möglich ist, zeigt das ⁠UBA⁠ im Mai 2011 in seiner Publikation „Umstrukturierung der Stromversorgung in Deutschland“.

 

Trinkwasser: Mehr Schutz „auf den letzten Metern“ und vor Uran

Mehrere Neuerungen in der Trinkwasserverordnung stärken 2011 und 2012 die Qualitätsstandards: Auch in Mietshäusern muss das Trinkwasser nun regelmäßig auf Legionellen untersucht werden. Technische Regeln werden verbindlich, die in Gebäuden nur unbedenkliche Materialien für Rohre und Armaturen zulassen. Und Deutschland führt als erstes Land der Europäischen Union einen Grenzwert für Uran im Trinkwasser ein.

Trinkwasser kommt in Deutschland in aller Regel in hervorragender Qualität in den Häusern an. Doch die „letzten Meter“ bis es aus dem Hahn fließt, können noch problematisch sein. Wird eine hausinterne Anlage zur Wassererwärmung beispielsweise falsch betrieben, können sich Legionellen stark vermehren, Keime, die schwere, teils tödliche Lungenentzündungen sowie das grippeähnliche Pontiac-Fieber hervorrufen können. Auch ungeeignete Materialien für Rohre, Schläuche und Wasserhähne können die Qualität des Trinkwassers verschlechtern, wenn sie gesundheitsschädliche Stoffe abgeben.

Seit November 2011 muss in Mietshäusern und anderen gewerblich genutzten Gebäuden das Trinkwasser regelmäßig auf Legionellen untersucht werden. Wird der Grenzwert überschritten, verpflichtet das Gesundheitsamt den Anlagenbetreiber, die Ursache der Belastung zu ermitteln und zu beheben. Der ebenfalls seit November 2011 geltende Grenzwert für Uran schützt vor allem Bewohnerinnen und Bewohner in Regionen mit uranhaltigem Gestein vor dem nierenschädigenden Schwermetall. Zu stark uranhaltige Wasservorkommen scheiden ab jetzt für die Trinkwassergewinnung aus oder müssen ausreichend verdünnt oder behandelt werden. Grundlage dieser Neuerungen ist die 1. Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung 2001 vom 3. Mai 2011.

Am 14. Dezember 2012 folgt die 2. Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung. Nun kann das ⁠UBA⁠ verbindliche Anforderungen für Werkstoffe und Materialien festlegen, die für Rohre, Schläuche und Armaturen in Gebäuden verwendet werden – ein weiterer Fortschritt, damit Trinkwasser überall gesund aus dem Hahn kommt!

 

Gott spielen für den Klimaschutz? UBA warnt vor Geo-Engineering

Mit Spiegeln im Weltall oder künstlichen Wolken Sonnenstrahlen von der Erde abhalten? In den 2010er Jahren gibt es die kühnsten Ideen, um die Erderwärmung zu begrenzen, ohne den ⁠Treibhausgas⁠-Ausstoß radikal reduzieren zu müssen. Eine Idee davon ist, die Weltmeere zu düngen. Das soll das Wachstum von Algen ankurbeln, die durch ⁠Photosynthese⁠ Kohlendioxid binden. Erste Versuche werden zu Forschungszwecken gemacht. Das ⁠UBA⁠ hält nach einer Bewertung wenig von solchen Vorhaben und empfiehlt 2011 ein Moratorium für diese so genannten Geo-Engineering-Maßnahmen. Denn die Folgen solcher Eingriffe in komplexe Umweltprozesse lassen sich nicht hinreichend abschätzen und bergen deshalb große Risiken für Mensch und Umwelt. Im Oktober 2013 folgt die erste wirksame Regelung: Die Vertragsstaaten des Londoner Protokolls zum Schutz der Meere beschließen nach Verhandlungen, an denen das UBA intensiv beteiligt war, Forschungsvorhaben unter einen Genehmigungsvorbehalt zu stellen und kommerzielle Aktivitäten zur Ozeandüngung weltweit zu verbieten.

Publikation:Geo-Engineering - wirksamer Klimaschutz oder Größenwahn?
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 Trinkwasserverordnung  Geo-Engineering  Nuklearkatastrophe von Fukushima  Legionellen  Trinkwasserinstallation  Atomausstieg