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Pressemitteilung zum Thema Klima | Energie

Vorregistrierung für REACH läuft an

REACH, die EU-Chemikalienverordnung, startet in die nächste Runde: Die Vorregistrierung hat begonnen. REACH führt für alle Chemikalien, die in der EU auf dem Markt sind, eine Registrierungspflicht ein. Hersteller und Importeure von Chemikalien müssen diese bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) melden und deren Risiken für Mensch und Umwelt bewerten. Die Vorregistrierung ist eine Bestandsaufnahme, die Behörden und Unternehmen einen ܜberblick verschafft, welche Stoffe derzeit in Europa auf dem Markt sind. Sie ist eine unverbindliche Interessenbekundung der Unternehmen, welche Chemikalien sie weiter vermarkten wollen und deshalb innerhalb der nächsten 10 Jahre registrieren lassen müssten. „Für vorregistrierte Stoffe gelten Übergangsregeln bei der Registrierung. Ich rate gerade kleineren Unternehmen dies in Anspruch zu nehmen”, so Dr. Klaus Günter Steinhäuser, Leiter des Fachbereichs Chemikaliensicherheit im Umweltbundesamt (UBA). Die Vorregistrierung vereinfacht es verantwortlichen Unternehmen, ihre Pflichten nach REACH zu erfüllen und gibt ihnen mehr Zeit für die endgültige Registrierung. „Wer die Vorregistrierung verpasst, muss sofort registrieren. Die Stoffe gelten dann als neue Stoffe, egal wie lange sie bereits hergestellt werden”, erklärt Steinhäuser. Darum rät das UBA den Herstellern und Importeuren von Chemikalien in einem neuen UBA-Hintergrundpapier, zu entscheiden, wie ihr Stoffportfolio künftig aussehen soll und bis Dezember dieses Jahres bei der ECHA vorzuregistrieren. weiterlesen

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