Ab 22. März 2010 gelten neue Regelungen für Kaminöfen und Holzheizkessel: An diesem Tag tritt die novellierte Fassung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen in Kraft. Die Verordnung regelt die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von so genannten Kleinfeuerungsanlagen. Dazu zählen Öl- und Gasheizkessel privater Haushalte ebenso wie Kamin- und Kachelöfen sowie Pellet- und Scheitholzkessel. Aber auch kleine Anlagen in Industrie und im Gewerbe fallen unter die Verordnung.

                            
          
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              Novellierung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
Neue Regelungen für Kaminöfen und Holzheizkessel
Reihe
        
          Hintergrundpapier                  
      Seitenzahl
        9
      Erscheinungsjahr
        
      Autor(en)
        Anja Behnke
      Sprache
        Deutsch
      Verlag
        Umweltbundesamt
      Dateigröße
        667 KB
      Preis
                0,00 €
              Druckversion
        nicht lieferbar
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