Seit 1991 werden alle Meldungen in Form des Erfassungsbogens zunächst nach Anhang V der alten StörfallV aus 1991 und seit Mai 2000 nach Anhang VI der neuen StörfallV aus 2000 am Umweltbundesamt zentral registriert. Die „Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen“ (ZEMA) im Umweltbundesamt wurde 1993 als gemeinsame Erfassungsstelle der Länder für derartige,
nach StörfallV meldepflichtige Ereignisse gegründet.

                            
          
             Chemikalien, Wirtschaft | Konsum          
          
                    
                                                 
              ZEMA - Jahresbericht 2010
Seitenzahl
        96
      Erscheinungsjahr
        
      Autor(en)
        Umweltbundesamt (Hrsg.)
      Sprache
        Deutsch
      Dateigröße
        2195 KB
      Preis
                0,00 €
              Druckversion
        nicht lieferbar
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