2007 tritt die EU-Verordnung REACH für mehr Chemikaliensicherheit in Kraft. Deutschland beschließt Eckpunkte für ein Integriertes Energie- und Klimaprogramm (IEKP) und erringt während seiner Ratspräsidentschaft auch in der EU Erfolge im Klimaschutz. Das novellierte Fluglärmgesetz bringt mehr Lärmschutz an Flugplätzen. Außerdem findet der erste Netzwerk21Kongress für kommunale Akteure statt.
Chemikalien werden sicher(er) – REACH tritt in Kraft!
Die neue EU-Verordnung hört auf den Namen REACH: Registration (Registrierung), Evaluation (Bewertung), Authorisation (Zulassung und Beschränkung) of Chemicals (Chemikalien). Die REACH-Verordnung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten.
Die Hersteller und Importeure von Chemikalien müssen nun mit der obligatiorischen Registrierung Daten vorlegen und die von den Stoffen ausgehenden Risiken selbst bewerten. Es gilt: „keine Daten – kein Markt“. Das heißt, ohne Registrierung dürfen Chemikalien nicht in Verkehr gebracht werden.
Integriertes Energie- und Klimaprogramm bringt Deutschland im Klimaschutz voran
Machbar: Die Studie des UBA „ Klimaschutz in Deutschland“ zeigt, wie sich in Deutschland die CO2-Emissionen innerhalb von 13 Jahren um 40 % gegenüber 1990 mindern lassen. Umsetzungswürdig, findet die Bundesregierung und bindet die Studie zu großen Teilen in das Integrierte Energie- und Klimaprogramm (IEKP) mit ein. Die Eckpunkte des IEKP werden bereits 2007 beschlossen. Das Programm enthält 29 konkrete Einzelmaßnahmen, die nach und nach in Gesetze, Verordnungen oder Förderprogramme umgesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel die Kraft-Wärme-Kopplung, Energiesparmaßnahmen bei Gebäuden oder Kennzeichnung des Energieverbrauchs bei Pkw.
Deutschland übernimmt EU-Ratspräsidentschaft und erringt Erfolge im Klimaschutz
Der Vorsitz Deutschlands im Rat der EU zieht so manches nach sich: So verpflichtet sich die EU, den Anteil erneuerbarer Energien bis 2020 auf 20 Prozent zu steigern. Und man einigt sich darauf, die Treibhausgasemissionen um 20 Prozent unter den Wert von 1990 zu senken. Weiter so!
Novelliertes Fluglärmgesetz bringt mehr Lärmschutz an Flugplätzen
Das novellierte Fluglärmgesetz sieht die Festsetzung von Lärmschutzbereichen an zahlreichen zivilen und militärischen Flugplätzen vor. Dieses Gesetz löst das alte Fluglärmschutzgesetz von 1971 ab und senkt die Schwellenwerte ab, nach denen Lärmschutzbereiche nach einem, in diesem Zuge modernisierten, Berechnungsverfahren ermittelt werden. Neben zwei Tagschutzzonen wird nun auch eine separate Nachtschutzzone eingeführt. In diesen Zonen gelten spezifische bauliche Schallschutzvorgaben und Siedlungsverbote im Nahbereich des Flugplatzes.
Erster bundesweiter Netzwerk21Kongress für kommunale Akteure
Seit 2007 findet dieser Jahreskongress jeweils in einem anderen Bundesland statt und hat sich als viel beachtetes Forum zum Austauschen, Weiterbilden und Inspirieren entwickelt. Das Bundeskanzleramt, der Rat für nachhaltige Entwicklung und das Bundespresseamt unterstützen den UBA-initiierten und -unterstützten Kongress einschließlich des dort verliehenen deutschen lokalen Nachhaltigkeitspreises ZeitzeicheN.
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
Umweltbundesamt
Kontakt
Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-RoßlauBitte kontaktieren Sie uns ausschließlich per E-Mail: buergerservice [at] uba [dot] de. Derzeit besteht leider keine telefonische Erreichbarkeit.Aktuell kann es zu Verzögerungen bei der Beantwortung von Anfragen kommen. Wir bitten um Verständnis.