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Mehrwegverpackungen und Mehrwegverpackungssysteme

Hand dreht einen Würfel und ändert das Wort Einweg in Mehrweg
Mehrwegverpackungen sind essentiell für die Vermeidung von Verpackungsabfällen.
Source: Adobe Stock

Mehrwegverpackungen sind essentiell für die Vermeidung von Verpackungsabfällen. Sie können gegenüber Einwegverpackungen einen wichtigen Beitrag zu Umweltschutz und Ressourcenschonung leisten. Durch verschiedene gesetzliche Neuerungen werden Mehrwegverpackungen in der Europäischen Union und spezifisch in Deutschland mehr und mehr gefördert.

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Mehrwegverpackungen im Verpackungsrecht

Die Verordnung (EU) 2025/40 (EU-Verpackungsverordnung, PPWR) definiert in Artikel 11 Absatz 1, wann es sich um „wiederverwendbare Verpackungen“ (weithin bekannt als „Mehrwegverpackungen“) handelt. Wiederverwendbare Verpackungen müssen demnach mehrere Anforderungen erfüllen. U.a. müssen sie mit dem Ziel konzipiert, entwickelt und in Verkehr gebracht werden, mehrmals für denselben Zweck verwendet werden zu können. Wiederverwendbare Verpackungen müssen zukünftig als solche gekennzeichnet werden (Artikel 12 Absatz 2 PPWR).Der EU-Gesetzgeber hat auch Wiederverwendungsziele festgelegt (Artikel 29 PPWR). So müssen beispielsweise ab 2030 Verpackungen, in denen Produkte transportiert werden, zu mindestens 40 Prozent wiederverwendbare Verpackungen sein. Weitere Wiederverwendungsziele gibt es unter anderem für Umverpackungen und Getränkeverpackungen.

Registrierungspflicht für Mehrwegverpackungen

Seit dem 01. Juli 2022 gilt die Registrierungspflicht für alle Verpackungshersteller. Auch die Hersteller, die wiederverwendbare Verpackungen (Mehrwegverpackungen) in Verkehr bringen, sind verpflichtet, sich im Verpackungsregister LUCID bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister zu registrieren.

Mehrwegangebotspflicht im To-Go-Bereich zur Verminderung des Verbrauchs von Einwegverpackungen

Die Einwegkunststoffrichtlinie hat das Ziel das Abfallaufkommen und den Eintrag in die Umwelt der Einwegkunststoffprodukte zu vermindern, die am häufigsten an europäischen Stränden gefunden werden. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten unter anderem, den Verbrauch von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen, deren Inhalt z.B. für den Sofort-Verzehr bestimmt ist, und Einwegkunststoffgetränkebechern einschließlich ihrer Verschlüsse und Deckel zu verringern.

Die Minderungsvorgaben wurden in Deutschland durch eine seit dem 01. Januar 2023 geltenden Mehrwegangebotspflicht im Verpackungsgesetz (VerpackG) umgesetzt und auch in das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) übernommen.  § 60 VerpackDG schreibt vor, dass Endvertreiber von
Einweglebensmittelverpackungen aus Kunststoff und von Einweggetränkebechern aller Materialien Lebensmittel und Getränke im „To-Go-Bereich“ auch in einer Mehrwegverpackung anzubieten haben. Diese darf nicht teurer als die Einwegverpackung sein, aber die Erhebung eines angemessenen Pfandes auf die Mehrwegverpackungen bleibt möglich. Verbraucher*innen haben damit die Wahl zwischen Einweg- und Mehrweg-to-go-Verpackung. So können sie aktiv dazu beitragen, den Verbrauch von Einwegverpackungen zu reduzieren. Kleine Verkaufsstellen, wie Imbisse und Kioske, mit höchstens fünf Beschäftigten und einer Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern sind von der Pflicht ausgenommen (§ 61 VerpackDG). Sie müssen jedoch ermöglichen, selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse zu befüllen. Die Letztvertreiber müssen auf das jeweilige Mehrwegangebot durch deutlich sicht- und lesbare Informationstafeln hinweisen.

Mehrwegziel für den Anteil von Getränken in Mehrwegverpackungen und jährliche Berichterstattung

Mit § 44 VerpackDG sollen Mehrwegverpackungen im Getränkebereich gestärkt werden, um Abfälle zu vermeiden. Das Ziel ist, einen Anteil von in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränken in Höhe von mindestens 70 Prozent zu erreichen.

Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Mehrwegförderung gibt das VerpackDG ebenso wie zuvor das VerpackG und die Verpackungsverordnung vor, dass jährlich der Mehrweganteil im Getränkebereich berichtet werden muss. Das Umweltbundesamt lässt daher für die Bundesregierung jährlich eine bundesweite Datenerhebung zum Verbrauch von Getränken in Mehrwegverpackungen durchführen. Die Ergebnisse der Datenerhebung sind dabei von aktuellen Gesetzesentwicklungen wie beispielsweise der Ausweitung der Einwegpfandpflicht beeinflusst.

Für die Erhebung werden Daten von einer Vielzahl von Quellen genutzt wie z.B. das Statistische Bundesamt, Getränkeverbände und Packmittelhersteller. Ihre Angaben werden verwendet, um den jährlichen Getränkeverbrauch in Deutschland für verschiedene Packmittel festzustellen.

Im Jahr 2026 wurden die Daten für das Jahr 2024 veröffentlicht. So betrug der Anteil von Mehrwegverpackungen 34,5 Prozent in den pfandpflichtigen Getränkesegmenten. Insgesamt ließ sich feststellen, dass der Einweganteil um 0,2 Prozent sank zum Vorteil von Mehrwegverpackungen. Allerdings wurde auch 2024 die Zielgröße für Mehrwegverpackungen von 70 Prozent im Getränkebereich verfehlt.

Forschungsvorhaben zu Mehrwegverpackungen

Als wissenschaftliche Behörde forscht das Umweltbundesamt zu zahlreichen Aspekten der Verpackungsvermeidung und berät das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zu möglichen Handlungsoptionen. Im Mai 2019 hat das Umweltbundesamt eine Studie zu der ökologischen Bedeutung von Einweggetränkebechern im Außer-Haus-Verzehr veröffentlicht. In dieser sind u.a. weiterführende Informationen zur Ökobilanz von Einweg- und Mehrwegbechern zu finden.

Im Forschungsvorhaben „Förderung von Mehrwegverpackungssystemen zur Verringerung des Verpackungsverbrauchs“ ließ das Umweltbundesamt untersuchen, wie bestehende Mehrwegverpackungssysteme gefördert und optimiert werden können und welche Potentiale für neue Mehrwegverpackungssysteme entlang der Lieferkette und im Handel bestehen. Im Vorhaben wurde die Förderung und Optimierung von Mehrwegsystemen im Getränkebereich untersucht und der dazugehörige Bericht im Dezember 2022 veröffentlicht. Im weiteren Verlauf des Vorhabens wurden Empfehlungen für die Verbreitung und Förderung von Mehrwegverpackungen im Versandhandel sowie in weiteren Einsatzbereichen erarbeitet und als Bericht im Mai 2025 veröffentlicht.

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