2002

ein Wohnhaus liegt direkt an einer Stadtautobahn hinter einer Lärmschutzwand, gerade fährt ein Motorrad vorbeizum Vergrößern anklicken
Mit Lärmaktionsplänen sollen Kommunen die Lärmbelastung der Bevölkerung verringern.
Quelle: Harald07 / Fotolia.com

Mit der EG-Umgebungslärmrichtlinie sind erstmals großflächig und einheitlich Karten zur Lärmbelastung sowie Lärmaktionspläne zu erstellen. Außerdem werden für Deutschland der Atomausstieg und eine Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen. In Johannesburg findet der Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung statt. Das UBA stellt den Katalog seiner größten deutschsprachigen Umweltfachbibliothek online.

Inhaltsverzeichnis

 

Die EG-Umgebungslärmrichtlinie tritt in Kraft

Im Juli 2002 tritt die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm in Kraft. Das Umweltbundesamt war maßgeblich an der Erarbeitung beteiligt und brachte viele deutsche Erfahrungen mit der Lärmminderungsplanung nach § 47a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ein. Mit dieser Richtlinie wird erstmalig die großflächige Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm von allen Lärmquellen (Straßen-, Schienen-, Flug-, und Gewerbelärm) anhand von Lärmkarten nach harmonisierten Bewertungsmethoden vorgeschrieben. Dort, wo die höchsten Lärmbelastungen auftreten, sollen Aktionspläne (Lärmminderungspläne) aufgestellt werden.

 

Bundesregierung beschließt Nationale Nachhaltigkeitsstrategie

Unsere heutigen Bedürfnisse und die Lebenschancen der Nachkommenden sind eng miteinander verknüpft. Hier gilt es, eine für alle verträgliche, langfristige Entwicklung zu gestalten. Die Bundesregierung füllt die Strategie mit dem Titel "Perspektiven für Deutschland" mit konkreten Aufgaben und Zielen und entwickelt sie fortlaufend weiter. Mit der Nationalen Nachhaltigkeitstrategie werden national wie international Weichenstellungen für eine zukunftsfähige Politik gestellt.

 

Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen

Das „Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität“ tritt am 22. April 2002 in Kraft. Wichtige Änderungen durch dieses Gesetz sind unter anderem die geordnete Beendung der nuklearen Stromerzeugung, das Genehmigungsverbot für die Errichtung und den Betrieb neuer Reaktoren zur Stromerzeugung sowie die Pflicht zur Errichtung von Zwischenlagern für abgebrannte Kernbrennstoffe am Standort.

Eine 2010 beschlossene Laufzeitverlängerung für deutsche Kernkraftwerke wird 2011 unter dem Eindruck der Atomkatastrophe von Fukushima revidiert.

Audio


Radio-Interview Dr. Andreas Troge (UBA-Präsident 1995 - 2009) zu Atomkraft und erneuerbaren Energien (Deutschlandradio 2005, gekürzt)

Quelle:
Deutschlandfunk
 

Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg

In Johannesburg wird etwas bewegt: Der Weltgipfel verabschiedet einen Aktionsplan mit ehrgeizigen Zielen, zum Beispiel zu den Bereichen Armutsbekämpfung, Zugang zu sauberem Trinkwasser, biologische Vielfalt, nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster. Im Umfeld der Weltkonferenz gibt es ein Ausstellungs- und Kommunikationszentrum, Ubuntu Village. Das ⁠UBA⁠ ist dort mit vertreten, wenn es um Themen wie Stärkung der Eigenverantwortung in der Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik oder Geschlechtergerechtigkeit geht.

 

UBA-Bibliothekskatalog geht online

Seit Herbst 2002 steht der OPAC, der digitale Katalog der Fachbibliothek Umwelt des ⁠UBA⁠, den Benutzerinnen und Benutzern nicht nur innerhalb des UBA zur Verfügung, sondern auch über das Internet.

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 EG-Umgebungslärmrichtlinie  Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS)  Atomenergieausstieg