Risikominderung für Industriechemikalien nach REACh
- Anforderungen an eine Arbeitshilfe für Hersteller, Importeure und Stoffanwender
Ziel von REACh ist es, die bestehenden Lücken in der Produktsicherheitsbewertung chemischer (Alt-) Stoffe zu schließen und – wo erforderlich – das Risikomanagement1 zu verbessern. Dabei wird die Aufgabe der Risikobeurteilung und der Entwicklung erforderlicher Risikomanagementmaßnahmen von den Behörden zu den Marktakteuren verlagert. Zudem wird die bestehende Trennung zwischen „Risikobewertung“ und Ableitung von „Risikomanagementmaßnahmen“, wie sie das Altstoffrecht vorsieht, aufgehoben. Voraussetzung für all dies ist, dass man die Pflichten und Rechte der Akteure entlang der Wertschöpfungsketten klar definiert. Dazu sind die Rechtspositionen sowohl gegeneinander abzugrenzen als auch aufeinander abzustimmen. Dies liefert den Rahmen für eigenverantwortlich handelnde Unternehmen, der sie darin unterstützt, in Kooperation miteinander ein effizientes System der Produktsicherheit für die gesamte Wertschöpfungskette zu realisieren.