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Green IT
Aha, Green IT. „Green“, schon klar, was das heißt, „IT“ ist auch recht geläufig.Aber was haben diese beiden Dinge miteinander zu tun? Du hast in der Schule manchmal Unterricht am Computer und verbringst zu Hause viel Zeit davor. Aber wie funktioniert ein Computer und was steckt dahinter, dass du ihn einfach einschalten und benutzen kannst?
Plakat: Auf Großer Fahrt
Der ultimative Ratgeber zum Thema Wasser. Verfolge den Weg des Wassers durch den Körper, durch den Boden und durch die Geschichte der Menschheit! Von der Wärmflasche zum Wassermolekül! Äh, Wasser-mole-was?!
Auf Großer Fahrt
Luna und Polly sitzen auf dem Badewannenrand und lassen die Beine baumeln - die beste Voraussetzung für alles Mögliche. Da hat Luna wieder eine ihrer Ideen: "Sag mal, was wäre eigentlich, wenn es kein Wasser gäbe?"
Prüfung von formell- und materiell-rechtlichen Aspekten bei der Benehmensregelung zur Festlegung von Flugrouten nach § 32 LuftVG zwischen UBA und BAF
Gegenstand des Gutachtens ist die fachjuristische Prüfung und Beurteilung verschiedener formell- und materiell-rechtlicher Aspekte bei der Benehmensregelung zur Festlegung von Flugrouten nach § 32 LuftVG. Bei allen aufgeworfenen Fragen geht es letztlich um das Grundproblem, welche grundsätzliche Rechtsstellung dem UBA im Verfahren der Festlegung von Flugrouten zukommt.
Glossar zum Ressourcenschutz
Das 1974 errichtete Umweltbundesamt (UBA) ist Deutschlands zentrale Behörde für den Umweltschutz. Sowohl in seinem Leitbild als auch in seiner Strategie verpflichtet sich das UBA dem Schutz und der Pflege der natürlichen Lebensgrundlagen, auch in Verantwortung für die künftigen Generationen.
ZEMA - Jahresbericht 2009
Der Betreiber eines der Störfall-Verordnung (StörfallV) unterliegenden Betriebsbereichs hat der zuständigen Behörde unverzüglich den Eintritt eines Ereignisses, das die Kriterien des Anhangs VI Teil 1 StörfallV erfüllt, mitzuteilen und spätestens innerhalb einer Woche eine ergänzende schriftliche Mitteilung vorzulegen.
Achieving sustainability in urban transport in developing and transition countries
Transport accounted for 23% of global CO2 emissions in 2007. It is expected that both the overall emissions and the demand for energy in transport will continue to rise in the next decades unless appropriate policy measures are introduced.
Indikatoren / Kennzahlen für den Rohstoffverbrauch im Rahmen der Nachhaltigkeitsdiskussion
Im Jahr 2002 hat die Bundesregierung mit den „Perspektiven für Deutschland“ erstmals das Leitbild einer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie formuliert (Bundesregierung 2002). Dieses Leitbild einer Nachhaltigen Entwicklung wird in vier Bereichen entworfen: I. Generationengerechtigkeit II. Lebensqualität III. Sozialer Zusammenhalt IV. Internationale Verantwortung
Schwerpunkte 2012
Kapitel: Aufbruch ins neue Zeitalter; Elemente einer nachhaltigen Energieversorgung; Ressourceneffizienz. Das Jahr 2012 steht mit der UN-Konferenz für nachhaltige Entwicklung in Rio de Janeiro ganz im Zeichen der „Green Economy“.
Lärmfachliche Bewertung der Flugrouten für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (BER) für die Benehmensbeteiligung nach § 32 Luftverkehrsgesetz
Die vorliegende lärmfachliche Bewertung der Flugrouten für den Verkehrsflughafen „Berlin Brandenburg, BER“ ist unter engen inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben erfolgt. Die lärmfachliche Bewertung eines komplexen Flugroutensystems wurde in Deutschland bislang noch nie vorgenommen. Auch aus dem Ausland sind uns derartige Fälle nicht bekannt.
Current approaches to Cyanotoxin risk assessment, risk management and regulations in different countries (2012)
The VIIIth International Conference on Toxic Cyanobacteria (ICTC), held in September 2010 Istanbul, Turkey, included a session in which scientists and regulators reported approaches to controlling hazards from toxic cyanobacteria implemented or discussed in their country, as well as awareness of the issue.
Chemikalien in Produkten: Wichtige Informationen für Händlerinnen und Händler
Die Mitteilungspflicht besteht z.B. nicht, wenn der Stoff bereits für die betreffende Verwendung unter REACH registriert wurde (Art. 7, Abs. 6). In diesem Fall müssen Sie gegenüber den Überwachungsbehörden nachweisen können, dass Sie sich aktiv über die Existenz einer solchen Registrierung informiert haben. Informationen über registrierte Verwendungen können Sie z.B.