Zertifikate für Recycling-Kunststoffe: Hohe Qualitätsunterschiede
Produkte aus recyceltem statt neu aus Erdöl hergestelltem Kunststoff sind umweltfreundlicher. Die Herkunft des Kunststoffabfalls und den tatsächlichen Rezyklatgehalt der Produkte sollen Zertifikate belegen. Doch wie aussagekräftig sind sie? Eine Untersuchung von zehn Zertifizierungssystemen im Auftrag des UBA zeigt erhebliche Unterschiede bei Untersuchungsumfang und -tiefe und bei der Transparenz.
Zertifikate wichtig für glaubwürdigen Nachweis des Umweltnutzens
Aus recycelten Kunststoffabfällen gewonnene Kunststoffe, sogenannte Recycling-Kunststoffe oder Kunststoffrezyklate, sind in der Regel mit weniger schädlichen Klima- und Umweltwirkungen verknüpft als Kunststoffe, die aus Rohöl hergestellt werden (sogenannte „virgin“-Kunststoffe). Deshalb sind Produkte aus Recycling-Kunststoffen meist die nachhaltigere Wahl, und viele Unternehmen bewerben ihre Produkte mit entsprechenden Hinweisen, dass recycelter Kunststoff eingesetzt wurde.
Weil einem Kunststoff jedoch grundsätzlich nicht angesehen werden kann, ob es sich um Recycling- oder „virgin“-Kunststoff handelt, und selbst Labortests hierüber nicht sicher Auskunft geben können, bedarf es für eine glaubwürdige Kommunikation des Rezyklatgehaltes gegenüber Verbraucherinnen*Verbrauchern oder gewerblichen Kundinnen*Kunden einer Überprüfung der Lieferkette und Herstellungsprozesse – von der Anlieferung des Kunststoffabfalls bis zur Auslieferung des rezyklathaltigen Produkts – durch unabhängige Dritte. Sogenannte Zertifizierungssysteme bieten eine solche Kontrolle und Verifizierung als Dienstleistung an, und viele Hersteller von Produkten aus Recycling-Kunststoffen nutzen deren Zertifikate als Nachweis für die Richtigkeit und Glaubwürdigkeit ihrer Werbeaussagen.
Das Umweltbundesamt begrüßt den Einsatz von Recycling-Kunststoffen als wichtigen Beitrag zum nachhaltigen Konsum. Aus diesem Grund wird unter anderem für viele Produktgruppen des „Blauen Engels“ – dem Umweltzeichen der deutschen Bundesregierung – der Einsatz von Recycling-Kunststoffen gefordert, was durch die Hersteller, welche ihre Produkte mit dem „Blauen Engel“ auszeichnen lassen möchten, durch entsprechende Zertifikate nachgewiesen werden muss. Vor diesem Hintergrund hatte das Umweltbundesamt ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, im Rahmen dessen eine Auswahl von zehn (von insgesamt über 30 recherchierten) Zertifizierungssystemen umfassend und detailliert analysiert und bewertet wurde.
Zertifizierungssysteme unterscheiden sich erheblich
Im Ergebnis haben die Forscher*innen des Ecologic Instituts und des Instituts für Energie und Kreislaufwirtschaft an der Hochschule Bremen erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Zertifizierungssystemen festgestellt. Diese Unterschiede betreffen zum einen den jeweiligen Zertifizierungsgegenstand, wobei drei Grundtypen unterschieden werden können:
- Zertifizierung eines Recyclingprozesses oder -betriebes,
- Zertifizierung eines rezyklathaltigen Kunststoffes als Werkstoff bzw. Zwischenprodukt oder
- Zertifizierung eines Endprodukts, das rezyklierten Kunststoff enthält.
Zum anderen unterscheiden sich die untersuchten Systeme hinsichtlich der Aspekte, welche im Zuge der Zertifizierung konkret adressiert werden. Hierbei geht es beispielsweise um die Bestätigung der Herkunft der verwendeten Kunststoffabfälle, das heißt, ob die verwendeten Abfälle aus der haushaltsnahen Sammlung („Gelber Sack“) stammten oder Gewerbe- bzw. Industrieabfälle waren. Weitere relevante Gesichtspunkte betreffen das angewandte Recyclingverfahren, also ob die Abfälle mechanisch oder chemisch recycelt wurden, sowie ob und in welchem Umfang beim Recycling- und Herstellungsprozess Maßnahmen des Umweltschutzes umgesetzt wurden. Diese und weitere Eigenschaften der Lieferkette und Herstellungsprozesse von Kunststoffrezyklaten und rezyklathaltigen Produkten sind insofern von Bedeutung, als dass der Beitrag für den Umwelt- und Ressourcenschutz je nach Verfahren und eingesetzten Abfällen unterschiedlich hoch ausfällt.
Mangel an Transparenz
Besonders auffällig ist, dass viele der untersuchten Systeme nicht hinreichend transparent darüber Auskunft geben, worauf sie bei der Zertifizierung tatsächlich achten und wie sie im Rahmen der sogenannten Audits die Einhaltung der Zertifizierungskriterien in der Praxis überprüfen. Dies ist problematisch, weil ohne diese Informationen nicht nachvollziehbar ist, in welchem Umfang und in welcher Tiefe die zertifizierten Prozesse oder Produkte kontrolliert worden sind. Für drei der analysierten Systeme waren so wenige Informationen verfügbar, dass eine Bewertung nur sehr eingeschränkt und nur unter Vorbehalt möglich war. Die Hälfte der untersuchten Systeme reagierte zudem nicht auf Anfragen bzw. stellte die notwendigen Informationen auch auf direkte Nachfrage nicht zur Verfügung.
Dieser Befund macht deutlich, dass beim Kauf von Produkten aus Recycling-Kunststoffen sehr genau hingeschaut werden sollte, nach welchem Zertifizierungssystem der Rezyklatgehalt zertifiziert wurde, und dass zumindest bei einigen Zertifizierungen Zweifel an deren Robustheit und Glaubwürdigkeit angebracht sind.
Welche Leistungsmerkmale die untersuchten Zertifizierungssysteme im Einzelnen aufweisen und wie sie im Rahmen der durchgeführten Bewertung jeweils abgeschnitten haben, können alle Interessierten im Gutachten „Analyse und Bewertung von Zertifizierungssystemen für Recycling-Kunststoffe (UBA-Texte 130/2026) nachlesen. Dieses enthält unter anderem eine detaillierte Bewertungsmatrix, in welcher alle zehn untersuchten Systeme einander gegenübergestellt sind. Des Weiteren wird jedes System in einem Steckbrief ausführlicher vorgestellt. Ausgewählte Kernergebnisse sind in diesem Kurz-Dokument zusammengefasst.
Umweltzeichen Blauer Engel nur mit glaubwürdigem Zertifikat
Das Umweltzeichen Blauer Engel für Produkte aus Recycling-Kunststoffen (DE‑UZ 30a) wird an Kunststoffprodukte verliehen, welche bestimmte Umwelt- und Gesundheitsanforderungen erfüllen. Hierzu zählt neben einem Ausschluss bzw. einer Minimierung vieler umwelt- und gesundheitsgefährdender Stoffe auch die Vorgabe, dass mindestens 80 Prozent des eingesetzten Kunststoffs sogenannte „Post Consumer“-Rezyklate (PCR; Haushalts-/Gewerbeabfälle) aus dem mechanischen Recycling sein müssen, was durch Vorlage entsprechender Zertifikate nachgewiesen werden muss. Das nun vorliegende Sachverständigengutachten hat einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, hierfür geeignete Zertifizierungssysteme zu identifizieren. Darüber hinaus beinhalten die Ergebnisse des Gutachtens eine Kriterienliste und Methodik, mithilfe derer zukünftig weitere Zertifizierungssysteme eigenständig durch das UBA oder Dritte analysiert und bewertet werden können. Derzeit werden beim „Blauen Engel“ für Produkte aus Recycling-Kunststoffen Zertifikate von RecyClass und GRS (die im vorliegenden Ranking am besten abgeschnitten haben) sowie das ECVP("Environmental Claim Validation Procedure for Recycled Content“)-Zertifikat von UL Solutions akzeptiert.