Economy | Consumption, Health
Umwelt- und Gesundheitsanforderungen an Bauprodukte -
Ermittlung und Bewertung der VOC-Emissionen und geruchlichen Belastungen
Der Begriff Bauprodukt ist in der Bauproduktenrichtlinie der Europäischen Union folgendermaßen definiert: „Ein Bauprodukt ist ein Handelsprodukt, das mit dem Zweck hergestellt wird, dauerhaft im Bauwerk zu verbleiben.“ Die Normentwickler und Zulassungsstellen haben die Aufgabe in den technischen Spezifikationen für Bauprodukte neben anderen Zielen der Bauproduktenrichtlinie, ein hohes Niveau des Gesundheits- und Umweltschutzes, das auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung beruht, anzustreben.
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