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Überprüfung der Abgabesätze und des Punktesystems gemäß §§ 14 Absatz 3 und 19 Absatz 4 Einwegkunststofffondsgesetz
Sonderbericht: Ermittlung des Abgabesatzes für Feuerwerkskörper
Entsprechend dem EWKFondsG, welche die EU-Einwegkunststoffrichtlinie national umsetzt, werden Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte verpflichtet eine Abgabe in den Einwegkunststofffonds zu zahlen um die Folgekosten von Abfällen aus diesen Produkten im öffentlichen Raum zu übernehmen. Für jede Einwegkunststoffproduktart kommt dabei ein spezifischer Abgabesatz zur Anwendung. Da Feuerwerkskörpern als weitere Produktart in das EWKFondsG aufgenommen werden und Hersteller dieser für das Jahr 2027 erstmals eine Abgabe zu leisten haben, wurde der Abgabesatz für Feuerwerkskörper in diesem Bericht ermittelt. Hierzu wurden Abfalluntersuchungen durchgeführt und aktuelle Marktmengen eruiert.