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Papierherstellung
Aufbereitung von Daten der Emissionserklärungen gemäß 11. BImSchV aus dem Jahre 2004 für die Verwendung bei der UNFCCC- und UNECE-Berichterstattung
Für Anlagen zur Papierherstellung (Nr. 6.2 Spalte 1 und 2 der 4. BImSchV) sind Emissionsfaktoren für die Emissionskomponenten Kohlenmonoxid und Schwefeloxide zu bestimmen. Basis dieser Auswertungen sind die Daten zur Emissionserklärung aus dem Jahre 2004, in denen insgesamt 142 Arbeitsstätten Emissionen aus dem Betrieb von Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton und Pappe erklären.