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Erhebung von Daten für die Berichterstattung gemäß Art. 13 Abs. 1a und 2 EU-Einwegkunststoffrichtlinie – Berichtsjahr 2022
Die vorliegende Studie bestimmt die in Art. 13 Abs. 1 bis 3 der Einwegkunststoffrichtlinie (EWKRL) unter Berücksichtigung von Art. 4 EWKRL geforderten Daten für Deutschland. Die Vorgaben beziehen haben die Verbrauchsminderung von Einwegkunststoffgetränkebechern und -lebensmittelverpackungen zum Ziel. Der erste verpflichtende Berichtszeitraum ist 2022.
2022 wurden in Deutschland 396 kt bzw. 36,1 Mrd. Haupteinheiten Einwegartikel im Sinne des Art. 4 EWKRL verbraucht. 83 % des massebezogenen Verbrauchs (inkl. Verschlüsse und Deckel) sind Lebensmittelverpackungen und 17 % Getränkebecher. 78 % des stückzahlbezogenen Verbrauchs sind Lebensmittelverpackungen und 22 % Getränkebecher.