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Anforderungen an die Zertifizierung der Erstbehandler nach ElektroG
Teil 1 der Rechtliche und fachliche Grundlagen zum ElektroG
Gemäß § 11 (3) ElektroG sind Betreiber von Erstbehandlungsanlagen verpflichtet, ihre Anlagen jährlich durch einen Sachverständigen zertifizieren zu lassen. Bei der Zertifizierung werden zwei Prüfungsschwerpunkte überprüft und bewertet, die sich in „Technische Eignung der Behandlungsanlage“ und „Erfassung der Primärdaten bis zum Verwerter“ (zum Nachweis verwerteter Mengen an EAG) unterteilen lassen. Diese materiellen Anforderungen sind erst zum 24.03.2006 in Kraft getreten. Es ist davon auszugehen, dass u.a. dieser Sachverhalt bei der Zertifizierung gegenwärtig noch nicht zu einheitlichen Prüfstandards, Prüfinhalten und Prüftiefen führt.
Anforderungen an die Dokumentation beim Erstbehandler und die Meldevorgänge zum Erstbehandler für das Monitoring der Quoten
Anforderungen an die Ermittlung des individuellen Anteils an Altgeräten an der gesamten Altgerätemenge pro Geräteart durch Sortierung oder nach wissenschaftlich anerkannten statistischen Methode
Language
German
Project No. (FKZ)
206 31 300
Publisher
Umweltbundesamt
File size
1.38 MB
Print version
not available
Anforderungen an die Ermittlung des individuellen Anteils an Altgeräten an der gesamten Altgerätemenge pro Geräteart durch Sortierung oder nach wissenschaftlich anerkannten statistischen Methode