Die Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) schreibt u.a. europaweit einheitliche Verwertungs- und Recyclingquoten für gesammelte Elektroaltgeräte vor. Die Bündelung des Berichtswesens gegenüber der EU erfolgt in Deutschland durch das Umweltbundesamt. Die Daten selbst fallen unter anderem bei den sogenannten Erstbehandlungsanlagen (EBA) an, ein Großteil der Daten werden von dort an die Hersteller, Vertreiber sowie an das „stiftung elektro-altgeräte register“ weitergeleitet und von dort schließlich an das Umweltbundesamt gemeldet. Weiterhin erheben auch die Statistischen Landesämter Daten bei den EBA, die zur Ermittlung der Quoten genutzt werden.
Series
Texte | 05/2012
Number of pages
98
Year of publication
Author(s)
Markus Hornberger, Jürgen Schmid, Ralph Schneider, Stefan Dully
Language
German
Project No. (FKZ)
3708 31 304
Publisher
Umweltbundesamt
File size
4904 KB
Price
0,00 €
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