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Stoffstrom- und Marktanalyse zur Sicherung der Altölentsorgung
Im Jahre 2002 wurde die Altölverordnung novelliert und das Gebot des relativen Vorranges der Aufbereitung von Altöl zu Basisöl aus der EG-Altölrichtlinie umgesetzt. Die damit verbundene Neuorientierung der Altölentsorgung stellt geänderte Anforderungen an die Altölerzeuger, -sammler und -verwerter. Zusätzlich werfen die aktuellen Preis- und Kostenbedingungen auf den Märkten der stofflichen und energetischen Verwertung neue Fragen in Bezug auf die längerfristige und flächendeckende Entsorgungssicherheit auf.