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Air

Konkretisierung der Anforderungen an die Holzsiebung nach Nr. 5.4.6.3 der TA Luft

Untersuchung des Siebanteils in den Sortimenten Holz- und Altholzhackschnitzel


Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) aus dem Jahr 2002 gibt Anforderungen für die Entladung und Lagerung von Hölzern vor. Unter der Nummer 5.4.6.3 der TA Luft sind die Hölzer, auf die sich die Vorschriften zur Entladung und Lagerung beziehen, genannt. Die Lagerung von Stammholz oder stückigem Holz ist von den Anforderungen explizit ausgenommen. Des Weiteren werden die Anforderungen und die Hölzer, auf die sich die Anforderungen beziehen, genannt.


Series Texte | 15/2009 Number of pages 63 Year of publication Author(s) Dr. Rainer Marutzky, Matthias Bauch Language German Project No. (FKZ) 363 01 166 Publisher Umweltbundesamt File size 4.69 MB Print version not available

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