Insekten vor Bioziden schützen: Neukonzeption der Bewertungsgrundlagen für die Umweltrisikobewertung von Insektiziden im Biozid-Vollzug
Entsprechend der EU-Verordnung 528/2012 ist für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten eine Umweltrisikobewertung durchzuführen. Der zusammenfassende Abschlussbericht dokumentiert die Ergebnisse eines Forschungsprojektes zur umfassenden Überarbeitung eines Emissionsszenariodokumentes, welches die Arbeitsgrundlage für Umweltemissions- und -expositionsbewertungen von Insektiziden und Larviziden (Biozidproduktart PT 18), die in privaten und professionellen Bereichen angewendet werden, darstellt. Das EU-weit harmonisierte neue Emissionsszenariodokument für PT18 steht in Version 1.0 seit Dezember 2024 auf der ECHA-Seite allgemein zur Verfügung und ist für die Genehmigung der Wirkstoffe (ab Juli 2025) bzw. für die Zulassung der Produkte (ab Dezember 2026) anzuwenden.