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Chemicals, Water

Bewertung wassergefährdender Stoffe

Überlegungen zum wasserrechtlichen Anlagenbegriff hinsichtlich des Anlagenvolumens und der Bestimmung der Gefährdungsstufen gemäß § 6 Muster-VAwS


Die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 19g Wasserhaushaltsgesetz (WHG) werden in § 2 (1) der Muster-Anlagenverordnung (Muster-VAwS) folgendermaßen definiert: Anlagen sind selbständige und ortsfeste oder ortsfest benutzte Funktionseinheiten. Betrieblich verbundene unselbständige Funktionseinheiten bilden eine Anlage.  Allgemeine Anforderungen an alle wasserrechtlichen Anlagen sind in § 3 Muster- VAwS formuliert. Allerdings müssen sie durch besondere Anforderungen ergänztbzw. im Sinne der Verhältnismäßigkeit modifiziert werden.   

 

 


Series LTwS (series closed) | 28 Number of pages 30 Year of publication Author(s) D. Rottgardt, H.-P. Lühr Language German Publisher Umweltbundesamt File size 88.82 kB Print version not available

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