Bewertung und Reduzierung von Wasserverlusten bei der Trinkwasserverteilung unter ökologischen, technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten
Nach der EU-Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184) musste Deutschland bis zum 12. Januar 2026 eine Bewertung der Wasserverluste bei der Bereitstellung von Wasser für den menschlichen Gebrauch der Europäischen Kommission zur Verfügung stellen. Auf Grundlage der Berichte der Mitgliedstaaten wird die EU-Kommission bis zum 12. Januar 2028 einen Schwellenwert für den Wasserverlust festlegen. Die hierfür benötigten Daten wurden bei den einzelnen Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung im Rahmen der routinemäßigen Datenerhebung auf Grundlage des Umweltstatistikgesetzes abgefragt. Es wurde eine zusätzliche, freiwillige Abfrage bei Wasserversorgungsunternehmen durchgeführt, um zusätzliche Informationen zu erhalten. Für die Bewertung der Wasserverluste mussten relevante Aspekte im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit sowie ökologische, technische und wirtschaftliche Gesichtspunkte zur Begründung von höheren Verlusten erhoben werden.