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Infektionsschutz

Asiatische Tigermücke

Asiatische Tigermücke
Quelle: James Gathany via CDC

Wanderratte

Wanderratte
Quelle: UBA/PD Dr. Erik Schmolz

Pharaoameisen

Pharaoameisen
Quelle: Anne Krüger / UBA

Bettwanze

Bettwanze
Quelle: © smuay / Fotolia

Hausratten in Nestbox

Hausratten in Nestbox
Quelle: UBA/PD Dr. Erik Schmolz

Kopflaus

Kopflaus
Quelle: UBA/Dr. Birgit Habedank

Flöhe

Flöhe
Quelle: © CDC / DVBID / BZB

Rötelmaus

Rötelmaus
Quelle: UBA/PD Dr. Erik Schmolz

Schildzecken

Schildzecken
Quelle: © luise / www.pixelio.de

Rotkopfameise

Rotkopfameise
Quelle: Richard Bartz / CC BY-SA 2.5

Schaben auf einer Klebefalle

Schaben
Quelle: Carola Kuhn / UBA

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Im Anerkennungsverfahren gemäß Paragraph 18 Absatz 4 IfSG wird festgelegt, welche Mittel und Verfahren bei behördlich nach Paragraph 17 IfSG angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen gegen Gesundheitsschädlinge, Krätzmilben und Kopfläuse eingesetzt werden dürfen.

15.10.2024

Ziel des Infektionsschutzgesetzes in Deutschland ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Verbreitung zu verhindern. Paragraph 17 des Infektionsschutzgesetzes ermächtigt die zuständigen Behörden, Bekämpfungsmaßnahmen gegen Gesundheitsschädlinge, Krätzmilben und Kopfläuse zum Schutz des Menschen vor übertragbaren Krankheiten anzuordnen. Ein Gesundheitsschädling ist gemäß Paragraph 2 Nummer 12 IfSG „ein Tier, durch das Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können“. Bei behördlich angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen nach Paragraph 17 IfSG dürfen nur Mittel und Verfahren verwendet werden, die durch das Umweltbundesamt (⁠UBA⁠) anerkannt worden sind. Für eine Anerkennung müssen sie sich als hinreichend wirksam erweisen und dürfen keine unvertretbaren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben.

Anerkennung der Mittel und Verfahren, Prüfung der Umweltverträglichkeit und Wirksamkeit
Das UBA ist die zuständige Bundesoberbehörde für die Anerkennung der Mittel und Verfahren gemäß Paragraph 18 Absatz 4 IfSG. Im UBA werden sowohl die Prüfung der Umweltverträglichkeit (Umweltrisikobewertung) als auch die Prüfung der Wirksamkeit (Prüflabor Gesundheitsschädlinge) durchgeführt. Anerkannte Mittel und Verfahren werden auf der Homepage des UBA in Form einer § 18 Liste IfSG veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.

Zudem prüft das UBA auch die Umweltverträglichkeit von Mitteln und Verfahren zur Desinfektion nach Paragraph 18 Absatz 3 IfSG. Für die Anerkennung und Listung dieser Mittel und Verfahren ist das Robert Koch-Institut zuständig.

Kein geeignetes Mittel/Verfahren verfügbar – was nun?
Zuständige Behörden, die im Bekämpfungsfall auf der § 18 Liste IfSG kein geeignetes Mittel oder Verfahren vorfinden, oder aus anderen Gründen beabsichtigen ein nicht gelistetes Verfahren oder Mittel zu nutzen, müssen sich gemäß Paragraph 18 IfSG Absatz 1 die Zustimmung des UBA für die Verwendung anderer als der gelisteten Mittel und Verfahren einholen. Das UBA berät darüber hinaus die zuständigen Behörden über verfügbare Mittel und Verfahren und neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung. Anfragen können an ifsg18 [at] uba [dot] de gestellt werden.

 

Links

  • §18 Liste IfSG ohne Desinfektionsmittel
  • Informationen für Antragsteller
  • Infektionsschutzgesetz
  • Infektionsschutz – rechtliche Grundlagen
  • Kommission Gesundheitsschädlinge - Infektionsschutzgesetz
  • Non-Chemical Alternatives for Rodent Control (NoCheRo)
  • Hantavirusprognose
  • Sachstandsbericht Klimawandel und Gesundheit (2023)
  • Infektionen im Klimawandel - Schildzecken, Stechmücken, Nagetiere
  • Stechmücken - Expertenkommission
  • Vorsicht vor Schildzecken

Publikationen

  • Die Asiatische Tigermücke: Aedes albopictus
  • Bettwanzen - Erkennen, Vorbeugen, Bekämpfen
  • Mäuse- und Rattengift sicher und wirksam anwenden
  • Gute fachliche Anwendung von Nagetierbekämpfungsmitteln mit Antikoagulanzien: Für geschulte berufsmäßige Verwender
  • Gute fachliche Anwendung von Nagetierbekämpfungsmitteln mit Antikoagulanzien: Für berufsmäßige Verwender (ohne Sachkunde)
  • Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien
  • Rückstände von als Rodentizid ausgebrachten Antikoagulanzien in wildlebenden Biota

Dokumente

  • UMID - Die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen
Artikel:

Schlagworte:
 Infektionsschutz  Infektionskrankheiten  Insektizide  Rodentizide  Gesundheitsschädling  Schädlingsbekämpfung  Krätzmilbe  Kopflaus  Menschliche Gesundheit  Umweltrisikobewertung Top

„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 28.10.2024):https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/infektionsschutz